Arbeit4.0

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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Donnerstag, 5. Mai 2011

Wo liegt der Unterschied bei Überstunden und Mehrarbeit?

Die Begriffe "Mehrarbeit" und "Überstunden" werden häufig nicht korrekt verwendet, sondern meistens gleichgestellt.
Es handelt sich dabei aber um völlig unterschiedliche Dinge.

Mehrarbeitszeit ist die Zeit, die über die gesetzlich festgelegte Arbeitszeitgrenzen hinaus geht. Dies sind in der Regel acht Stunden täglich, in Ausnahmefällen bis maximal zehn Stunden täglich.
Unter Überstunden versteht man hingegen die Arbeitszeit, die über die individuell im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus geht.Wird ein Arbeitnehmer über die gesetzliche zulässige Höchstarbeitszeit (8 Stunden) hinaus beschäftigt, so handelt es sich hierbei um Mehrarbeit.
Wird ein Arbeitnehmer hingegen über seine vertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt, so handelt es sich um Überstunden.

Seit der Änderung des Arbeitszeitgesetzes 1994, sieht das Gesetz übrigens keine gesetzlich geregelten Mehrarbeitszuschläge mehr vor. Auch für geleistete Überstunden gibt es keine gesetzlichen Vergütungsregeln.
Lediglich wenn ein Tarifvertrag gilt, vom Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung verhandelt wurde, oder es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde besteht ein Anspruch auf Zuschläge für Überstunden.

Überstundenzuschläge sind in der Regel in Tarifverträgen wie folgt gestaffelt:

* 25% Zuschlag für jede Überstunde
* ab der 20ten Überstunde erhöht sich der Zuschlag um weitere 15% auf 40%

Sonstige weitere Zuschläge sind in Tarifverträgen wie folgt geregelt:

* 20% Zuschlag für Spätöffnun
* 50% Zuschlag für Nachtarbeit
* 120% - 150% Zuschlag für Sonntagsarbeit
* 150% - 175% Zuschlag für Feiertagsarbeit
(Die o.g. sind die Regelungen des MTV für Bayern. Zuschlagsregelungen in anderen Bundesländern können abweichen)

10 Kommentare:

  1. Ich glaube, das mit den Übersunden 25% Zuschlag ist so nicht ganz richtig, auch nicht in Bayern. Ich hab da mal nachgelesen ...

    In unserem geltenden(!) Manteltarifvertrag (MTV) (in meinem Fall des Freistaates Sachsen) steht, dass es die 25% (bzw 40% wenn es mehr als 18 Mehrarbeitsstunden sind) Zuschlag auf Mehrarbeit gibt, nicht auf Überstunden. Mehrarbeit sind zwar immer Überstunden, aber nicht umgekehrt.

    Mehrarbeit ist im MTV definiert, als alles was über 38 Stunden pro Woche hinausgeht. Eine (Gesamt)Betriebsvereinbarung, die das auf 40 Stunden erhöhen dürfte (§ 6 Abs 1 MTV), gibt es nicht.

    Nachtarbeit (50% Zuschlag) ist die Zeit von 20 bis 6 Uhr (§ 8 Ziff 1 MTV), Zuendebedienen und Aufräumen bis 20:15 zählt nicht dazu (§ 6 Ziff 3 MTV). Im Rahmen von Schichtarbeit wären es 20% Zuschlag, aber das trifft für uns nicht zu.

    Sonntagsarbeit (0-24 Uhr) 120% Zuschlag,
    Feiertagsarbeit (0-24 Uhr) 150% Zuschlag (§ 8 Ziff 4 MTV)

    Am interessantesten dürfte aber der "spätöffnungsbedingte Zuschlag" von 20% für 18:30 - 20 Uhr (§ 8 Ziff 5 MTV). Hat das schonmal jemand bekommen?

    Grundsätzlich kann man nicht zu Arbeitszeiten gezwungen werden, die nicht im Arbeitsvertrag vereinbart sind (zum Beispiel Feiertag und Sonntag). Der Arbeitgeber darf höflich fragen ob man vielleicht dazu bereit wäre, wegen einer Ablehnung darf man keine Nachteile erleiden.

    Für meine Kollegen, die denken zu wissen wer ich bin und gleich zum Chef rennen werden, weil ich mal wieder "Internas" veröffentlicht hätte, möchte ich mit auf den Weg geben, dass Tarifverträge im Tarifregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geführt werden und öffentlich sind.

    Eure J.

