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Samstag, 31. Dezember 2011
Das Wort zum Jahreswechsel
das Jahr 2011 neigt sich langsam dem Ende zu und wir wagen es, einen kleinen Rückblick auf die vergangenen 12 Monate zu werfen.
Viel ist passiert in der Welt, angefangen mit der BP-Ölkatastrophe, zig verheerenden Erdbeben, Sturmfluten bis hin zur unvorstellbarsten Tsunamikatastrophe die mit dem Supergau in Fukushima endete.
Auch bei der Firma Dehner war man nicht tatenlos. Wieder einmal wurden unzählige, sinnlose Verfahren durch Herrn Kreil angezettelt, Mitarbeiter gegängelt, gemobbt, Alleinerziehende aus nichtigen Gründen vor die Tür gesetzt, Mitarbeitern ein 150€ schweres, unmoralisches Angebot gemacht, Kollegen gedrängt gegen Gesetze zu verstoßen und Kollegen „Zeitdiebstahl“ vorgeworfen.
Zum Glück gibt es aber noch die Gattung Mensch die nicht alles hinnimmt und sich weiß zu wehren. Das die Rechtssprechung eindeutig auf Seiten der Kolleginnen und Kollegen ist, zeigt nur all zu gut das Beispiel der Kollegin aus Königsbrunn (die hiermit herzlichst gegrüßt ist) die nicht aufgegeben hat sich für ihr Recht einzusetzen und zu kämpfen.
Ebenso steht nach wie vor der Tarifkonflikt im Raum der nunmehr schon über 2 Jahre andauert. Auch hier ein herzliches Danke Schön an all die treuen und kämpferischen Kollegen die sich für die Sache einsetzen, nie den Mut verlieren und denen die Belegschaft eine „Tarifanpassung“ von 6,5% zu verdanken hat.
Hierbei auch ein paar Worte an die Geschäftsführer, Regionsleiter, WGL´s, Marktleiter und alle die meinen „das Sagen“ zu haben.
Ihr müsst nicht jedem „Befehl“ blind trauen und folgen. Es ist nicht alles Gold was glänzt.
Es gibt bei Dehner sehr viele Menschen die etwas von ihrem Job verstehen. Hört diesen Leuten doch einfach mal zu und winkt ihre Vorschläge nicht einfach ab.
Fehler macht jeder einmal. Fehler sind menschlich, und MENSCHEN sind wir ALLE. Stärke ist es, diese zuzugeben und sie wieder auszubügeln anstatt eine Hetzjagd untereinander zu betreiben. Früher gab es mal eine „Watschn“, einen Anschiss und gut war´s. Heute sieht dies anders aus und der Verursacher wird abgemahnt, entlassen und wenn´s ganz dumm läuft vor Gericht gezerrt. Dies kostet alles nur Unsummen von Geld und schädigt das Image der „Sauberfirma“ nur noch mehr.
Ich persönlich wünsche mir für das Jahr 2012 mehr Ruhe, die Rückkehr in die Tarifbindung, mehr menschliches Verhalten von den Führungskräften und die Besinnung auf die Tugenden, die die Firma erst so groß hat werden lassen.
Leben und Leben lassen heißt die Devise.
In diesem Sinne wünsche ich Euch ALLEN ein Schönes, ruhiges und vor allem gesundes Neues Jahr 2012.
Euer Isnogud
Donnerstag, 29. Dezember 2011
GLEICHBEHANDLUNG ODER MOBBING ?
Aber manche Menschen lernen nichts dazu.
Wie der Marktleiter aus NeuUlm, Herr Becker.
Der Zitronenpreisträger kann und will scheinbar nicht lernen aus seinen ehemaligen Fehlern.
Herr Becker ist nur noch bis Ende Januar Marktleiter in NeuUlm.
Er kann sich aber scheinbar mit seinen Aussagen über andere Kollegen/innen nicht zusammennehmen.
Herr Becker lässt sich hintenrum über andere Kollegen aus.
Bei einem Gespräch mit einer Kollegin bezeichnete Herr Becker einen anderen Kollegen mit:
" Dieses verbrannte halbe Hähnchen ".
Herr Becker sollte sich mal überlegen, welche Position er im Betrieb hat.
Führungskräfte sollten eigentlich eine Vertrauensposition haben, und nicht negativ über I
ihre Schutzbefohlenen sprechen.
Scheinbar hat Herr Becker in den Seminaren für die Führungskräfte nicht aufgepasst, oder die Seminare sind bei Dehner verkehrt ausgerichtet.
Marktleiter zählen sich zu den Führungskräften.
Laut den Seminarinhalten für Führungskräfte sollte der Vorgesetzte die Kollegen/innen nicht gegenseitig ausspielen und in den Dreck ziehen.
Diese Vorgehensweise hilft der Führungskraft nur weiter, wenn Er andere Menschen mobben will.
Diese Aussage des Marktleiters trifft eine gewisse Gruppe an Menschen ganz besonders.(Er weiß es)
Ich möchte nicht in der Haut des Marktleiters stecken, wenn er gewisse Menschen mit dieser Aussage diskriminiert.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gibt für solche Aussagen nicht unerhebliche Strafen ab.
Ich hoffe, dass bei Dehner dieser Vorgang bei den Vorgesetzten nicht alltäglich ist.
Samstag, 24. Dezember 2011
Frohe Weihnachten!

Ende Dezember steht die Sonne mittags am südlichen Wendekreis im Zenit und geht am nördlichen Polarkreis tagsüber nicht mehr auf. Diese Nächte sind bei uns in der nördlichen Erdhälfte die längsten des Jahres…
…und genau da ist Weihnachten ein Fest der Freude, des Friedens und der Liebe. Alte Geschichten erzählen von einem Stern, einem hellen Licht in dunkler Nacht!
Der Stern von Bethlehem - Zeichen für Hoffnung und Widerspruch
Sterne sind von alters her wichtige Orientierungspunkte und Wegweiser. Sie haben den Weisen aus dem Morgenland den Weg zu Christus gezeigt. Sie sind ein Symbol für den König.
Der Stern ist aber auch ein Zeichen des Widerspruchs. Er widerspricht jeder Macht, die Menschen ihrer Würde beraubt, sie zur Personalnummer degradiert, zum Objekt macht. Er widerspricht jeder Macht, die Menschen unterdrückt, ausbeutet und aufgrund ihrer wirtschaftlichen Interessen zerstört.
Der Gesamtbetriebsrat wünscht Euch allen von Herzen einen leuchtenden Stern…
EIN WEIHNACHTSMÄRCHEN
(Russisches Märchen)
Ein frommer Mensch kommt zu Gott und bittet:
" Herr, ich möchte die Hölle sehen und den Himmel."
"nimm Elias als Führer",
spricht Gott,
"er wird dir beides zeigen".
Der Prophet führt den Frommen in einen großen Raum.
Ringsum Menschen, die große Löffel mit langen Stielen in den Händen haben.
In der Mitte, auf einem Feuer kochend, ein Topf mit einem köstlichen Gericht.
Alle schöpften mit ihren langen Löffeln aus dem Topf, aber sie sehen mager aus, blass, elend.
Kein Wunder:
Ihre Löffel sind zu lang.
Sie können sie nicht zum Mund führen, das herrliche Essen nicht zum Mund führen, das herrliche Essen nicht genießen.
"Welch seltsamer Raum war das?"
Fragt der Mensch beim Hinausgehen.
"Die Hölle," antwortet der Prophet.
Sie betreten einen anderen Raum. Alles ist genauso wie im ersten.
