Liebe Kollegen und Kolleginnen,
was von allen Filialleitern und Führungskräften verschwiegen wird, sei es aus Unwissenheit oder zwecks zusätzlichen Kosten!!
Es gibt laut Tarifvertrag eine Beihilfe bei längerer Krankheit
nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit bis zu 1 Monat
nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit bis zu 3 Monaten
nach 10 Jahren dto bis zu 5 Monaten
eine Beihilfe in Höhe des Unterschieds zwischen den Barleistungen der Sozialversicherung und des jeweiligen Nettoentgelts.
Einfach Brief mit der Geltendmachung schreiben und zur Personalverwaltung schicken.Geht nur 1 mal im Jahr
Arbeit4.0
Wer schreibt dieses Blog?
Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.
Dienstag, 21. Dezember 2010
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Interessant wäre noch ob es eine Verjährungs frist gibt um die Beihilfe zum Krankengeld zu beantragen.
AntwortenLöschenIst es möglich,dass diese Beihilfe nur in Bayern gezahlt wird?? Falls ja,könntet ihr das in Eurem Beitrag erwähnen.
AntwortenLöschengibt es Verjährungs frist dafür oder wie weit gilt rückwirkend???
AntwortenLöschenEs ist ein Anspruch für das Kalenderjahr.
LöschenDie Ausschlussfrist gem. Tarifvertrag ist 3 Monate.
Demnach muss man spätestens im März seinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht haben.
Hallo. Mein Mann ist seit September krank und bekommt seit Ende Oktober Krankengeld. Meine Frage, bekommt er Beihilfe zum Krankengeld?
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