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  2. hallo j.
    wärst´n guter betriebsrat! vielleicht klappt es ja doch noch bei euch!

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  3. Ich arbeite Schicht in der Saison, bekomme aber nur 25% Nachtschichtzuschlag!!!!!

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  4. Tja, die Mehrarbeitszuschläge über 39 Wochenstunden hinaus (Verschieden je nach Bundesland), sparen sie sich meist, da´s ja nur die wenigsten wissen. Steht in jedem Tarifvertrag - nach zu lesen im Tarifvertrag, des jeweiligen Bundeslandes. Eine Ausgabe davon muß gesetzlich im Markt aushängen. Verdi-Mitglieder erhalten diese kostenlos von Verdi.

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  5. Hallo J !
    Auf Deine Frage:
    Wir in Bayern bekommen den 20%tigen Spätzuschlag von 18:30 bis 20:00 als Zeitzuschlag, allso 18 Minuten

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  6. Im MTV Baden-Würtemberg Einzelhandel gibt es noch eine viel interesantere Regelung, nämlich §9 Abs.6 :" Arbeitsleistungen einzelner Betriebsangehöriger für das Zuendebedienen,zum Fertigmachen der Post und des Versandes oder anderer Tagesabschlussarbeiten werden vergütet.
    Durch die betriebliche Organisation ist dafür Sorge zu tragen, dass diese nur in begründeten Ausnahmefällen entstehen.Keinesfalls darf dadurch die regelmässige Arbeitszeit dauernd verlängert werden.Für Arbeitsleistungen über 5 Minuten hinaus ist mindestens eine 1/2 S
    tunde und, falls diese Zeit überschritten wird,die volle Stunde mit Zuschlag zu vergüten.Für das Zuendebedienen in begründeten Ausnahmefällen sind bis zu 5 Minuten zuschlagsfrei, ausser das Zuendebedienen dauert länger als 5 Minuten.Regelmässig anfallende Vor-und Abschlussarbeiten sind in die betrieblichen Arbeitszeitregelungen aufzunehmen."
    Das X-Time Programm berücksichtigt dies nicht.

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  7. Im Manteltarif steht wörtlich und glasklar drin, dass die Zuschläge zu ZAHLEN sind. Von irgendwelchen gutgeschriebenen Zeiten kann ich mir nix kaufen. Das ist schlicht und ergreifend Betrug (§ 263 StGB) bzw vorenthaltener Lohn (§ 266a StGB "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt", siehe http://bundesrecht.juris.de/stgb/__266a.html). Dort sind übrigens empfindliche Haftstrafen (bis 5 Jahre) vorgesehen, besonders unter dem Vorsatz der eigenen Bereicherung. Hierbei ist die Unterschrift auf dem Personaleinsatzplan entscheidend - und das ist üblicherweise der Marktleiter ...

    Rechnen wir mal ein bisschen herum, damit klarer wird, über was ich hier eigentlich schimpfe. (Keine Angst, auch das sind keine geheimen Internas, sondern im öffentlich einsehbaren Tarifvertrag nachzulesen, zum Beispiel hier: http://www.smwa.sachsen.de/set/431/einzelhandel_und_versandhandel.pdf)

    Nehmen wir mal an, da hat jemand mit mehrjähriger Berufsausbildung die Gehaltsgruppe K2, also nach mehr als 7 Jahren eine Vollzeitstelle mit einem Monatsbrutto von 2109 Euro. Auf dieser Basis errechnet sich der Stundensatz mit 1/165 (§ 7 Ziff 3 MTV), also 12,78 Euro, was entsprechend auch für Teilzeitler gilt, die ebenfalls die Tarifgruppe K2 haben. An einem Tag, an dem man bis 20 Uhr arbeitet (und diese merkwürdigen Anfangszeiten wie zum Beispiel 11:18 hat), sind 1,5 h zuschlagspflichtig, also 12,78 * 1,5 = 19,17; davon 20% sind 3,83 Euro, das ist aber noch brutto, netto sinds dann ca 3 Euro.