Ringsum Menschen mit langen Löffeln.
In der Mitte, auf einem Feuer kochend, ein Topf mit einem köstlichen Gericht.
Alle schöpfen mit ihren langen Löffeln aus dem Topf.
Die Menschen sehen gesund aus, gut genährt und glücklich.
Der Besucher wundert sich und schaut genau hin.
Da sieht er, wie die Menschen sich gegenseitig die Löffel in den Mund schieben.
Sie geben einander zu essen, einer füttert die anderen.
Und der Mensch weiß:
Das ist der Himmel.
Die Blogredaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern des Blogs
EIN FROHES UND ERHOLSAMES WEIHNACHTSFEST
Mittwoch, 21. Dezember 2011
URLAUBSPLANUNG 2012
In jedem Markt sowie in der Zentrale wird zur Zeit von den Führungskräften an der Urlaubsplanung für 2011 gebastelt. Und meistens ergibt sich jedesmal die gleiche Diskussion. Insbesondere Mütter und Väter haben da nicht immer ganz leicht. Es ist nun mal so das einige Ferienzeiten auch in den "Saisonbetrieb" fallen.
Es wird von den Dehner Führungskräften dann immer argumentiert, dass Urlaub z.B. an Pfingsten nicht geht da es die Urlaubssperre gibt. Oder Ostern kann kein Urlaub gewährt werden, weil wenn jemand Krank werden sollte wäre das dann ein Riesen Problem. Stimmt denn das alles??
Natürlich nicht. Laut BundesUrlaubsgesetz sind die Urlaubswünsche eines Beschäftigten zu berücksichtigen außer dringende betriebliche Belange stehen gegen den Urlaubswunsch oder ein anderer Urlaubswusch eines Beschäftigten, der einen höhere soziale Würdigung hat, stehen dagegen. Beispiel Väter und Mütter haben immer in den Ferienzeiten Vorrang gegenüber kinderlosen Beschäftigten.
Man kann auch entgegen der Dehner Meinung den Jahresurlaub komplett an einem Stück nehmen. Vier Wochen Urlaub ist gemäß BundesUrlaubsgesetz auch möglich. Das Gesetz sagt aus, das der Jahresurlaub am Stück gewährt werden muss, mindestens jedoch 12 Werktage am Stück betragen muss. Abweichen darf man nur wenn dringende betriebliche Gründe oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers entgegen stehen.
WICHTIG: Saison ist kein dringender betrieblicher Grund
Es stellt sich auch oft die Frage ob man Urlaub ins neue Jahr nehmen darf. Ja man darf wenn dies Gründe die beim Arbeitnehmer liegen oder dringende betriebliche Gründe dies erfordern.
WICHTIG: Der Alturlaub muss bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen werden, da er ansonsten verfallt
Wenn man während des Urlaubs krank wird verfallt dieser nicht. Wenn es eine Personaleinsatzplanung im Betrieb gibt ist darauf zu achten das die Dehner Führungskraft dann nicht den Urlaub trotz Krankheit abzieht. Oder statt Urlaub den betroffenen dann als Freizeitabbau plant. Dann würde der Arbeitnehmer in Stundenminus rutschen. Dies ist eine beliebte Praxis bei Dehner.
Der Jahresurlaub bei Dehner Beschäftigten beträgt dank des Manteltarifvertrags 6 Wochen. Es ist völlig gleich ob Vollzeit oder Teilzeit.
WICHTIG: Auch geringfügig Beschäftigte (400 € Jobs) haben Anspruch auf den Manteltarifvertrag und somit auch 6 Woche Jahresurlaub
Dies als kleine Hilfe für eure Urlaubsplanung. Falls Probleme oder Fragen auftreten könnt ihr euch beim Gesamtbetriebsrat oder Betriebsrat in Rain/Lech Hilfe und Beratung holen
Diese Post war im Februar 2011 eingestellt vonFair: Heißt mehr.
Wir haben die Kommentare absichtlich zum lesen nicht gelöscht.
die Urlaubsplanung wird ja von Jahr zu Jahr nicht einfacher.
Deshalb stellt Ihr einfach Fragen über dieses Thema in den Kommentaren bitte.
Grüße von Eisbär
AUF DIESEM BLOG SIND KEINE TROJANER ODER SONSTIGE VIREN
Es gibt hier auf diesem Blog keine Trojaner oder andere Gefahren !
Ich hoffe, der Schmierfink hat eingesehen, dass die Schreibweise in den Kommentaren absolut daneben war.
( Die Kommentare wurden von dem Admin. gelöscht)
Wir lassen uns nicht stören durch solche Angriffe.
>Weiterhin viel Spaß beim lesen.
Montag, 19. Dezember 2011
AUS DER BETRIEBSRÄTEKONFERENZ
Am 16.12.11 war es wieder mal soweit.
Die Geschäftsleitung gibt den jährlichen Geschäftsbericht gegenüber den Betriebsräten ab.
Vertreten wurde die Geschäftsleitung von Herrn Dr. Flassak, Herrn Hönig und Herrn Kreil.
Herr Dr. Flassak beginnt mit seinen Ausführungen als zuständiger Geschäftsführer für die Finanzen.
Als Einführung des Berichtes berichtet Herr Dr. Flassak:
2011 war alles anders.
Die Umsätze der Märkte waren eher durchwachsen, und sind deutlich hinter den erhofften Erwartungen.
Im Juni fragte sich die Geschäftsleitung schon, warum.
Laut Aussage von Herr Flassak hatten wir zwei gute Jahre.
" Nun kommt halt mal ein schlechtes Jahr".
Intern glaubt Herr Dr. Flassak, wurden keine Fehler gemacht.
Zumindest seien keine Fehler für ihn erkennbar.
In den Abteilungen Agrar und Degro sieht er Wachstumspotential.
Diese Sparten der Fa. Dehner sollen 2012 gefördert werden.
Von Coop in der Schweiz gab es wenig zu berichten.
Bisher gibt es zwei Testmärkte.Bis Ende 2012 sollen zwölf Testmärkte entstehen.
Das Geschäft mit Coop gestaltet sich schwieriger als gedacht.
Herr Dr. Flassak berichtet weiter über Interne Zahlen.
Die Personalkosten sind gestiegen durch die Lohnerhöhung, und der Umsatz muss 2012 wieder besser werden.
Die Personalbesetzung ist umgerechnet in Vollzeitbeschäftigte 2011weitgehend gleich wie 2010.
Herr Dr. Flassak beendete seine Ausführungen mit der Aussage:
" Das Jahr 2011 ist unter den Erwartungen der Geschäftsleitung.
Der Vortrag von Herr Dr. Flassak dauerte circa 20 Minuten.
Überlegungen der Betriebsräte:
- Über keine Fehler der Geschäftsleitung kann man geteilter Meinung sein.
- Sind wirklich keine Fehler gemacht worden seitens der Geschäftsleitung?
- Hilft die gleiche Personalmenge wie 2011 zu mehr Umsatz in den Märkten?
- Bringen die vielen kurzbefristeten Mitarbeiter/innen wirklich Qualität in die Märkte?
- Sind die Abteilungen Agrar und Degro wirklich die Retter der Firma?
- Wie sich jeder denken kann, sind die Roherträge dieser beiden Abteilungen wesentlich niedriger, als die der Märkte.
- Coop ein Flop?
Herr Dr. Flassak gibt das Wort weiter an den Geschäftsführer Herr Hönig.
