WEIHNACHTSGELD IST( NOCH ) TARIFVERTRAG UND KEIN GESCHENK DES ARBEITGEBERS
Der Tarifvertrag Sonderzahlungen
gilt für die Fa. Dehner nach wie vor weiter.
Im Tarifvertrag abgesichert ist eine tarifliche Sonderzahlung von 62,5 % des monatlichen Tarifentgelds.
Die Zahlung ist am 30.11. fällig.
Anspruchsberechtigt ist, wer an diesem Stichtag mindestens ein Jahr dem Betrieb angehört.
Leistungen aus den Tarifverträgen haben die Gewerkschaften mit ihren Mitgliedern erkämpft.
Gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch aus dem Tarifvertrag.
AUS DEM TARIFVERTRAG ÜBER SONDERZAHLUNGEN
§ 4 Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) Ziffer 2 b
Aus dem Betrieb ausscheidende Beschäftigte haben nach Erfüllung der Wartezeit ( die am 1. Dezember des Kalenderjahres mindestens 12 Monate ununterbrochen beschäftigt waren ) Anspruch auf so viel Zwölftel der tariflichen Sonderzuwendung, wie sie im laufenden Kalenderjahr volle Monate im Unternehmen tätig waren.
Tarifverträge schützen !
Tarifverträge regeln immer besser als Gesetze !
Tarifverträge sichern die Lohnentwicklung und somit unser Einkommen !
Tarifverträge sind die Messlatte für die Beschäftigten, ohne Tariflohn kein Übertarif !
Gilt das Jahr Betriebszugehörigkeit auch wenn ich nach der Elterzeit erst im September 2011 wieder begonnen habe zu arbeiten?
AntwortenLöschenZuvor war ich schon bei der FA.
Mit BAG-Urteil vom 21.5.2008 (5 AZR 187/07) wurde festgestellt, dass es vertragliche "Gestaltungsmöglichkeiten" gibt, um tarifliche Zulagen zu berücksichtigen oder auch nicht. Dazu bedarf es Klauseln in (Mantel)tarifverträgen oder individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Das BAG lässt die (tarif-)vertraglichen Definitionen von Zeiten der Betriebszugehörigkeit nur mit Einschränkungen zu. Zur Einschränkung ist ein vorliegender Sachgrund notwendig, der laut BAG nur darin gesehen werden kann, dass die Sonderzuwendung zusätzliches erlangtes berufspraktisches Wissen honorieren soll und dies auch vertraglich so vereinbart ist. Sowas gibts bei Dehner (noch) nicht, die alten Manteltarifverträge gelten ja noch.
AntwortenLöschenSomit gilt: "Elternzeiten lassen den Bestand des Arbeitsverhältnisses unberührt. Elternzeiten sind zwingend zu berücksichtigen."
Also hast du selbstverständlich Anspruch auf deine Sonderzuwendung.
Bitte wieder beachten, dass die 62,5 % Sonderzuwendung und die zugrundeliegenden Klauseln aus dem Manteltarifvertrag des Handels in BAYERN stammen. Andere Bundesländer haben möglicherweise andere (niedrigere) Sonderzuwendungen.
Liebe KOLLEGINNEN/KOLLEGEN habt Ihr es gesehn?wir haben einen Tag im Kalender stehn??:
AntwortenLöschenEs ist der 11.11.2011 was sagt uns das ??
Der kleine Sankt MARTIN wird wieder über die Märkte ziehn.
Er muß Geschencke holen für die Heilige Dreifalltigkeit,dabei ist ihm kein Weg zu weit.
Er wird gewiss nicht seinen Mantel mit uns teilen,nein er wird versuchen mit unseren Zuschlägen zu enteilen. Denn er selber will ja noch länger bei der Obrigkeit verweilen.
In diesem Sinne: ich wünsche Euch allen einen schönen MARTINSUMZUG Der kleine Martin wird ja kaum aus den kleinen WICHTELN rausstechen und ich hoffe wir können ihn bald ganz ausstechen.
lg aus Bayern.die Hl.Martina
Mantel mit uns teilen,nein er wird versuchen mit unseren Zuschlägen zu enteilen.
Den er selber möchte ja noch länger bei der Obrigkeit verweilen.
Klasse!
AntwortenLöschenHab auch einen.
Der Martin der kleine Wicht, mehr wie mobben kann er nicht.
Ohne seinen Bruder, dem Bürgermeister,
wär er bei Dehner nicht mal Hausmeister.
Er kommt mit seinem Laptop im Gepäck,
und sagt dem Marktleiter:"Behandel die Leut wie Dreck"
Aber eines sollte er sich merken,
sein Verhalten wird uns auf Dauer stärken.
In diesem Sinne möcht ich euch sagen,
wählt einen Betriebsrat dann gehts ihm an den "Kragen"
Glück auf und es lebe die Arbeiterbewegung
WÄRE DAS MACHBAR? FRAGE AN DEN ADMIN!
AntwortenLöschenBLOGBETREIBER
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Bin ein fleissiger und regelmäßiger "Mitleser"
Schaue fast täglich nach Neuem.
Meist über "die neuesten Kommentare"
Wäre es möglich dort einen kleinen Vermerk zu machen zu welchem Beitrag/Thema der Kommentar gehört?? ´
Man muss jedesmal erst mal schauen welchen Beitrag es betrifft.
Ansonsten ist es wirklich eine tolle informative Seite. WEITER SO!!!!!
Hallo!
AntwortenLöschenDas ist momentan leider nicht machbar. Dieses Problem besteht schon seit Anfang an und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht behoben werden.
Sorry...
Die GF aus Rain haette den Zitronenbaum verdient
AntwortenLöschenUnd nicht ein einzelner RL. Das sind doch auch nur arme Wuerstchen! Sehen wir doch an unserem neuen RL! Der wird auch noch von Herrn Hoenig und Crew gedrillt! Was ist aus Dehner geworden? Albert komm zurueck, da herrschte noch Menschlichkeit