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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Montag, 31. Januar 2011

Testeinkäufe bei Dehner ohne Zustimmung des Gesamtbetriebsrats unzulässig

                                    Urteil des Landesarbeitsgericht München


Das Landesarbeitsgericht in München hat vor einiger Zeit entschieden, das Testeinkäufe nach dem Konzept       ``Mystery Shopping`` bei Dehner nur noch mit Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zulässig sind.

Hier wurden in mehreren Dehner- Filialen in der Vergangenheit Kassiererinnen ab gemahnt, oder noch schlimmer gekündigt.
Nur weil sie bei dem Punktebewertungssystem zu schlecht abschnitten.

Es wurde von dem Testeinkäufer zum Teil Ware so im Einkaufswagen platziert, und Verpackungen derart manipuliert das die Kolleginnen an der Kasse keine Chance hatten diese richtig zu erfassen. Es wurde auch in den meisten Fällen danach nicht mit der Kassiererin besprochen wo ihre Schwachpunkte waren und wie sie diese verbessern könnte. Was aber letztlich den Skandal ausmacht ist die Tatsache das weder Marktleiter noch Betriebsrat (falls im Markt gewählt) den Warenkorb des Testkäufers gesehen haben. Die Testkäufer ließen sich ab kassieren und haben dann die Märkte verlassen. Es nach einiger Zeit kamen sie wieder in den Markt und haben sich wenigstens dem Marktleiter zu erkennen gegeben. Haben ihre Bewertung abgegeben und zogen weiter.

Schelm ist wer jetzt böses denkt. Aber macht euch ein eigenes Bild von dieser Vorgehensweise.

Bewertet wurde unter anderem auch die`` Freundlichkeit,Sauberkeit und äußeres Erscheinungbild`` an der Kasse, etc

Was für den einen Freundlich ist oder sauber bzw. hübsch, kann für einen anderen schon wieder eine ganz andere Bedeutung haben.

Fakt ist: Wenn eine Kassiererin wegen eines Testeinkaufs ab gemahnt oder gekündigt wird (wie unlängst in einem Markt der Region II geschehen) ist dieses Vorgehen von Dehner unwirksam, wenn der Gesamtbetriebsrat vorher nicht informiert wurde. Der Gesamtbetriebsrat würde einem solchen Testeinkauf wie oben geschildert und wie sie in der Vergangenheit durchgeführt wurden niemals zustimmen.
Falls in euern Markt ein Testeinkauf mit anschließender Konsequenz für die Kolleginnen statt fand erkundigt euch beim GBR-Vorsitzenden oder im Betriebsratsbüro Rain/Lech ob dieser vom GBR mitbestimmt wurde.

11 Kommentare:

  1. Testkäufe,wir wollen das nur machen um Schwachstellen zu finden und die Kassenschulungen entsprechend anzupassen. So war die Botschaft der Geschäftsleitung gegenüber dem Gesamtbetriebsrat.
    Auf einmal wurden die Erkenntnisse genutzt Abmahnungen auszusprechen und es wurde mit Kündigung gedroht.
    Dann wurde behauptet, der GBR hat keine Mitbestimmung und das mit den Abmahnungen geht im auch nichts an.
    Das Ende vom Zauber, der GBR musste seine Mitbestimmung am Arbeitsgericht einklagen und bekam sogar am Landesarbeitsgericht Recht.
    So sieht vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Schutz der Beschäftigten aus.
    Wer Rechte hat muss sie auch einfordern, oder hätten wir zuschauen sollen wie reihenweise Kassenkräfte ihre Kündigung bekommen hätten.

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  2. Der GBR ist zu 100% seiner gesetzlichen Aufgaben nachgegangen . In der Frage Testeinkauf hat der GBR einen richtig guten Job im Interesse der KollegInnen gemacht.

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  3. Ich finde es gut daß der GBR das auch für Nichtbetriebsratmärkte geregelt hat. Die meisten denken doch nur " Zum Glück war ich nicht gerade an der Kasse". Sie wachen erst auf, wenn es sie persönlich getroffen hat. Und seien wir doch mal ehrlich Kollegen, bei dem Springereinsatz der heute an unseren Kassen herrscht, kann es JEDEN treffen. Oder ist es bei Euch anders ????

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  4. ich hab gedacht für nichtbetriebsratsmärkte kann der gbr gar nichts regeln??

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  5. Doch Kollege/in, der GBR regelt durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung auch für die Märkte ohne Betriebsrat alles und schützt diese somit. Jetzt z.Bsp neue Telefonanlage!
    Das heißt aber nicht für Euch: ja da brauchen wir ja nicht´s zu tun. Im Gegenteil, gründet einen BR, um so stärker sind wir vertreten und können uns Gehör verschaffen.(und jeder BR hat Mitspracherecht-vertreten durch sein GBR-Mitglied)
    Wählt aber R I C H T I G - ein Schaf und keinen Halbwolf!!

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  6. Um Misverständnisse zu vermeiden: Die Zuständigkeit des GBRs ist im §50 Abs 1 BetrVG an zwei Bedingungen gebunden, die beide erfüllt sein müssen: Es müssen mehrere Betriebe betroffen sein UND der lokale BR kann es nicht selbst regeln. Er ist somit thematisch anders ausgerichtet und steht nicht über den lokalen BRs, sondern "nur" gleichrangig daneben. Ein GBR ersetzt den BR nur in ganz wenigen Ausnahmefällen.

