Die Kollegen/innen werden bei Dehner sehr oft auf die Formulierung:
"Die das Tarifgehalt übersteigenden Bezüge sind auf etwaige Mehrarbeit anrechenbar"
verwiesen.
Das ist unzulässig!
Rechtsprechung:
LAG Hamm, Urteil vom 18. März 2009 - 2 Sa 1108/08
Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit der monatlichen Vergütung abgegolten sind, ist gemäß § 307 Absatz 1 BGB unwirksam.
Es muss dem Arbeitsvertrag zumindest zu entnehmen sein, wie viele Überstunden der Arbeitgeber ohne zusätzliche Vergütung zu leisten hat.
( so bereits LAG Hamm, Urteil vom 11. Juli 2007 - 6 Sa 410/07 )
Arbeit4.0
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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.
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Wenn ich mich recht entsinne stammt diese Klausel aus den neuen Arbeitsverträgen. Bestehende Arbeitsverträge verweisen an dieser Stelle auf den Tarifvertrag.
AntwortenLöschenAbgesehen davon, halte ich das für uns kleinen Lichter am unteren Ende der Hierarchie trotzdem für uninteressant, denn Erstens übersteigen unsere Bezüge nicht das Tarifgehalt und Zweitens werden unsere Überstunden lediglich in kaum nachvollziehbaren Arbeitskonten in schwindeleregende Höhen aufsummiert, wovon ich mir nix kaufen kann.
Interessanter wäre, wenn plötzlich alle Mitarbeiter mit vielen Überstunden merken würden, dass sie sich das im Januar vergüten lassen könnten (wir haben ja sogenannte Jahresarbeitszeit). Über den Daumen gepeilt sind das für 100 Stunden ca 1000 Euro netto. Na? Wieviel hast du bei Dehner "auf der Kante"? Das setzt allerdings voraus, dass man dem Arbeitgeber (am besten schriftlich) mitteilt, dass man das gern hätte. Aber leider sagen sich vermutlich an dieser Stelle die meisten bereits "Ach nee, den Stress tue ich mir nicht an."
Dieser Satz steht in fast allen Arbeitsverträgen der Beschäftigten der Fa. Dehner. Hauptsächlich ab den Gruppenleitern aufsteigend wird dieser Knebel mit dem tollen Spruch, siehe oben, angewandt. Gerade diese Personen springen auf diesen Spruch an. Die Personengruppe meint, sie kann sich diesen Aussagen der Marktleiter und WGL. nicht verwehren.
AntwortenLöschenAus welchem Grund, Angst, Feigheit, zu wichtig für die Fa., oder andere Gründe, weiß ich nicht.
Aber grundsätzlich sich nicht zu wehren wegen dem Stress, der vielleicht auf einen zukommt, dass muß jeder selbst mit sich selbst regeln. Erfahrungsgemäss ist es so, daß jeder der sich auf rechtlichen Weg wehrt, wesentlich weniger Probleme an seinem Arbeitsplatz in der Zukuft hat hat als anderen.
Wieder Fehler im obigen Beitrag:
AntwortenLöschenDas muß jeder selbst mit sich selbst regeln.
Vielleicht auch mehr Fehler.
Aber sch.... die Wand an.
Bin halt so.
Auf den Inhalt kommt es an.
hm, verstehe ich nicht - warum unternimmt denn der BR nichts gegen diese Klausel? Gerichtsurteile basieren doch auf unseren Gesetzen und in § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG heist es doch "darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden" und dass mit diesen komischen Stundenkonten ist sicherlich auch einfach in den Griff zu bekommen. Wir müßten nur konsequent zusammen halten und unserem BR den Rücken stärken (so wie die ML auch uns gegenüber zusammenhalten und dabei konsequent sind). Dann gehören die Überstunden bald wieder uns, ohne dass sich der Einzelne mit seiner ML anlegen muß :D
AntwortenLöschenDer BR hat bei den einzelnen Arbeitsverträgen, die zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen wird, kein Einsichtrecht.
AntwortenLöschenEr kann den Betroffenen AN beraten, falls der AN auf den BR zukommt.
Außerdem wird der Arbeitgeber dem Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit mitteilen, daß ansonsten kein Vertrag zustande kommt.
Wenn ein BR instaliert ist, hat der BR Mitbestimmung bei den Arbeitszeiten.
Er könnte z.B. keine Mehrarbeit mehr zulassen.