    Über den Daumen gepeilt kann man also sagen:
    - wenn man nn:06 anfängt, wird man um 1 Euro netto betrogen
    - wenn man nn:12 anfängt, wird man um 2 Euro netto betrogen
    - wenn man nn:18 anfängt, wird man um 3 Euro netto betrogen

    Das klingt wenig, aber es läppert sich zusammen. Wenn man durchschnittlich jeden dritten Tag bis 20 Uhr arbeitet, sind das im Monat ca 7 Werktage, an denen JEDER um 3 Euro betrogen wird, also ca 20 Euro (netto) im Monat, was im Portemonnaie fehlt. In einem Laden von reichlichen 30 Mitarbeitern reden wir von etwa 800 Euro (brutto), die der Arbeitgeber nicht auszahlt (deshalb brutto, weil keine Abzüge). Man könnte das jetzt noch auf alle (reichlich 100) Märkte hochrechnen, aber das kann ja jeder selber machen und seine eigenen Schlüsse ziehen ...

    Sorry, dass es wieder so länglich geworden ist.

    Eure
    J.

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  8. Ich muss dem noch etwas hinzufügen.
    In § 8 Ziff 7 MTV heißt es, dass auf Wunsch oder Zustimmung des Arbeitnehmers die Abgeltung der Mehrarbeit einschliesslich der Zuschläge innerhalb der folgenden zwei Wochen gewährt werden soll.

    Das hab ich nie gewünscht und dem auch nie zugestimmt! Ausserdem müsste die Abgeltung für die Zeit selbst UND der Zuschlag gewährt werden! Stattdessen wird der Zuschlag irgendwie vornedran gemauschelt (was dem MTV wiederspricht, denn es soll ja folgen und nicht vorangehen) und die eigentlich Mehrarbeit muss man dann irgendwann im Herbst abbummeln wo das Wetter eh scheisse ist - dem hab ich auch nicht zugestimmt, was also eigentlich Annahmeverzug (§ 615 BGB) wäre ...

    Man darf irgendwie garnicht drüber nachdenken, es versaut einem nur das herrliche Wochenendwetter, das uns bevorsteht! :-)

    Eure
    J.

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  9. Bezugnehmend auf "isnogod":
    > hallo j.
    > wärst´n guter betriebsrat!
    > vielleicht klappt es ja doch noch bei euch!

    Vielen Dank für diese Aufmunterung. Diese Worte tun gut und klangen lange in meinen Ohren nach. Und sie haben mich sehr nachdenklich gemacht.

    Es ist ja nicht so, dass wir es nicht bereits versucht hätten. Vor etwa einem halben Jahr gab es aus gegebenem Anlass einen heftigen Impuls in Richtung Betriebsratswahl. Ich war zwar nicht der eigentliche Initiator aber ich war dabei, ist ja eine gute Sache. Ich kniete mich sehr tief in das Thema und war sogar bereit, den Wahl- und auch den BR-vorsitz zu machen. "Das Büro" bekam davon Wind, es gab Einzelgespräche und plötzlich stand ich ganz alleine da. Und das wars dann mit Betriebsratwahl noch bevor wir uns überhaupt zusammengesetzt haben. Der GBR stand (und steht) in den Startlöchern um uns zu unterstützen, aber das Thema "parkt" nun eben solange bis es wieder schlimm genug geworden ist. :-(

    Zur Zeit deuten sich personelle Änderungen bei uns an und das ist bei Dehner bisher niemals etwas Gutes für die kleinen Mitarbeiter gewesen. Es ist dringend notwendig, VORHER einen Betriebsrat zu haben und nicht erst hektisch eine Wahl einzuleiten wenn Aufhebungsverträge und Kündigungen auf dem Tisch liegen. Doch was will man machen, wenn die einen dagegen sind (weil sie ihre Bevorzugung bei drohender Gleichbehandlung verlieren könnten?) und die anderen garnix dazu sagen (aus Angst oder Gleichgültigkeit)? Oder sind etwa doch noch ein paar dabei, die sich mit mir für unsere Rechte engagierren würden? Geht es uns schlecht genug oder muss es erst noch schlimmer werden?

    Ich weiss einige meiner Kollegen lesen hier mit, denn ich wurde schon ein paar mal vorwiegend positiv darauf angesprochen. Danke für euren Zuspruch, das hilft mir sehr. Ich hoffe, wir schaffen es irgendwann mal, darüber zu reden.

    Eure
    J.

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  10. kommt zeit, kommt (betriebs)rat...
    es gibt leider immer wieder leute die den kopf in den sand stecken und hoffen das es spurlos an ihnen vorübergeht! ebenso wissen sie auch, dass es andere gibt die den karren schon aus dem dreck ziehen werden und den kopf für die (vogel)sträuße hinhalten! einen dank dafür wirst du aber nie ernten... eines ist dennoch gewiß, WIR machen diesen Job gerne!

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