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  7. Ja ja, die Testeinkäufe. Wir haben einen neuen ML und der hat doch auch schon versucht einen eigenen Mitarbeiter zum Testkauf an die Kasse zu einem anderen Mitarbeiter zu schicken. So spielt man auch die Kollegen gegeneindander aus. Ist das jetzt die neue MAsche der GL? Dass man die Mitarbeiter gegeneinander auspielt?
    Grüße aus dem Grenzgebiet Bayern/ BaWü

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  8. Global citizen NSK5. März 2011 um 21:41

    Stellt Euch bitte einmal Folgendes vor: Ihr werdet etwa zehnmal im Jahr von anonymen Testkäufern bewertet. Nach Kriterien, die ein unabhängiges Institut in Absprache mit der Unternehmensleitung getroffen hat. Bevor es so weit ist, werdet Ihr in ausnahmslos allen Aspekten eines Testkaufs ausführlich, fair und in absoluter Transparenz, was die Absicht hinter Testkäufen angeht, geschult. Damit Ihr dann, wenn es so weit ist, möglichst wenig Fehler macht. Die Testkaufergebnisse werden dann für alle Mitarbeiter sichtbar veröffentlicht. Die Guten gehen mit ebensolchem Beispiel den anderen voran; denen, die noch Hilfe und Unterstützung brauchen, bietet man noch weitere Schulungen an, bis alles sitzt.
    Was mich in meiner fast 20-jährigen Betriebspraxis bei Dehner immer gestört hat: Es gibt keine Regeln, an die sich alle verbindlich halten müssen. Jeder Mieter und Vermieter in Deutschland muß sich an eine Hausordnung halten. Die ist in einem Vertrag festgeschrieben. Bei Dehner ist es völlig wurscht, welche Charaktereigenschaften ein Verkäufer, eine Kassiererin oder ein Marktleiter hat. Es werden ausnahmslos alle so genommen, wie sie sich geben. Die Unternehmensleitlinien und Führungsgrundsätze sind eine Farce! Die wurden bei anderen Firmen schamlos abgeschrieben und wurden seit ihrer Einführung 2003 noch nie konsequent praktiziert. Daran bin ich letztendlich zerbrochen, ich wollte nur noch weg. Hätte es bei Dehner Testkäufe gegeben, so wie ich sie jetzt kenne, wäre das zumindest ein Anfang gewesen: dann wären sich alle bewußt gewesen, wie sehr wir alle voneinander abhängig sind und daß wir alle einer vernünftigen Ordnung unterworfen sind, bei denen das im Mittelpunkt steht, was wir nur GEMEINSAM erreichen können.
    Drum: So, wie Dehner dem oben aufgeführten Beispiel nach Testkäufe durchführt, ist das ein bodenloser Scheißdreck, der in die Hose gehen muß. Wenn das Unternehmen weiterkommen und wettbewerbsfähig sein möchte, muß es seine Mitarbeiter an die Hand nehmen und ihnen nicht das Messer auf die Brust setzen. Die so empfundene Unmündigkeit des Personals merken als allererste die Kunden!
    Als Ehemaliger freue ich mich immer wieder, wie sehr "Deutschlands großes Gartencenter" auf dem besten Weg ist, sich selbst zu runinieren. Das ist die größte Genugtuung für mich. Bravo, weiter so! Dann hat's die Konkurrenz immer leichter, Dehner zumindest standortkonzentriert in die Tasche zu stecken.

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  9. Ich kenne Testkäufe aus einem anderen Unternehmen und das ist gar nicht lustig. Es betraf nicht nur die Kassenkräfte sondern alle Mitarbeiter auf der Fläche. Man wusste nie, wann Testkäufer im Laden waren, jeder Kunde konnte einer sein. Es bedeutete den puren Stress für Mitarbeiter und das besonders anfangs, als die Testkaufergebnisse auch noch namentlich veröffentlicht werden. Kollegen mit schlechten Ergebnissen (meist verursacht durch Hektik und Überlastung) standen regelrecht am Pranger und mussten sich vor dem Marktleiter rechtfertigen und dieser wieder vor seinen Vorgesetzten. Auch die ständigen Schulungen machten die Sache nicht besser sondern erhöhten den Druck nur noch.

    Nein, nein, möge uns DAS bitte erspart bleiben.

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  10. Wer bewertet eigentlich einen Filalleiter,einen Warengruppenleiter usw.auf fachliche Kompetenz ,die Fähigkeit der Personalführung,womöglich das Personal zu motivieren usw.
    Ich kann mich an Zeiten erinnern,da gab es keine Warengruppenleiter. Der unsere ist sowieso so umsonst wie dem Pabst seine Kronjuwelen.Das organisatorische muss man grösstenteils selbst erledigen,die Umsatzzahlen werden zur Genüge mit dem Filialeiter durchgekaut und wie die Ware wann und wo aufgebaut werden muss wussten wir davor auch schon.

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  11. Den Status der so genannten Warengruppenleiter kann man getrost in die Tonne treten. Die sind so überflüssig wie ein Kropf, besitzen meines Erachtens nicht einmal genügend Warenkenntnis, um die Abläufe und deren Struktur genau einzuschätzen. Von fehlender sozialer Kompetenz ganz zu schweigen. In anderen Unternehmen gibt es zwei, drei Personen, die der Geschäftsleitung und dem Warengruppenmanagement unterstehen und eine solche Aufgabe vollkommen und professionell meistern. Wie ich gehört habe, will die GL bei Dehner die Existenzberechtigung ihrer Warengruppenleiter sowieso auf den Prüfstand stellen oder hat es bereits getan. Mehr Handlungsspielraum und ECHTE Kompetenz den Mitarbeitern auf der Fläche! Mir scheint, als wolle man das Personal "an der Front" absichtlich so klein wie möglich halten. Das merken auch die Kunden bei ihrem Einkauf und kratzen sich den Kopf.

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