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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Dienstag, 21. Dezember 2010

Beihilfe zum Krankengeld

Liebe Kollegen und Kolleginnen,
was von allen Filialleitern und Führungskräften verschwiegen wird, sei es aus Unwissenheit oder zwecks zusätzlichen Kosten!!

Es gibt laut Tarifvertrag eine Beihilfe bei längerer Krankheit


nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit  bis zu 1 Monat
nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit  bis zu 3 Monaten
nach 10 Jahren dto                           bis zu 5 Monaten

eine Beihilfe in Höhe des Unterschieds  zwischen den Barleistungen der Sozialversicherung und des jeweiligen Nettoentgelts.
Einfach Brief mit der Geltendmachung schreiben und zur Personalverwaltung schicken.Geht nur 1 mal im Jahr

5 Kommentare:

  1. Interessant wäre noch ob es eine Verjährungs frist gibt um die Beihilfe zum Krankengeld zu beantragen.

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  2. Ist es möglich,dass diese Beihilfe nur in Bayern gezahlt wird?? Falls ja,könntet ihr das in Eurem Beitrag erwähnen.

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  3. gibt es Verjährungs frist dafür oder wie weit gilt rückwirkend???

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    1. Es ist ein Anspruch für das Kalenderjahr.

      Die Ausschlussfrist gem. Tarifvertrag ist 3 Monate.

      Demnach muss man spätestens im März seinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht haben.

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  4. Hallo. Mein Mann ist seit September krank und bekommt seit Ende Oktober Krankengeld. Meine Frage, bekommt er Beihilfe zum Krankengeld?

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