Warum muss der Betriebsrat den Einsatz einer Telefonanlage regeln?
Eigentlich hätte die Geschäftsleitung den Betriebsrat und den Gesamtbetriebsrat über die Einführung einer neuen Telefonanlage schon bei der Planung informieren müssen…
Das Gesetz sagt dazu wortwörtlich: „rechtzeitig und umfassend“ ist der Betriebsrat zu unterrichten!
Die Betriebsräte bei Dehner haben dieses Vorhaben aber erst durch eine E-Mail der EDV-Abteilung an die Marktleiter/innen mitbekommen.
Jetzt gibt die Dehner Personalleitung (Geschäftsbereichsleiter Personal, Herr Kreil) auch noch den Beleidigten und erklärt per Aushang den Beschäftigten in den Märkten mit Betriebsrat: Jetzt gibt´s kein modernes Funktelefon mehr, weil die Betriebsräte „unverhältnismäßig scharf, vollkommen unmäßig und überzogen“ reagiert haben.
So, jetzt mal ganz langsam…
Reagiert der Betriebsrat unmäßig und überzogen?
Wer hat hier eigentlich gegen das Gesetz verstoßen?
Einfache Antwort: Ganz klar und ohne den geringsten Zweifel, die Geschäfts- und Personalleitung. Das ist völlig wertfrei für jede/n nachzulesen im Betriebsverfassungsgesetz unter den §§ 80 , 87 und 90 BetrVG.
Hierzu ist noch anzumerken, dass dies keineswegs das erste Mal war. Dieses Verhalten ist und war keine Ausnahme, sondern das ist die regelmäßige Vorgehensweise bei Dehner. Leider!
Wer reagiert hier eigentlich unmäßig und überzogen?
Es ist sicherlich nicht unverhältnismäßig scharf, noch unmäßig und überzogen, sondern es ist ja wohl völlig normal, wenn der Betriebsrat hier sein Recht einfordert.
Zuerst das Gesetz missachten und dann noch zu versuchen den Betriebsrat in ein schlechtes Licht zu rücken, weil er deshalb sein Recht einfordern muss, ist schlichtweg geschmacklos und absolut unangebracht.
Wer hier gegen bestehendes Recht verstößt, sollte sich mit derartigen Werturteilen besser ein wenig zurück halten.
Um was es eigentlich geht…
Der Betriebsrat hat zu prüfen, ob sich aus der Einführung und Anwendung der neuen Telefonanlage, Gefahren für die Beschäftigten, wie z. B. durch Überwachung, Bespitzelung usw. ergeben. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat, Informations- und Beratungsrechte und ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt.
Zur Klarstellung: Die Dehner Betriebsräte und der Gesamtbetriebsrat sind nicht gegen Verbesserungen und Erleichterungen durch moderne Telefone im Sinne der Beschäftigten, aber moderne Telefonanlagen können viel mehr als nur telefonieren…
Schutz vor Überwachung
Datenschutz für die Beschäftigten
Moderne Telefonanlagen sind auf vielfältige Weise in der Lage die Beschäftigten zu kontrollieren und zu überwachen! Hier einige Beispiele:
Mithören und Aufzeichnung von Telefongesprächen
Aufzeichnung und Speicherung aller Telefondaten (Rufnummern, Zeitpunkt, Gesprächsdauer, etc.)
Auswertung von Telefongesprächen und Telefondaten (z. B. Wie lange dauert es, bis der Hörer abgenommen wird? Vergleichende Auswertungen zwischen Abteilungen und anderen Märkten, etc.)
Der Betriebsrat muss daher dringend regeln, welche Daten der Arbeitgeber zu welchen Zwecken erfassen und auswerten darf!
Klare Regelungen auch für Privatgespräche
Außerdem sollten die Betriebsräte klare Regelungen für Privatgespräche treffen.
Klare Regelungen hierzu sind sehr wichtig, um etwaigen Verdachts- oder Bagatellkündigungen (z. B. Fall Emmely, Brotaufstrich, Hundefutterproben …) wirksam vorzubeugen.
Bitte unterstützt Eure Betriebsräte in dieser Sache. Es geht um Eure Interessen und Euren Schutz vor Überwachung…
Eigentlich hätte die Geschäftsleitung den Betriebsrat und den Gesamtbetriebsrat über die Einführung einer neuen Telefonanlage schon bei der Planung informieren müssen…
Das Gesetz sagt dazu wortwörtlich: „rechtzeitig und umfassend“ ist der Betriebsrat zu unterrichten!