Wenn kein Betriebsrat besteht, hilft nur der Rechtsweg weiter.
Sollte de AN auch in einem mit BR bestehenden Betrieb seine zustehenden Stunden nicht vergütet bekommen, hilft auch nur eine Klage von Ihm persönlich.
Dieser Gegenstand fällt unter das Individualrecht.
Der BR kann nur Kollektivrecht anwenden.
Der BR hat gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Überwachungsrecht - mit anderen Worten, der BR darf eine Rechtskontrolle des Arbeitsvertrags vornehmen. Sind im Arbeitsvertrag unwirksame Regelungen enthalten, muss er tätig werden um dem Missstand Abhilfe zu schaffen – und zwar unabhängig vom kollektivrechtlichen Mitbestimmungsrecht.
AntwortenLöschenEin Mitbestimmungsrecht hat der BR bei der Erstellung von Formularverträgen und Musterarbeitsverträgen (ggf. in Form von Textbausteinen, die in div. Kombinationen zu Arbeitsverträgen zusammengestellt werden).
Damit der BR seinen Aufgaben gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nachkommen kann hat er Anspruch auf Überlassung einer Kopie der Arbeitsverträge (BAG (v. 19. 10. 1999 – 1 ABR 75/98, AuR 2000, 268) für
– alle Beschäftigten
– Alternativ die im Einzelnen bezeichneten Beschäftigten (Namensliste).
Sofern für die Arbeitsverträge einheitliche Formulare verwendet werden, kann sich der BR aus Gründen der Vereinfachung mit der Überlassung der verwendeten Formulare unter Bezeichnung der betroffenen Beschäftigten einverstanden erklären.
Dieser Sachverhalt ist gleichzeitig auch ein exemplarisches Beispiel dafür, wie der BR vorgehen kann um seine Mitbestimmungsrechte ausüben zu können, falls der Arbeitgeber durch bestreiten eines Mitbestimmungsrechts Unterlagen zurückhält. Denn es ist nicht leicht gleich (auf den ersten Blick) zu erkennenden wie verschiedene Rechtsnormen - in der richtigen Reihenfolge angewendet - dazu beitragen (anzuwenden sind) um eine Umschiffung/Aushebelung des Mitbestimmungsrechts zu verhindern.
Hinzu kommt: Um sich angemessene Handlungsmöglichkeiten zu erschließen ist es wichtig, dass ein BR die ihm zur Verfügung stehenden Informationsmöglichkeiten und seine gesetzlichen Werkzeuge (§§ 80, 87, 92, 92a, 94, 97, 112 BetrVG usw.) auch phantasievoll und mit der durch die gewerkschaftliche Kommunikation erweiterten Wissensbasis effektiv nutzt. Dazu bedarf es aber auch dem gewerkschaftlichen Rückhalt möglichst aller Kolleginnen und Kollegen.
Grüße vom Anonymus "11.11.11 00:41"
Hallo Anonymus 11.11.11
AntwortenLöschenHast ja ein wahnsinniges Fachwissen.
Würde mich mal interessieren, was du machst beruflich.
Du währst ein sehr guter Betriebsrat, wenn du das genauso alles umsetzen würdest, wie in deinem Beitrag beschrieben.
Wenn du kein Betriebsrat bist, dann kurble sofort Betriebsratswahlen in deinem Betrieb an.
Solltest du Betriebsrat sein, würde ich dich sofort kennenlernen wollen.
Denn derjenige der dieses Vorgehen wie in deinem Kommentar so umsetzen kann:
RESPEKT
Hallo Leute,
AntwortenLöschenich muss euch mal eine Frage stellen, hoffe ihr könnt sie mir beantworten.
Ich war letztes Jahr auf einigen Seminaren bei denen ich durch die weite Entfernung einen Tag vorher angereist bin. War für mich nichts neues. Jetzt habe ich aber gehört das man für soetwas einen gewissen ausgleich bekommen soll- Reisekosten bzw Spesen- die sich auf 15 Euro belaufen? Bei manchen Filialen soll es sowas wohl geben. Auf Anfrage in meiner Filiale hin- gibt es das nicht! Ist das wirklich von Filiale zu Filiale so verschieden? Kann mir jemand von Euch eine Auskunft geben??????
Interessante Frage, VOR ALLEM:
LöschenWie wird das von der Stundenzahl gerechnet?
Klar werden die "Schlafzeiten usw" nicht angerechnet...