Herr Hönig ist der Geschäftsführer für den Vertrieb.( Märkte)
Die Betriebsräte erhalten von Herr Hönig ungewollt eine Zwangspause von ca.15 Minuten.
Der Powerpoint-Vortrag wollte auf dem PC nicht laufen.
Herr Hönig meisterte dann doch notgedrungen beherzt seinen Vortrag ohne PC.
Herr Hönig widersprach Herrn Dr. Flassaks Aussage zu 2011.
Für den Geschäftsführer Vertrieb war das Jahr 2011 keine
" Olalawelle "
Die Werbekampagne " deine Natur" hat laut Herr Hönig Für Dehner einiges gebracht.
"Wir haben neue Kunden.
" ( Schnäppchenkunden? )
Außerdem hat Herr Hönig einige wenige Märkte herausgestellt, die bessere Umsätze machen als vorher.
Dank der Plakatwerbung im Frühjahr
( Ich glaube zwei bis Drei Beispiele ).
Für die Zukunft möchte Herr Hönig nicht auf Preise setzen, sondern auf Qualität und Ehrlichkeit.
Herr Hönig berichtete über Einkaufswägen, die vor dem Markt nicht so dastehen, wie er sich das wünscht.
Die Wägen sind unansehnlich u.s.w..
( Das wichtigste für die Kunden )
Das ist für die Kunden nicht sehr erfreulich laut Herr Hönig.
Also hat er mit dem Hersteller verhandelt und den Preis gedrückt.
Nebenbei ging es um die Struktur der Einteilung von Warengruppen.
Herr Hönig prangert die Kommunikation zwischen den Märkten und den Einkauf an. Laut Herr Hönig rühren sich die Märkte bei Problemen viel zu wenig bei dem Einkauf und ihm.
( Angst? )
Es wurden einige Beispiele von Herr Hönig gebracht, die den Rahmen jetzt sprengen würden, darüber zu berichten.
Herr Hönig berichtet auch über schlechte Verkäufer/innen .
( WIE, Wo ?, Wie hat der Kunde einen Verkäufer gefunden ? )
Diese Defizite sollen durch Schulungen ausgeglichen werden.
Herr Hönig sprach auch die Werbung an, und berichtete über Papierpreise auf dem Markt.
Er will Einsparungen erreichen wenn die Fa. Dehner das Papier für die Werbung selber ordert.
Das Papier für die Werbung wurde auch von Glanz auf matt umgestellt.
Der Grund ist laut Herr Hönig: "Dehner und die Natur"
( Ich habe gemeint, Sie wollen sparen )
2012 steht für Qualität bei Dehner.
Auch die Märkte müssen dazu stehen,wetterte Herr Hönig..
Herr Hönig beurteilt sich selber zu der Situation bei Dehner.
" An mir liegt es nicht. Ich fahre in die Märkte, und kläre die Menschen auf "
( Ich glaube nicht, dass Herr Hönig weiß, wenn er Fehler macht )
Laut Aussage von Herr Hönig ist der Grund des Umsatzrückgangs nicht die Personaleinsparung gegenüber früher.
" Jeder sollte sich mal selber an der Nase packen "
( Na klar, Herr Hönig! )
Coop will die Nummer eins werden in der Sparte Gartencenter in der Schweiz.
Herr Hönig Berichtet über die guten Umsätze mit Coop.
Prozentschlachten sollen nicht mehr geführt werden.
Außer bei den Marktsonntagen.
-10% auf alles ist ein riesen Erfolg für Herr Hönig.
Herr Hönig versucht alle Betriebsräte zu überzeugen, dass die Umsätze der Sonntage vieles rausreißen.
( Alle Betriebsräte waren sofort begeistert. Die Umsatzangaben über die Marktsonntage sind absolut glaubwürdig. )
Herr Hönig ging die Highlights 2011 sämtlicher Abteilungen durch.
Z.B. Meisenknödel, Katzenmilch, u.s.w.. ( ??? )
Herr Hönig berichtet auch über die Unkosten bei Werbungen , die von den Lieferanten wieder zurückgeholt werden sollen.
Es sollen auch Regal-Einräumservice eingeführt werden.
Die Kosten müssen die Lieferanten übernehmen.
( Liebe Lieferanten der Fa. Dehner:
Ihr müsst wohl die Mehrkosten bei Eurem Personal einsparen )
Ziel ist: Die Mitarbeiter/innen haben mehr Zeit für die Kunden laut Herr Hönig.
( Welches Personal ? )
Insgesamt dauerte der Vortrag eine Stunde und dreißig Minuten.
Was liest man aus diesem Vortrag zwischen den Zeilen heraus?
- Herr Hönig macht keine Fehler
- Zusätzliches Personal wird es nicht geben
- Es wird sogar versucht werden, Personal einzusparen
- Außerdem bringt das Personal nicht die besten Leistungen.
NA DANN, PROST NEUJAHR, IHR GESCHÄFTSFÜHRER
Freitag, 16. Dezember 2011
Achtung Angriffe mit Kommentaren
Ich weise darauf hin:
Dieser Blog wird von Google bereitgestellt, und auch kontrolliert auf Spam und Trojaner.
Dieser Blog wird von Verdi betrieben.
JEMAND BENUTZT DEN EISBÄREN FÜR KRIMINELLE MACHENSCHAFTEN.
WIR WERDEN UNS RECHTLICHE SCHRITTE VORBEHALTEN.
Der Eisbär von Verdi hat keinen dieser Kommentare geschrieben.
Den echten Eisbär erkennt Ihr daran:
Der Eisbär erscheint in grüner Schrift.
Es ist ein kleines Bild (ein Eisbär) neben dem Namen.
Wir lassen uns nicht verarschen.
Ich hoffe, wir müssen nicht herausfinden, wer dieser Schmierfink ist.
Dienstag, 13. Dezember 2011
Betriebsrätekonferenz
Ab 16.12.11 startet dann die Betriebsrätekonferenz.
Je nach Betriebsgröße werden ein bis zwei Betriebsräte pro Markt zusätzlich mit den Gesamtbetriebsratsmitgliedern die einmal im Jahr stattfindende Betriebsrätekonferenz besuchen.
Die Gewerkschaft Ver.di wird von Gewerkschaftsekretär Herr Thomas Gürlebeck aus Augsburg vertreten.
In der Betriebsrätekonferenz gibt die Geschäftsleitung einen Jahresbericht über die betrieblichen Ereignisse ab.
Erfahrungsgemäß kommen Herr Kreil, Herr Dr. Flassak und Herr Hönig.
Die Konferenz findet im Blumenhotel in Rain am Lech statt.
Der gesetzliche Ablauf ist im Betriebsverfassungsgesetz verankert.
Über interessante Themen aus der Konferenz werden wir so bald wie möglich berichten.
Montag, 12. Dezember 2011
ÜBER ZWEIHUNDERTTAUSEND LESER
Eine Lesergemeinschaft innerhalb einem Jahr mit dieser Zahl
zu finden,
ist
DIE SPITZE DES EISBERGS

Der ganzen Blogredaktion ist jetzt noch bewusster geworden, dass Informationen, die normalerweise nicht jeden erreichen, für die Leserinnen und Leser des Blogs sehr wichtig sind.
Der Blog ist eine der wenigen Informationsquellen, die auch kritische Meinungen äußert.
Gleichzeitig werden auch unseriöse Vorgehensweisen der Geschäftsleitung und anderen Führungskräften aufdeckt und bekannt macht.
Tja, Geschäftsleitung:
Wir werden kontinuierlich weiterhin an uns arbeiten, dass wir noch besser werden.