Die Betriebsräte bei Dehner haben dieses Vorhaben aber erst durch eine E-Mail der EDV-Abteilung an die Marktleiter/innen mitbekommen.
Jetzt gibt die Dehner Personalleitung (Geschäftsbereichsleiter Personal, Herr Kreil) auch noch den Beleidigten und erklärt per Aushang den Beschäftigten in den Märkten mit Betriebsrat: Jetzt gibt´s kein modernes Funktelefon mehr, weil die Betriebsräte „unverhältnismäßig scharf, vollkommen unmäßig und überzogen“ reagiert haben.
So, jetzt mal ganz langsam…
Reagiert der Betriebsrat unmäßig und überzogen?
Wer hat hier eigentlich gegen das Gesetz verstoßen?
Einfache Antwort: Ganz klar und ohne den geringsten Zweifel, die Geschäfts- und Personalleitung. Das ist völlig wertfrei für jede/n nachzulesen im Betriebsverfassungsgesetz unter den §§ 80 , 87 und 90 BetrVG.
Hierzu ist noch anzumerken, dass dies keineswegs das erste Mal war. Dieses Verhalten ist und war keine Ausnahme, sondern das ist die regelmäßige Vorgehensweise bei Dehner. Leider!
Wer reagiert hier eigentlich unmäßig und überzogen?
Es ist sicherlich nicht unverhältnismäßig scharf, noch unmäßig und überzogen, sondern es ist ja wohl völlig normal, wenn der Betriebsrat hier sein Recht einfordert.
Zuerst das Gesetz missachten und dann noch zu versuchen den Betriebsrat in ein schlechtes Licht zu rücken, weil er deshalb sein Recht einfordern muss, ist schlichtweg geschmacklos und absolut unangebracht.
Wer hier gegen bestehendes Recht verstößt, sollte sich mit derartigen Werturteilen besser ein wenig zurück halten.
Um was es eigentlich geht…
Der Betriebsrat hat zu prüfen, ob sich aus der Einführung und Anwendung der neuen Telefonanlage, Gefahren für die Beschäftigten, wie z. B. durch Überwachung, Bespitzelung usw. ergeben. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat, Informations- und Beratungsrechte und ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt.
Zur Klarstellung: Die Dehner Betriebsräte und der Gesamtbetriebsrat sind nicht gegen Verbesserungen und Erleichterungen durch moderne Telefone im Sinne der Beschäftigten, aber moderne Telefonanlagen können viel mehr als nur telefonieren…
Schutz vor Überwachung
Datenschutz für die Beschäftigten
Moderne Telefonanlagen sind auf vielfältige Weise in der Lage die Beschäftigten zu kontrollieren und zu überwachen! Hier einige Beispiele:
Mithören und Aufzeichnung von Telefongesprächen
Aufzeichnung und Speicherung aller Telefondaten (Rufnummern, Zeitpunkt, Gesprächsdauer, etc.)
Auswertung von Telefongesprächen und Telefondaten (z. B. Wie lange dauert es, bis der Hörer abgenommen wird? Vergleichende Auswertungen zwischen Abteilungen und anderen Märkten, etc.)
Der Betriebsrat muss daher dringend regeln, welche Daten der Arbeitgeber zu welchen Zwecken erfassen und auswerten darf!
Klare Regelungen auch für Privatgespräche
Außerdem sollten die Betriebsräte klare Regelungen für Privatgespräche treffen.
Klare Regelungen hierzu sind sehr wichtig, um etwaigen Verdachts- oder Bagatellkündigungen (z. B. Fall Emmely, Brotaufstrich, Hundefutterproben …) wirksam vorzubeugen.
Bitte unterstützt Eure Betriebsräte in dieser Sache. Es geht um Eure Interessen und Euren Schutz vor Überwachung…
Ja Ja immer diese Betriebsräte.
AntwortenLöschenSind immer überzogen und überhart. Ganz ganz böse. Nach dem Aushang von Herr Kreil wissen wir jetzt das es der richtige Schritt war Informationen zu fordern. Wer auf einen reinen Informationsanspruch derart reagiert hat doch was zu verbergen.