Bei mir ist es demnächst so dass ich auf ein Seminar muss/darf/soll/kann.
Dazu muss ich morgens um kurz nach 5 schon den Zug nehmen damit ich um 10 Uhr zum Seminarbeginn anwesend bin. Ab wann/wie wird in so einem Fall die Stundenzahl für diesen Tag errechnet?
(mit PKW kann ich leider nicht anreisen, da wäre es wohl ne halbe bis Stunde weniger )
Ganz klar.. Fahrzeit ist Arbeitszeit... Das heißt in diesem Falle von 5h bis Ende Seminar, bzw. Ankunft daheim.
LöschenIch glaube nicht das du die Fahrzeit angerechnet bekommst. Bei uns in der Arbeit wird ein Seminar auch seltsam verrechnet- Würde ich z.b. an so einem Tag ganz normal arbeiten, werde mir abzüglich Pause 7.45 Std angerechnet. Fahr ich aber auf ein Seminar, wo man ja bekanntlich den ganzen Tag unterwegs ist, also von früh morgens bis 19 oder 20 Uhr abends, je nachdem von wo man kommt, werden mir nur 7,30 Std angerechnet. Auf eine Anfrage hin warum das denn so ist, hieß es: Weil das in Rain so vogegeben ist und so zu rechnen ist. Das heißt also für mich, ich mache in dieser Woche ein Minus von 15 Min obwohl ich eigentlich viel längere unterwegs war als ein normaler Arbeitstag lang ist. Ich finde Seminare super, man lernt was dazu- aber ich finde auch man sollte die entsprechende Freizeit die man dafür opfert auch wenigstens zum Teil vergütet bekommen.
AntwortenLöschenDas mit der Fahrzeit/Reisezeit/Wegezeit als Arbeitszeit ist etwas komplizierter und wird gern misverstanden.
AntwortenLöschenFahrtzeit ist dann "wie Arbeitszeit zu vergüten" (so ein entsprechendes Urteil), wenn
1. sie angeordnet war/ist
2. man während der Fahrtzeit nicht darüber bestimmen kann, wie man diese verbringt (zum Beispiel, indem man ein Fahrzeug lenken muss). Fahrten mit der Bahn, wo man ein Buch während der Fahrt lesen könnte, sind somit keine Reisezeiten in diesem Sinne sondern lediglich ein "Freizeitopfer".
Wir haben bei Dehner eine Gesamtbetriebsvereinbarung über betriebliche Fort- und Weiterbildung und Qualifizierung, in der in § 6 Abs 1 heißt:
"Die Unterrichtszeiten von Qualifizierungsmaßnahmen ... einschliesslich der notwendigen Zeiten für die An- und Abreise, soweit diese in die individuelle Arbeitszeit fallen, gelten als Arbeitszeit."
Gemeint ist damit, wenn man zum Beispiel 7:36 am Tag reguläre Arbeitszeit hat (was man also an einem Urlaubstag auch gutgeschrieben bekommt), dann zählen Reisezeiten bis zu dieser Grenze voll als Arbeitszeit. Arbeitet man von 9 bis 13 (also 4 Stunden) und fährt dann 5 Stunden lang quer durch Deutschland, dann wird erst seine Arbeitszeit gezählt und dann mit der Reisezeit bis zu seiner individuellen Arbeitszeit weitergezählt, bei 7:36 wird dann gekappt. Im X/Time ist 7:36 gutzuschreiben. Übrigens, Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge und dergleichen gelten für Reisezeiten nicht.
Tatsächlich wird bei Dehner einfach behauptet, Reisezeiten werden prinzipiell nicht angerechnet, das wäre so vereinbart (???) und man hätte das mit der Zentrale geklärt und deshalb gilt das. Hinweise auf entsprechende Leitsätze (BGH, Senat), Paragrafen (BGB, ArbZG) und BAG-Urteile interessieren nicht, die Bestätigung von irgendjemandem aus der Zentrale wiegt für den Marktleiter schwerer. Von einer GBV weiss man nichts, will man auch nichts wissen, sie liegt auch nicht aus, die Existenz der GBV wird schlicht verleugnet, der Inhalt sowieso (§ 77 Abs 2 Satz 3 BetrVG). Wir bekommen an Vortagen zu Seminaren eine Frühschicht oder Frei, die Reisezeit am Nachmittag bis Abends fällt als Freizeitvergüngen untern Tisch und wandert als eingesparte Personalkosten in Form von Prämien in die Taschen von denen, die uns genau aus diesem Grund belügen. Und weil keiner was dagegen macht (ausser Schimpfen) wird sich daran auch nichts ändern. Stattdessen hör ich Sprüche wie, sei doch froh dass du überhaupt zu Seminaren fahren kannst ...