Wir werden alle Kollegen/innen weiterhin informieren was bei Dehner so alles läuft.
Aber glaubt es uns, wir werden nicht oberflächlicher werden, sondern schärfer überlegen, was wir schreiben.
Wir werden mehr informieren, als bisher.
Alles was bisher unter den Tisch gekehrt wurde, wird sichtbar.
Ihr könnt noch so viele Gegendarsteller beauftragen, die negative Kommentare gegen die Posts schreiben.
Wir berichten weiter..
Wir wissen was wir schreiben dürfen.
Wir lassen uns von euch nicht einschüchtern..
Wir würden uns freuen, auch etwas angenehmes über euch zu schreiben.
Ihr gebt uns aber fast keine Chance.
Wenn es soweit ist, machen wir gerne mit.
Zum Beispiel :
- JA ZUM TARIFVERTRAG
- KORREKTE ARBEITSVERTRÄGE
- MITARBEITER/INNEN SIND EIN WICHTIGES GUT FÜR DEHNER
- WIR WOLLEN UNS WIEDER ALS FACHGESCHÄFT DARSTELLEN
- DIE LIEFERANTEN HABEN WIEDER EINEN POSITIVEN STELLENWERT ZU UNS
Vielleicht funktioniert es ja irgendwann.
Ich glaube daran.
Zitat der Woche
tut nichts für sich.
Johann Wolfgang von Goethe
Freitag, 9. Dezember 2011
EINE WEISHEIT DER DAKOTA-INDIANER BESAGT:
- Wir besorgen eine stärkere Peitsche
- Wir wechseln die Reiter.
- Wir sagen: So haben wir das Pferd doch immer geritten.
- Wir gründen einen Arbeitskreis, um das Pferd zu analysieren.
- Wir besuchen andere Orte, um zu sehen, wie man dort tote Pferde reitet.
- Wir erhöhen die Qualitätstandards für den Beritt toter Pferde.
- Wir bilden eine Task Force, um das tote Pferd wiederzubeleben.
- Wir schieben eine Trainingseinheit ein, um besser reiten zu lernen.
- Wir stellen Vergleiche unterschiedlich toter Pferde an.
- Wir ändern die Kriterien, die besagen, ob ein Pferd tot ist.
- Wir kaufen Leute von außerhalb ein, um das tote Pferd zu reiten.
- Wir schirren mehrere tote Pferde zusammen an, damit sie schneller werden.
- Wir erklären: Kein Pferd kann so tot sein, dass man es nicht noch schlagen könnte.

- Wir machen zusätzliche Mittel locker, um die Leistung des Pferdes zu erhöhen.
- Wir machen eine Studie, um zu sehen, ob es billigere Berater gibt.
- Wir kaufen etwas zu, das tote Pferde schneller laufen lässt.
- Wir erklären, dass unser Pferd besser, schneller und billiger tot ist.
- Wir bilden einen Qualitätszirkel, um eine Verwendung für tote Pferde zu finden.
- Wir überarbeiten die Leistungbedingungen für Pferde.
- Wer sagt dass man tote Pferde nicht reiten kann?
- Wir lassen das Pferd schnellstens zertifizieren.
- Wir frieren das Pferd ein und warten auf eine neue Technik, die es uns ermöglicht, tote Pferde zu reiten.
- Wir bilden einen Gebetskreis der unser Pferd gesund betet.
- Wir stellen das tote Pferd bei jemand anderem in den Stall und behaupten, es sei seines.
- Wir stellen fest, dass die anderen auch tote Pferde reiten und erklären dies zum Normalzustand!
- Wir sourcen das Pferd aus.
- Wetten, dass das Vieh nur simuliert!
- Wenn man das tote Pferd schon nicht reiten kann, dann kann es doch wenigstens eine Kutsche ziehen!
So, Ihr Geschäftsführer der Fa. Dehner
Das Sprichwort der Dakota-Indianer war so nicht gemeint.
Macht Euch mal Gedanken darüber.
Wir, die Brötchengeber von Euch, finden es nicht gut, von Euch benutzt zu werden.
Wir wollen nicht mit dem toten Pferd verglichen werden.
Wir sind Menschen, die für unsere Leistungen belohnt werden sollten.
Es gibt viele Menschen bei uns, die durch den Job krank geworden sind.
Diese kann man jetzt mit den toten Pferden vergleichen.
Einige dieser kranken Menschen werden regelmäßig von der Marktleitung angerufen.
Die Betroffenen sind meist Langzeitkranke.
Die Kollegen/innen werden über Ihre Krankheiten ausgefragt.
Die Marktleitung möchte dann gerne Prognosen über Länge der Arbeitunfähigkeit und den Zeitpunkt der Gesundung der Betroffenen bestätigt haben.
Einige Vorgesetzte gehen noch weiter.
Sie versuchen den Menschen ein schlechtes Gewissen einzureden wegen der Krankheit.

Diese Kollegen/innen haben es nicht verdient, so von Euch diskriminiert zu werden.
Hoffentlich haben diese Marktleiter und Geschäftsführer nicht mal selber so etwas an der Backe.
Sollten zu diesem Thema genauere Informationen über die ausführenden Marktleiter und andere Führungskräfte bekannt werden, werden wir uns nicht scheuen, auch Namen zu nennen.
Dienstag, 6. Dezember 2011
HEUTE IST NIKOLAUSTAG
die drei.........haben die Mütze über die Augen gezogen.
Schade das sie nichts sehen
Sonntag, 4. Dezember 2011
INFO ÜBER NEUE TELEFONANLAGE


Die ersten Infos wurden vom Gesamtbetriebsrat am 29.01.11 und am 01.02.11 bekanntgegeben.
(siehe Label Telefonanlage) http://dehner-verdi.blogspot.com/search/label/Telefonanlage.
Die ersten Unterlagen kamen von der Abteilung Organisation am 14.12.11. Bedienungsanleitungen der Anlage).
Der Betriebsvereinbarungsentwurf wollte Die Geschäftsleitung bis Ende Februar bei dem Technologieausschuß einreichen.

Nach Durchsicht der Ordner wurde bei der GBR-Tagung Ende September beschlossen, dass ein Sachverständiger zur Beratung des Technologieausschusses benötigt wird.
Am 17.11.11 wurden bei einer Sitzung des Technoauss. mit dem Sachverständigen ein Katalog mit offene Fragen an die Geschäftsleitung zusammengestellt.
Diese Fragenkatalog wurde an die Bereichsleitung Organisation weitergeleitet mit der Bitte, die Fragen bis zum 07.12.11 zu beantworten.
Der nächste Termin für weitere Beratungen innerhalb des Technologieausschusses ist der 14.12,11.
Inzwischen gab es laut Aussagen verschiedener Betriebsräte Mailkontakte zwischen Marktleiter und der Geschäftsbereichsleitung Organisation.
Die Marktleiter beklagten das inzwischen schlechte Handling mit der alten Telefonanlage.
Die Störungen lassen sich inzwischen nicht mehr richtig beseitigen und neue Telefone für die alte Anlage sind auch schlecht zu besorgen, da der Wartungsvertrag für die alte Anlage im Frühjahr 2011 schon gekündigt wurde.
Die Antwort der Bereichsleitung H. Oswald an die Marktleiter lautet:
Hätten Sie Ihre Betriebsräte von der neuen Telefonanlage überzeugt, würde schon lange die neue Anlage in den Märkten installiert sein.
Eine sehr einseitig objektive Antwort an die Marktleiter, die bestimmt wieder alle Betriebsräte in den Märkten zu Spüren bekommen.