Ich bin derselben Meinung, wenn es nur um die bessere Verständigung innerhalb des Marktes und nach außen geht, braucht die Betriebsleitung vor der Mitbestimmung der Betriebsräte keine Angst zu haben "Ein Schelm ist wer anderes denkt!" Doch das "Nur bessere telefonieren" stand sicher demnach nicht im Mittelpunkt bei der geplanten Neuanschafung alias "Funktelefon"
AntwortenLöschenWer Rechten hat der hat auch Pflichten lieber Betriebsrat..... man kann auch mit den aktuellen Telefonanlagen die Sachen machen die ob aufgeführt sind! Wenn ihr nichts besseres zutun habt als euch in solche Sachen einzumischen.... Könnt ihr auch Origami machen das wäre für unser Unternehmen genauso produktiv!
AntwortenLöschenOriami ist meines Wissens keine Aufgabe aus der Betriebsverfassung. Oder weißt Du da mehr?
AntwortenLöschenDie Zeiten haben sich geändert nach dem Kolleginnen und Kollegen bei Dehner wegen reinen Verdachtsmomenten gekündigt werden(Hundefutterproben, Schließanlage u.s.w). Weißt du wir Betriebsräte entwickeln uns ständig weiter. Niemand kam von uns als Jurist auf die Welt. Und genau bei technischen Einrichtungen im Betrieb müssen Betriebsräte sich permanet weiterbilden was wir auch tun.
Statt hier Betriebsräte untätigkeit zu unterstellen, sag uns doch was viel wichtiger ist als die Rechte der Beschäftigten zu schützen.
an origami anonym,
AntwortenLöschenwas würden wir machen ohne solche mitarbeiter wie du.
superkluge gedankengänge !
dein vertrauen zur geschäftsleitung der fa. dehner muss ja grenzenlos sein.
hoffentlich wirst du eines tages nicht enttäuscht.
die letzten verdachtskündigungen die dehner
ins rollen gebracht hat zeigen,das wir in zukunft noch ganz andere dinge regeln müssen.
ich glaube fest daran die betriebräte bei dehner extrem lernfähig sind!
origami gehört nicht dazu !
an Anonym,01.01.11 21:14
AntwortenLöschen"Wer Rechte hat der hat auch Pflichten lieber Betriebsrat...,"
genau so ist es, die Betriebsräte haben Rechte und Pflichten, die Sie ausführen, ob es der Geschäftsleitung passt oder auch nicht.
Und damit du es genau weißt, den selben Satz kannst du an die Geschäftsleitung richten, aber mach nur den Buckel vor den Herren, auch du wirst irgendwann das Ganze anderst sehen, spätestens dann, wenn du vielleicht ein Problem mit den Herren hast
Mag sein, dass die Telefonanlage nicht das "allerwichtigste" Problem der Stunde ist, aber es ist äusserst wichtig!
AntwortenLöschenIch denke mal, es ist niemandem egal ob er überwacht oder ausspioniert wird. Schon garnicht wenn hinterher noch einer mit der Kündigung winkt...
Ausserdem ist es nun mal Aufgabe und Pflicht des Betriebsrats derlei Dinge im Interesse der Beschäftigten zu regeln. Betriebsräte denen sowas egal ist, braucht kein/e Beschäftigte bei Dehner oder anderswo.
Frau oder Herr Anonym könnte hier auch mal posten was denn für sie/ihn wichtiger wäre...
...oder haben wir hier etwa ein grundsätzliches Problem mit Betriebsräten und mit der Demokratie im Betrieb?
hmm... mit daten aus ner telefonanlage, ner datenschutzerklärung und womöglich noch mit nem neuen vertrag könnte man als PL bestimmt eine zauberhafte kündigung mit regressansprüchen basteln! einfallsreich sind se ja...
AntwortenLöschenUnd die bösen bösen Betriebsratsfilialen bekommen jetzt keine neuen Telefone. Anstatt dem BR die Informationen zu kommen zu lassen verhält sich die Geschäftsleitung wie ein kleines Kind, ds man bei was erwischt hat und ihm auf die Finger geklopft hat.Aber so sind sie halt.Gesetze sind für die ein Fremdwort.
AntwortenLöschenAlso nochmal langsam. Zum Mitschreiben. Unser lieber Arbeitgeber will neue Telefone in den Filialen. Der (Gesamt?)Betriebsrat wusste davon nix und hat ... ja was hat er denn gemacht? Was heißt das, dass er "sein Recht" eingefordert hat?
AntwortenLöschenSein Recht wäre gewesen, vorher informiert zu werden (§90), damit er prüfen (lassen) kann, ob wir dadurch nicht evtl abgehört werden (§87 (1) 6.). Hat der Betriebsrat jetzt gesagt, dass die neuen Telefone nicht verwendet werden dürfen? Einstweilige Verfügung vielleicht? Oder hat die Obrigkeit wegen Pflichtverletzung (und somit Behinderung des BR) eine Strafanzeige (§119) dranbekommen?