Übrigens steht uns auch ein Verpflegungszuschuss zu, aber darüber schimpf ich dann beim nächsten mal. ;-)
Ich bin Teilzeitkraft und habe es seinerzeit abgelehnt, Seminare zu besuchen. Ich sehe nicht ein, dass meine Bezahlung um 13 Uhr endet, obwohl ich bis 16 oder 17 Uhr im Seminar sitze, während bei Vollzeitkräften die Bezahlung weiterläuft. Dasselbe gilt für An- und Abreisetage. Das Argument, man bekomme als Gegenleistung Wissen vermittelt, ist hierbei unerheblich. Denn, wem dient dieses Wissen vor Allem? Dem Unternehmen, weil ich dadurch besser verkaufen und den Umsatz steigern kann. Warum also sollte ich dem Unternehmen kostenlos meine wertvolle Freizeit opfern?
AntwortenLöschenDu hast Recht.
LöschenSeminare diehnen dem Arbeitgeber.
Auf Fachseminare gehe ich, um meine Arbeit im Betrieb
besser zu machen. Mein fachliches Wissen setze ich ein, um die Kunden noch besser zufriedenstellen zu können.
Für mein Privatleben brauche ich dises Wissen nicht.
Die Fa. Dehner sollte es schon zu würdigen wissen, wenn Vollzeit- wie Teilzeitkräfte auf berufliche Weiterbildung gehen.
Es ist wichtig für uns, dass wir uns fachlich weiterbilden.
Aber die Vorgesetzten sollten es auch mit Respekt sehen, wass wir tun.
Dazu gehört auch entsprechende Abgeltung der Stunden.
Die individuelle Arbeitszeit ist die Zeit, in der jeder einzelne an diesem Tag in der Personaleinsatzplanung eingetragen ist.
AntwortenLöschenDas bedeutet, wenn ich bei Erstellung der Personaleinsatzplanung die Dienstreise mit der tatsächlichen Arbeitszeit( Anreise, Seminar und Heimreise) z.B. 7:00-21:00 eintrage. Wird diese Planung anerkannt, steht diese Arbeitszeit mir auch zu.
In Märkten mit Betriebsrat dürfte diese Planung keine Probleme machen, da der Betriebsrat Mitbestimmung in der Personaleinsatzplanung hat. Das bedeutet:
Sollte die Marktleitung Probleme mit der eingetragenen Arbeitszeit haben, wird der Betriebsrat diese Dienstreise nach der Regel der Marktleitung(mit weniger Arbeitszeit, z.B. 7:30) nicht genehmigen.Im Normalfall bekommt der Reisende seine Arbeitszeit. Das bedeutet natürlich für den Betroffenen in Extremsituationen, er kann seine Dienstreise nicht antreten, oder die Mehrstunden gehen auf die eigene Kappe.
Die nächste Möglichkeit ist, einen Tag vorher in der geplanten Arbeitszeit anreisen oder einen Tag später in der geplanten Arbeitszeit abreisen.
Die Problematik ist in den betriebsratslosen Märkten hauptsächlich da.
Wenn die einzelne Person die Zeiten durchsetzen will, muß muß er sehr viel Mut haben und sehr viel Druck aushalten.
Grunsätzlich gilt für die Rechtsprechung die eingetragene Arbeitszeit in der Personaleinsatzplanung.
Steht in der Planung nur ein D., bedeutet das bei Dehner normalerweise 7:30.
Immer in den PEP die voraussichtliche Arbeitszeit einplanen.
Reisekosten:
Bei weiter entfernten Seminarorten kann ein Leihwagen angefordert werden. Der Leihwagen steht in der Regel am Abfahrtszeitpunkt am Markt.
Bei Anreise mit eigenem PKW wird Kilometergeld abgerechnet. Bitte vorher mit der Marktleitung abklären.Es gibt genaue schriftliche Reisekostenleitlinien, die von der Zentrale aus geregelt sind.
Ab bestimmter Reisezeitlänge können Spesen abgerechnet werden. Aber da kommt es wieder darauf an, ob Vollverpflegung im Seminar oder nicht. Frühstück wird grundsätzlich abgezogen.