WIR HABEN NICHTS GEGEN DIE NEUE TELEFONANLAGE
Wir hoffen, Euch umfassend über den Stand der Dinge aufgeklärt zu haben.
Eine schönen zweiten Advent
Sind für Euch auch Zwischeninformationen wie z.B. wie oben beschrieben von dem GBR wichtig, dann schreibt es bitte in den Kommentaren.
Mittwoch, 30. November 2011
Eine Geschichte zum schmunzeln und nachdenken
Seine Überlegungen sind, alles besser zu machen als bisher.
"Es muss etwas besonderes sein, dachte er sich"
Was kann ich tun?
Ich muss in allen Märkten als bestens motivierter Geschäftsführer dastehen. Ich möchte den Mitarbeitern meine Vorstellungen von Führung eines gesunden Unternehmens, wie es Herr Weber Albert will, professionell rüberbringen.
Da Herr Hönig sich sportlich findet und eine gewisse unberechenbare Art an sich hat, (und er sich super findet), hat er eine tolle Idee !!!!
Er fliegt mit einem Heißluftballon ohne Hilfsmittel alle Märkte an.
Da werden alle staunen!!
Vielleicht könnte er vor der Presse auch gut dastehen, und das Image der Fa. aufbessern.
( DieWebers würden ihm dafür die Füße vielleicht küssen).
Das ist eine super Idee!!! (dachte Hönig)
Herr Hönig ging mit dem Heißluftballon auf große Reise.
Nach stundenlangen wirren Flug bemerkte er:
"so eine Sch....e, ich hab mich verirrt".
Er geht tiefer und sichtet eine Frau am Boden.
Er sinkt noch weiter ab und ruft:
"Entschuldigung, können Sie mir helfen"?
Ich habe einem Freund versprochen, ihn vor einer Stunde zu treffen und weiß nicht wo ich bin.
( jedem zu erzählen, warum er unterwegs war, wollte er auch nicht).
Die Frau am Boden antwortet:
"Sie sind in einem Heißluftballon in ungefähr 10 Meter Höhe über dem Boden. Sie befinden sich zwischen 40 und 41 Grad nördlicher Breite und zwischen 59 und 60 Grad westlicher Länge".
" Sie müssen Ingenieurin sein "
sagte der Ballonfahrer Herr Hönig.
"Bin ich", antwortete die Frau.
" Woher wussten Sie das?"
Nun, sagte Herr Hönig:
" alles was Sie mir sagten ist technisch korrekt, aber ich habe keine Ahnung, was ich mit Ihren Informationen anfangen soll. Fakt ist, dass ich immer noch nicht weiß wo ich bin.
Offen gesagt waren Sie mir keine große Hilfe".
Sie haben höchstens meine Reise noch verzögert.
Die Frau antwortet:
"Sie müssen im Management tätig sein."
"Ja,
antwortet Herr Hönig".
Aber woher wussten Sie das?
Die Frau antwortet:
Sie wissen weder wo Sie sind, noch wohin Sie fahren.
Sie sind aufgrund einer großen Menge heißer Luft in Ihre jetzige Position gekommen.
Sie haben ein Versprechen gemacht,von dem Sie keine Ahnung haben, wie Sie es einhalten können.
Sie erwarten von den Leuten unter Ihnen, dass diese Ihre Probleme lösen.
Tatsache ist, dass Sie in exakt der gleichen Lage sind wie vor unserem Treffen.
Aber jetzt bin ich schuld! erwiderte diese Frau.
Da dachte sich Herr Hönig innerlich;
wieder eine Person die mich nicht versteht.
Ich wollte doch nur das beste für mich erreichen.
Also flog er zurück in seine Zentrale, und nahm den für Ihn einfacherenWeg in Anspruch.

und versucht bis heute, seinen Weberknechten beizubringen,
wie ein schlankes, smartes hochprofitables Unternehmen (laut Aussage von Georg Weber )
funktionieren muß.
Wenn es nicht so funktioniert,dann geht er halt ins nächste Unternehmen.
Dichtung oder Wahrheit?
Herr Weber Georg hält sich immer nur im Hintergrund.
Außer es geht um die Präsentation und Spendenbereitschaft der Fa. Dehner
Sehr geehrter Herr Weber Georg:
Wir haben mehr von Ihnen erwartet.
Mindestlohn im Einzelhandel
ruinösen Verdrängungswettbewerb im Handel
Gegen Lohndumping und gegen den ruinösen Wettbewerb im Einzelhandel hat die Große Tarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) heute in Ingolstadt konkrete Schritte beschlossen.
Einen menschenwürdigen Mindestlohn für die Beschäftigten im Einzelhandel durch einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn-Tarifvertrag bezeichnen die ArbeitnehmervertreterInnen der wichtigsten Betriebe im bayerischen Einzelhandel als „ersten wichtigen Schritt“. Ihre Botschaft lautet: “Menschen haben ihre Würde und Arbeit hat ihren Preis“.
„Wir werden jedoch weiterhin für einen gesetzlichen Mindestlohn mit mindestens 8,50€ eintreten, um allen Beschäftigten einen existenzsicherndes Auskommen zu gewährleisten“, so Hubert Thiermeyer, ver.di Fachbereichsleiter Handel.
Gute Arbeit wird es aus Sicht der ArbeitnehmervertreterInnen allerdings nur geben, wenn die Beschäftigten von Betriebsräten vertreten werden und die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geschützt sind. Deshalb stehen die Ausweitung der Tarifbindung im Handel und die Wahl von mehr Betriebsräten ganz oben im Aktionsplan der Großen Tarifkommission. Der Aktionsplan steht unter der Überschrift: „Mensch sein auch am Arbeitsplatz“.
In den nächsten Wochen will ver.di die Beschäftigten im Handel zum Mindestlohn informieren und sie für ihre Kampagne gewinnen.
Darüber hinaus wird sie weiterhin Unternehmen ohne Tarifbindung unter Druck setzen, um mit der Ausweitung der Tarifbindung im Handel das Lohndumping zu bekämpfen.
Die Kunden werden von der Gewerkschaft in Zukunft noch mehr darüber informiert, ob es in den Unternehmen Betriebsräte gibt oder ob Tarifverträge eingehalten werden. Ver.di wird aber auch „die Schwarzen Schafe“ der Branche öffentlich benennen, um die Kundinnen und Kunden bei ihrer Kaufentscheidung zu unterstützen.
Verärgert zeigten sich die ArbeitnehmervertreterInnen über den erneuten Vorstoß der FDP, in Bayern die Ladenschlusszeiten bis 24.00 Uhr auszuweiten.
„Die FDP versucht auf dem Rücken der Beschäftigten im Handel und ihren Familien aus dem Umfragetief zu klettern“, kommentierte Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer im Einzelhandel.
„Damit will die FDP den ruinösen Verdrängungswettbewerb im Handel weiter anheizen und macht sich wieder einmal zum Knecht der Großkonzerne“, legte Thiermeyer nach. Er sieht die FDP in Bayern als familien- und zeitpolitische Geisterfahrer.
Montag, 28. November 2011
Zitat der Woche
Henry Ford
Samstag, 26. November 2011
Gute Gründe, ver.di Mitglied zu werden
In mehr als 1.000 Berufen sind unsere Mitglieder angestellt, selbstständig oder verbeamtet. Sie sind alle Dienstleisterinnen und Dienstleister oder arbeiten in der dienstleistungsnahen Industrie bzw. im Bereich Bildung, Kunst und Kultur. Menschen aus allen Milieus der Gesellschaft kommen in ver.di zusammen und einigen sich demokratisch auf gemeinsame Ziele.