Es interessiert mich sehr, was ein Betriebsrat überhaupt machen kann, wenn der Arbeitgeber keine Lust hast, sich an Gesetze zu halten.
Ja die Ahnungslosen drei als solches geben Sie sich scho gern und Unschuldig sans sowieso......
AntwortenLöschenauch bei uns hängt der Brief von PL Herr Kreil,
AntwortenLöschenda dachte ich mir ganz schön heftig geschrieben, aber unser Betriebsrat hat dann die Belegschaft informiert, was mit so einer Telefonanlage alles gemacht werden kann,
da sage ich als kleiner Mitarbeiter ganz schön heftig was hier passiert und ich denke da hat der Betriebsrat ein gutes Recht seine Mitbestimmung einzufordern.
Schön kann ich nur sagen wenn in Betriebsratsmärkten keine Telefonanlage kommt,
da spart die Geschäftsleitung eine ganze Stange Euronen und diese Euronen können Sie ja dann anderweitig einsetzen. Z.B. in diesen Märkten jeweils ein Mitarbeiter mehr, denn die nächste Saison kommt bestimmt (Vorsicht Ironie,grins)
Die gute Anlage nach dem Update das die gemacht haben an der Software ist es uns nicht einmal möglich im Hauptbetrieb bei seinem Teillager krank zu melden da man nicht durch kommt.
AntwortenLöschenJa auch in unserer Filiale ( Sorry Markt ) hängt dieser Brief vom Kreil. Der liest sich so als hätte man einem Kind den Lolli geklaut. Denkt an den Mittermaier als er die Fussballer parodierte.
AntwortenLöschenSo kommt mir das vor.
Der Beriebsrat wurde in seinen Rechten beschnitten und muß dagegen halten, das kann nicht rechtens sein.
Sonnst startet das Dreigestirn in Rain zum Höhenflug.
Das wirklich traurige ist doch, egal was die Geschäftsleitung an "harmlosen" Neuerungen bringen will,hat das immer einen Hintergrund, der sich dann negativ auf alle Mitarbeiter auswirkt.
AntwortenLöschenAbgesehen davon ärgert es mich tierisch, dass wir grundsätzlich von der Filialleitung immer eine geschönte Version dessen serviert bekommen, was wir dann hier im Blog ganz anders zu lesen kriegen.
So ist es eben mit der Geschäftsleitung. Die Märkte, die keinen Betriebsrat haben werden bewusst dumm gehalten. Man lügt ihnen vor, dass BR Märkte alles Verbrecher sind und dem Geschäft schaden.
AntwortenLöschenDas ist aber nicht so. Wir Betriebsräte sorgen uns sehr um das Wohl unserer Firma. Natürlich besonders um das Wohl der Mitarbeiter und da liegt der Hase im Pfeffer.
Wir Betriebsräte sind der Geschäftsleitung ein großer Stachel im Hintern .
Denn wenn ein Betriebsrat in einem Markt vorhanden ist, können die Obrigen nicht mehr so tun wie sie es gerne möchten .
Das sieht man ja daran wie unterschiedlich BR-Märkte und nicht BR-Märkte behandelt werden.
Daran sollten all diejenigen denken die Gewerkschaften und BR blöd finden.
Mein Tipp :
Wählt einen Betriebsrat !!!
Organisiert Euch Gewerkschaftlich !!!
So habt Ihr einen starken Partner im Rücken.
Schönen Abend
Genau so ist es. Die Märkte ohne gescheiten Betriebsrat werden auf Dauer weiterhin dumm gehalten. Hir kann der Ml weiterhin fröhlich walten und schalten wie er will (zb.eigene Provision) steigern, auf Kosten des Mitarbeiters.
AntwortenLöschenUnd eins lasst euch gesagt sein, die nächste Saison kommt, und jeder Mitarbeiter hat nur eine Gesundheit.
Wem nützt es wenn man wochenlang in der Saison durcharbeitet ohne Lohnerhöhung und danach ein nervliche häufschen Elend ist, nur damit die Obrigen immer Reicher werden???
Ich hätte mal ne Frage.Wie sind eigentlich die Gerichtsverhandlungen Gesamtbetriebsrat gegen Dehner Geschäftsleitung ausgegangen? Uns wurde erzählt,dass der GBR mehr oder weniger gescheitert wäre.
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