Die Reisekostenregelung kann normalerweise im Marktbüro eingesehen werden.
Die Reisekosten (Zugkarte, Spesen, Kilometergeld)werden im Büro über ein eigenes Reisekostenprogramm abgewickelt.Die Bürokraft gibt die Reisedaten in das Programm ein, Ihr unterschreibt den Ausdruck, und bekommt die Reisekosten auf euer Konto überwiesen.
Es kann auch für alle anderen Dienstfahrten mit dem privaten PKW Kilometergeld abgerechnet werden.
Aber vorsicht:
Wenn ein Dienstwagen vorhanden(z.B. Kombi), bitte Fahrten möglichst mit betriebsinternen KFZ durchführen.
Wichtig:
Jeder, der den betriebseigenen KFZ benutzt, muss registriert sein.
Halbjährlich werden aus Versicherungsgründen bei allen Benutzern des Kombis Führerscheindaten abgefragt, die von den Personen unterschrieben werden müssen.
Sollte jemand den Kombi ohne Registrierung benutzen, und es kommt zu einem Unfall oder anderen Problemen, hat derjenige keinen Versicherungsschutz.
Sollte mehr Interesse zu diesem Thema bestehen, können wir selbstverständlich genauer darüber berichten.
Grundsätzlich ist das zu vergüten, was angeordnet bzw geduldet wurde. (§ 611 BGB)
LöschenDas gilt auch für Dienstreisen, insbesondere wenn sie wie bei Seminaren angeordnet werden.
Es gibt massenweise Urteile dazu, dass Vereinbarungen im Sinne von "Du machst das zwar für mich, aber ich bezahls dir trotzdem nicht." unwirksam sind.
Wir haben eine eindeutige rechtswirksame GBV dazu, die das regelt. Dehner kommt da garnicht so schlecht weg (Reisezeiten werden an der individuellen Regelarbeitszeit gekappt). Das ist die schlechteste Regelung, die man dazu haben kann, die gerade so noch rechtswirksam ist.
Stattdessen wird künstlich alles verkompliziert und gezielt Informationen vorenthalten. Im Zweifel wird seitens der Marktleitung immer nur gepredigt, dass das mit der Zentrale so abgesprochen sei. Ich bezweifle allerdings, dass Absprachen mit der heiligen Zentrale in Rain vor einem Arbeitsrichter irgendeinen Wert haben.
Die Regelung ist in der Einigungsstelle zustandegekommen. Den Betriebsräten wäre eine andere Regelung lieber gewesen.
LöschenAber wie oben beschrieben:
Die Personaleinsatzplanung ist entscheidend.
Richtig planen. Nicht nur D. in die Planung eintragen, sondern die tatsächliche benötigte Zeit hinterlegen.
Oh Mann, wenn man das alles hier so liest wird mir mal wieder deutlich vor Augen geführt, warum Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr so sind wie früher, man hat nicht mehr so ein inniges Verhältnis zu einander. Man bekommt hier wieder deutlich zu sehen das man als Angestellter nur noch als Eurozeichen anzusehen ist und dies merkt sich der Angestellte natürlich auch. Man wünscht sich zum Teil doch die alten Zeiten herbei, wo man für gute Arbeit auch entsprechend gewürdigt wurde und der Arbeitnehmer dadurch wiederrum zu seinen Betrieb stand und ihn nicht nur als Geldgeber ansah. Ich glaube wenn etwas offener und intensiver mit uns als Mensch umgegangen werde würde, könnte Dehner wieder so richtig durchstarten, mit uns als motiviertes Personal- aber soooo????????????
AntwortenLöschenEine solche Pauschalregelung ist bei Gehältern unter 67.200 Euro unwirksam. Das heißt, selbst wenn man diese unterschrieben hat, dann greift diese nicht. Solange man beschäftigt ist, werden die meisten Arbeitnehmer nicht agieren, aber sobald das Arbeitsverhältnis beendet ist, kann man natürlich die Bezahlung der Überstunden nachfordern. Also immer schön aufschreiben und dokumentieren.
AntwortenLöschenStreng genommen handelt es sich bei dieser unwirksamen Klusel um Schwarzarbeit, denn auf die zu bezahlenden Überstunden fallen Sozialversicherungsbeiträge, sowie auch die Einkommenssteuer an.
Und der Staat verzichtet sehr ungern auf Geld, das
ihm zusteht, auch wenn der Arbeitgeber sich das wünscht.