Mitentscheiden
Jede und jeder zählt und kann sich einbringen.
Die Gewerkschaft ver.di lebt von der Vielfalt und dem Miteinander ihrer Mitglieder.Wirksame Interessenvertretung
Jede und jeder Einzelne ist Teil des Ganzen.
Rund 2,2 Millionen Mitglieder garantieren eine wirksame Interessenvertretung.Durchblick
Mehr wissen als andere: aktuelle Informationen durch die kostenlose Mitgliederzeitung und vielfältige Bildungsangebote der ver.di.Service
Rat und Tat: individuelle Beratung und Unterstützung am Arbeitsplatz und vor Ort.
Wir sind eine Gemeinschaft und machen Einzelne stark.
Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig. Hinter jedem Mitglied steht somit eine große Organisation, die bei der Vertretung der wirtschaftlichen und sozialen Interessen unterstützt. Und wir haben noch viel mehr zu bieten.
Schauen Sie einfach bei uns vorbei, Ihrem ver.di Betriebs- und Personalrat, den Vertrauensleuten, der Mitarbeitervertretung MAV, der Jugend und Auszubildendenvertretung JAV, dem ver.di Bezirk, Ihrem Fachbereich oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.
Dienstag, 22. November 2011
Zehn Gute Gründe ver.di Mitglied zu sein
1. Lebenssicherheit durch Tarifverträge
Ohne Gewerkschaften gäbe es keine Tarifverträge, kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, keinen Sonderurlaub, keine Zuschläge, keine vermögenswirksamen Leistungen..., denn gesetzliche Regelungen gibt es dazu nicht. Gesetzlich geregelt sind lediglich 24 Werktage Urlaub, und Arbeitszeiten bis zu 48 Stunden in der Woche.
Auch für Beschäftigte in Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, gilt: Wenn das allgemeine Lohnniveau steigt, Regelungen zu Urlaub und Arbeitszeiten gibt, wächst auch der Druck auf den Arbeitgeber, mehr zu gewähren. Automatisch geschieht dies nicht. Und nur ver.di-Mitglieder haben gemäß Tarifvertragsgesetz einen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen, die ver.di durchgesetzt hat.
2. Solidarität und Stärke
Viele Menschen habenden Eindruck, ihre Stimme würde nicht zählen, Politik würde über ihre Köpfe hinweg gemacht. Aber gemeinsam können wir etwas ändern - für eine sozialgerechte Politik und ein Einkommen zum Auskommen. Dabei ist jeder gefragt. Und ob Fachbereich, Ortsverein, Jugend- und Frauenarbeitskreis: Jeder kann seine Vorstellungen, Erwartungen und Ideen mit einbringen und Spaß machen soll es auch!
3. Arbeitsrechtsberatung und Arbeitsrechtsschutz
und Arbeitsrechtsschutz Wenn es um Rechte aus dem Tarifvertragsgesetz, Verordnungen, Abmahnung, Mobbing oder Versetzungen geht - jedes Mitglied hat Anspruch auf individuelle Arbeitsrechtsberatung und - falls erforderlich - kostenlose Rechtsvertretung .
4. Sozialrechtsberatung und Sozialrechtsschutz
und Sozialrechtsschutz Ob Berufsunfähigkeitsrente, Arbeitslosengeld, Rentenfragen, Krankengeld - auch bei Streitigkeiten und Problemen mit Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt erhalten Sie Rechtsberatung und - falls erforderlich - rechtliche Vertretung durch ver.di vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.
5. Streikgeld
Bei Arbeitskämpfen gewährt ver.di Schutz und Sicherheit und zahlt Streik- und Aussperrungsunterstützung .
6. Den Durchblick behalten
Den Durchblick behalten Zur Information und Weiterbildung bietet ver.di regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Informationsmaterial an. Jedes Mitglied erhält kostenlos die Mitgliederzeitung ver.di-Publik .
7. Lohnsteuerberatung
ver.di bietet seinen Mitgliedern durch gewerkschaftliche Lohnsteuerbeauftragte auch eine kostenlose Lohnsteuerberatung an.
8. Freizeitunfall-Leistung
Eine bereits im Beitrag enthaltene spezielle Unterstützungsleistung hilft ver.di-Mitgliedern finanziell bei Unfällen in der Freizeit durch Krankenhaustagegeld, Invaliditäts- oder Todesfallentschädigung .
9. Mietrechtsberatung
Seit dem 1. Juni 2003 gibt es für alle ver.di-Mitglieder die Möglichkeit einer telefonischen Mietrechtsberatung .
10. Mitgliedervorteilsservice
Über die o.g. Leistungen hinaus gibt es bei ver.di individuelle Angebote zur Urlaubsplanung, zum Versicherungsschutz, für hochwertige Konsumgüter und Kulturveranstaltungen zu Sonderkonditionen .
Die GUV/Fakulta bietet Schutz und Hilfe bei beruflich veranlassten Fahrten und Transporten, sowie auf dem Wege von und zur Arbeit für einen Eigenbeitrag von 21 Euro im Jahr.
Montag, 21. November 2011
"Die Arbeitgeber sind eh‘ stärker!"
Ein Grund mehr,in die Gewerkschaft einzutreten.
Denn jedes neue Mitglied schwächt die angeblich so starken Arbeitgeber. In deren „Stärke“ spiegelt sich oft nur die Schwäche einer Gewerkschaft. Schon deshalb müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daran interessiert sein, Gewerkschaften zu stärken – mit ihrer Mitgliedschaft.
Im Übrigen wissen auch die Arbeitgeber, dass sie gemeinsam ihre Interessen besser vertreten, zum Beispiel im Arbeitgeberverband.
Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute für selbstverständlich halten, haben Gewerkschaften erkämpft. Zum Beispiel Urlaub von sechs Wochen oder 30 Werktagen - der gesetzliche Anspruch beträgt nur 24 Werktage.
Praktisch alles Erreichte müssen Gewerkschaften heute verteidigen – oft erfolgreich. Und nur die Gewerkschaften führen Tarifverhandlungen über Einkommen und soziale Leistungen wie Urlaub, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen.
Sonntag, 20. November 2011
Zitat der Woche
Mittwoch, 16. November 2011
DIE ZITRONE DER WOCHE
Heute bekommt
Regionsleiter Herr Ricken ( Region III )
den heißbeliebten Titel " ZITRONE DER WOCHE "
Herr Ricken bietet den Kolleginnen und Kollegen in der Region III 150 Euro über Tarif an.
Durch diese 150 Euro über Tarif sind dann alle Überstunden, die in der Zukunft geleistet werden, abgegolten.
EIN SEHR UNMORALISCHES ANGEBOT, HERR RICKEN!!!!!!
Sie ziehen die Kollegen/innen absichtlich über den Tisch, obwohl Sie wissen, das es rechtlich total verwerflich ist.
150 Euro entsprechen gerade mal 10 Arbeitsstunden bei einem Gruppenleiter.
Jeder bei Dehner weiß, was für eine Menge an Überstunden in der Saison getätigt werden.
Die Beschäftigten werden gleich zweimal bestohlen.
Alle Überstundenzuschläge, die den Kollegen/innen laut Tarifvertrag zustehen, fallen auch noch weg.
Herr Ricken:
Sie klauen den Kolleginnen und Kollegen ZEIT UND GELD
SOVIEL ZU DEN FAIREN BEDINGUNGEN BEI DEHNER
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH AN DEN BLOG
UND DER DEHNER - VER.DI - INFOBLOG WURDE AM 14.11.11 EIN JAHR ALT
der Zugriff der eifrigen Blog- Leser ist sensationell hoch.
wir haben heute 188940 Klicks zu verzeichnen.
DANKE AN ALLE
Zeigen wir es der Geschäftsleitung.
Bis Ende diesen Jahres wären 200000 Zugriffe dank eurem Interesse locker zu schaffen.
ALLIANZ FÜR DEN FREIEN SONNTAG
Wie man aus Zeitungsberichten entnehmen konnte, hat die Stadt Rain einen Antrag bei der Bayrischen Landesregierung gestellt, die Sonderregelungen des §10 LadSchlG anwenden zu dürfen.
Der Antrag wurde vom zuständigen Ministerium bewilligt, und am 14.09.2011 bekanntgegeben.
Somit könnte die Stadt Rain den Verkauf von Badegegenständen, Devotionalien, frischen Früchten, alkoholfreien Getränken, Milch und Milcherzeugnissen im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, BLUMEN und Zeitungen, sowie Waren die für die Stadt kennzeichnend sind , für den Verkauf freigeben.
Die Stadt Rain hat jetzt die Möglichkeit,die Ladenöffnung für Geschäfte, die das Sortiment überwiegend anbieten, für
Über die Anzahl der offenen Sonn- und Feiertage entscheidet der Stadtrat durch Verordnung.
Ob da nicht mal wieder gewisse Personen der Geschäftsführung ihre Finger im Spiel haben?
Jaja Herr Hönig, Sie sind doch einer der größten Liebhaber von Marktsonntagen.
Die Stadt RAIN am LECH ist schon ein riesiger Touristenanziehungspunkt mit vielen Attraktionen und Freizeitmöglichkeiten Herr Bürgermeister Martin.
RESPEKT.
FOLGEN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN
Werden die 40 möglichen Öffnungen umgesetzt, sind Sonn- und Feiertage normale Arbeitstage für die Beschäftigten.
Der Stadtrat könnte also beschließen,dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gartencenter Rain sich über ihre gemeinsame Freizeiten an Sonn- und Feiertagen keine Gedanken mehr machen brauchen!
Sollte dann noch Dehner die Sonderregelung in Anspruch nehmen und voll ausschöpfen wollen, wird der Betriebsrat einiges zu regeln haben.
Sonn- und Feiertage haben im Handel einen sehr hohen Stellenwert.
Schaut man sich das mögliche Warensortiment (z.B. Blumen)an, braucht wir kein Hellseher zu sein, wer die Sonderöffnung in Rain haben möchte.
Bis jetzt liegt noch kein Antrag der Geschäftsleitung bei den Betriebsräten in Rain vor.
ABER ER WIRD KOMMEN!
Sonntag, 13. November 2011
ALLIANZ FÜR DEN FREIEN SONNTAG ( AUGSBURGER ALLIANZ )
Samstag, 12. November 2011
Ein kleiner Kalauer zum Wochenende
Dienstag, 8. November 2011
ARBEITSVERTRAG - ÜBERSTUNDENREGELUNG
"Die das Tarifgehalt übersteigenden Bezüge sind auf etwaige Mehrarbeit anrechenbar"
verwiesen.
Das ist unzulässig!
Rechtsprechung:
LAG Hamm, Urteil vom 18. März 2009 - 2 Sa 1108/08
Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit der monatlichen Vergütung abgegolten sind, ist gemäß § 307 Absatz 1 BGB unwirksam.
Es muss dem Arbeitsvertrag zumindest zu entnehmen sein, wie viele Überstunden der Arbeitgeber ohne zusätzliche Vergütung zu leisten hat.
( so bereits LAG Hamm, Urteil vom 11. Juli 2007 - 6 Sa 410/07 )
WEIHNACHTSGELD BEI DEHNER
Der Tarifvertrag Sonderzahlungen
Im Tarifvertrag abgesichert ist eine tarifliche Sonderzahlung von 62,5 % des monatlichen Tarifentgelds.
Die Zahlung ist am 30.11. fällig.
Anspruchsberechtigt ist, wer an diesem Stichtag mindestens ein Jahr dem Betrieb angehört.
Leistungen aus den Tarifverträgen haben die Gewerkschaften mit ihren Mitgliedern erkämpft.
Gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch aus dem Tarifvertrag.
AUS DEM TARIFVERTRAG ÜBER SONDERZAHLUNGEN
§ 4 Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) Ziffer 2 b
Aus dem Betrieb ausscheidende Beschäftigte haben nach Erfüllung der Wartezeit ( die am 1. Dezember des Kalenderjahres mindestens 12 Monate ununterbrochen beschäftigt waren ) Anspruch auf so viel Zwölftel der tariflichen Sonderzuwendung, wie sie im laufenden Kalenderjahr volle Monate im Unternehmen tätig waren.
Samstag, 5. November 2011
DAS WEINHACHTSGELD KOMMT BALD
Freitag, 4. November 2011
MINIJOBS DA IST MEHR FÜR SIE DRIN, TEIL5
Auch als geringfügige Beschäftigte stehen Sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes, in dem zwingende Schutzvorschriften für Mutter und Kind festgelegt sind.
Es würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen, auf Fragen des Mutterschutzes vertieft einzugehen, nur soviel:
- Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
- Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen ausgesetzt sind oder die bestimmte körperliche Belastungen verursachen.
- Es gibt Schutzfristen vor und nach der Entbindung.
- Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
- Sie haben Anspruch auf Elterngeld.
Die Arbeitgeberin bekommt diesen übrigens von der Minijobzentrale erstattet.
Sind Sie geringfügig beschäftigt und nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, steht Ihnen dennoch ein Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210.- Euro zu.
UM dieses Mutterschaftsgeld zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Betriebes über Ihre Beschäftigung und eine Geburtsurkunde mit dem standesamtlichen Vermerk "nur gültig für Mutterschaftshilfe".
Senden Sie diese Unterlagen an das Bundesversicherungsamt in Bonn, und beantragen Sie die Zahlung des Mutterschaftsgeldes.
Der Antrag kann auch unter www.bva.de online gestellt werden.
Achtung:
Sind Sie während der Elternzeit geringfügig beschäftigt und sind Sie weiter ein eigenständiges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und nicht in der Familienversicherung versichert, dann erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Ihren durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoverdienst als Mutterschaftsgeld während der gesamten Mutterschutzzeit.
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ( 10 AZR 552/91 ) darf Urlaubs- und Weihnachtsgeld wegen Abwesenheit aufgrund des Mutterschutzes nicht gekürzt werden..
IHR RECHT BEI KÜNDIGUNG
Das Kündigungsschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmer/innen im Betrieb, also auch für Sie.
Vorraussetzung ist allerdings, dass Sie mindestens sechs Monate bei Ihrer Arbeitgeberin beschäftigt sind und das der Betriebmehr als fünf Beschäftigte hat.
Teilzeitkräfte werden bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nur mit abgestuften Anteilen mitgerechnet.
Wenn Sie nach dem 31.12.2003 eingestellt wurden, gilt das Kündigungsschutzgesetz für Sie, wenn der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat.
Kündigungsfristen gelten auch unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz:
Für alle Beschäftigten gelten die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen.
Es kann grundsätzlich mit einer vierwöchigen Frist zum 15. oder letzten eines Kalendermonats gekündigt werden. Längere Fristen gelten nach einer mehr als zweijährigen Betriebszugehörigkeit. Diese erhöhen sich nach zwei Jahren auf einen Monat, nach fünf Jahren auf zwei Monate jeweils zum Monatsende.
Sollten Sie noch länger beschäftigt sein, erkundigen Sie sich nach den dann gültigen Kündigungsfristen.
Berechnet wird die Betriebzugehörigkeit erst ab dem 25. Lebensjahr.
Sollten Sie in einem Kleinbetrieb beschäftigt sein, der weniger als 20 Arbeitnehmer/innen hat, kann die Arbeitgeberin durch Einzelvertrag mit Ihnen eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren.
Vier Wochen dürfen aber nicht unterschritten werden.
Ebenfalls durch ausdrücklichen Vertrag kann mit vorübergehend Beschäftigten (bis zu drei Monaten )Aushilfskräften eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
In Tarifverträgen festgelegte Kündigungsfristen haben vorrang.
DIE KÜNDIGUNG MUSS SCHRIFTLICH ERFOLGEN.
MÜNDLICHE KÜNDIGUNGEN SIND UNWIRKSAM.
Besonderen Kündigungsschutz haben Sie, wenn Sie schwanger oder schwerbehindert sind.
Sie sollten bei einer Kündigung unverzüglich fachlichen Rat einholen und ggf. innerhalb von 21 Tagen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Wenn in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat besteht, muss die Arbeitgeberin die Kündigung auch mit dem Betriebsrat abwickeln. Der Betriebsrat muss der Kündigung zustimmen.
Wenden Sie sich an den Betriebsrat.
Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind können Sie auch den Arbeitsrechtsschutz der Gewerkschaft in Anspruch
nehmen.
der ist für Sie kostenfrei.
Wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen, müssen Sie diese Kosten selbst tragen, auch wenn Sie diesen Prozess gewinnen.
Befristete Verträge laufen mit Fristablauf aus.
Sie müssen nicht gekündigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine mehrmalige Befristung auch unwirksam sein.
Dies wäre für Sie besonders im Fall einer Schwangerschaft wichtig.
.....DURCH SIE SELBST
Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Aber auch Sie sind zur Einhaltung der Kündigungsfristen verpflichtet, da Sie sich sonst möglicherweise schadensersatzpflichtig machen
Alle Angaben sind ohne Gewähr
Bein nächsten mal:
Steuern und Beiträge im Minijob
Wichtig:
Wenn das Thema für euch weiterhin interessant ist, dann gebt einfach eine kurze Meinung zu dieser Postserie ab.
Egal positiv oder negativ.
Wir sind auch gerne bereit, andere Themen, die für Euch wichtig sind, zu berücksichtigen.
Wir bitten aber auch für Verständnis, dass nicht alle Themen sofort im Blog verarbeitet werden.
Montag, 31. Oktober 2011
MINIJOB, DA IST MEHR FÜR SIE DRIN TEIL 4
Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht.
Unfallversicherungsschutz besteht auch für die im Privathaushalt beschäftigten Personen.
Nur enge Verwandte, die im Haushalt unentgeltlich arbeiten, sind grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.
Genauere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft., die für diesen Personenkreis zuständig ist.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die für Sie zuständige BG nennen..
Haben Sie also bei der Arbeit oder auf dem Hin- oder Heimweg einen Unfall, benachrichtigen Sie den Betrieb.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ( Berufsgenossenschaft) trägt alleine der Arbeitgeber.
Wichtig:
Sie sind auch dann über die Berufsgenossenschaft abgesichert, wenn keine Beiträge für Sie abgeführt werden.
LOHNFORTZAHLUNG, WENN IHR KIND KRANK WIRD
Da Sie in der Regel nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse sein werden, haben Sie in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Krankengeld.
Die Arbeitgeberin muss Sie jedoch unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" von der Arbeit freistellen, wenn Sie Ihr Kind unter zwölf Jahren betreuen müssen.
In einem Urteil des Bundesarbeitgerichts (5 AZR 392/78) wird dabei von einem Zeitraum von fünf Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen.
Lassen Sie sich von Ihrem Kinderarzt/in eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass Ihr Kind wegen einer Erkrankung betreut werden muss, und geben Sie diese im Betrieb ab.
Achtung:
Einige Tarifverträge schließen Gehaltsvortzahlungen aus, weil davon ausgegangen wird, dass die Eltern von der Krankenkasse Geld erhalten, was für Sie als geringfügig Beschäftigte aber nicht zutrifft.
Lassen Sie sich in diesem Fall eingehend rechtlich beraten.
Nach Ansicht von Arbeitsrechtler/innen wäre hier das Bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden (§ 616 BGB), nach dem die Arbeitgeberin zu Lohnfortzahlungen verpflichtet ist.
Im nächsten Beitrag informieren wir Sie über:
Ihr Recht bei Schwangerschaft,
Ihr Recht bei Kündigung
GEMEINSAM SIND WIR STARK
Donnerstag, 27. Oktober 2011
Minijob, da ist mehr für Sie drin Teil3
Arbeitszeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf (KapovAz = kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit)
findet bei Dehner im Alltag immer häufiger statt.
Die meisten Beschäftigten wissen nicht, dass der Gesetzgeber in §12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Mindeststandards geregelt hat, die in einem Arbeitsvertrag geregelt sein müssen.
So muss die Vereinbarung eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen.
Ist dies nicht der Fall, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart.
Das bedeutet in der Praxis, dass Sie immer nachträglich einen Lohnanspruch über Ihre tatsächlich geleistete Arbeit hinaus haben. Nämlich eine Aufstockung auf 10 Arbeitsstunden, wenn Sie weniger als 10 Stunden gearbeitet und einen den Stunden entsprechenden Lohn erhalten haben.
Darüber hinaus gilt, dass die Arbeitgeberin die Arbeitsleistung für mindestens drei Arbeitsstunden pro Arbeitseinsatz in Ansspruch nehmen und damit bezahlen muss.
würden Sie kürzere Zeit eingesetzt, dann haben Sie trotzdem einen Zahlungsanspruch auf drei Stunden.
Von dieser gesetzlichen Regelung kann allerdings durch Tarifvertrag abgewichen werden.
Auf einen solchen Tarifvertrag kann im Arbeitsvertrag auch für nicht tariflich gebundene Parteien verwiesen werden.
Für die Praxis bedeutet das:
Wenn- wie so oft- nur ein mündlicher Arbeitsvertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Mindeststandards.
Das heißt, Sie können nachträglich eine erhöhte Zahlung verlangen, solange der Anspruch nicht verjährt oder der Anspruch bei Geltung eines Tarifvertrages verfallen ist.
IHR ANSPRUCH AUF LOHNFORTZAHLUNG BEI KRANKHEIT
Alle Beschäftigten haben das gleiche Recht auf Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen.
Also auch geringfügig Beschäftigte.
Ihren Anspruch müssen Sie geltend machen, indem Sie dem Betrieb unverzüglich Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlichen Dauer mitteilen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Entgeldfortzahlung können Sie auch für den Fall einer Kur zu medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation beanspruchen, sofern diese ärztlich verordnet ist, und stationär in einer entsprechenden Klinik oder Einrichtung durchgeführt wird.
Hierfür müssen Sie dem Betrieb den Zeitpunkt und die Dauer der Kur mitteilen, sowie eine ärztliche Bescheinigung und die Bewilligung durch den Sozialleistungsträger vorlegen.
Im nächsten Beitrag geht es um,
Versicherungsschutz bei Unfall und der Lohnfortzahlung, wenn Ihr Kind krank wird.
GEMEINSAM SIND WIR STARK