Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit?
Der Marktleiter entscheidet, daß Du erst gehen kannst wenn alles aufgeräumt und aufgefüllt ist, und bis alle Kassen abgerechnet sind, aber ....
.... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht und entscheidet mit über Beginn und Ende der Arbeitszeit.
Der Marktleiter entscheidet, wer, wann und wie oft arbeitet. Entscheidet über Änderungen im Einsatzplan ohne den Mitarbeiter zu fragen. Kann Aushilfen bei Krankheit wieder streichen, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat bestimmt mit bei der Einsatzplanung. Er hat auf die Einhaltung Deiner einzelvertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zu achten. Ändern oder streichen im Einsatzplan geht nur mit der Zustimmung des Betriebsrates.
Mehrarbeit, Überstunden, Inventur?
Der Marktleiter entscheidet, wann und zu welcher Zeit eine Inventur durchgeführt wird. Er kann jederzeit Überstunden anordnen und Sonderöffnungen (z.B. Sonntagsöffnungen) planen und anordnen, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Mehrarbeit muß unter Angabe von Gründen beim Betriebsrat angemeldet werden. Dein Einsatz bei Sonderöffnungen kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates erfolgen.
Taschen- und Spindkontrollen?
Der Marktleiter entscheidet, ob, wer, wann, wie und wie oft kontrolliert wird. Er entscheidet, wie weitreichend Kontrollen durchgeführt werden, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht über die Ordnung des Betriebes und über das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb. Er Entscheidet mit, wer kontrolliert wird und wann und in welcher Form Kontrollen durchgeführt werden.
Urlaub der Mitarbeiter?
Der Marktleiter entscheidet, ob Dein eingereichter Urlaub genehmigt wird oder nicht. Es gibt keine Vermittlung bei Unstimmigkeiten. Er setzt Urlaubssperren, obwohl es arbeitsrechtlich nach dem Gesetz eigentlich gar nicht möglich ist,
aber ...
aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei den allgemeinen Urlaubsrichtlinien und beim Urlaubsplan, wenn es keine Verständigung mit dem Arbeitgeber gibt.
Einzelgespräch mit dem Marktleiter?
Der Marktleiter entscheidet, wie der Verlauf des Gespräches ist. Er holt sich oftmals Unterstützung hinzu und Du als Mitarbeiter stehst dem alleine gegenüber, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Zu jedem Gespräch kannst Du ein Betriebsratsmitglied Deines Vertrauens hinzuziehen. Er achtet auf Deine Rechte und unterstützt Dich. Er hat das Recht, auf Deinen Wunsch, teilzunehmen.
Versetzung in einen anderen Markt?
Der Marktleiter entscheidet, in welche Filiale Du versetzt wirst, zu welchem Zeitpunkt und für wie lange, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat ein gesetzlich geregeltes Mitbestimmungsrecht. Es geht also nur mit seiner Zustimmung.
Ihr seht also, ein Betriebsrat hat viele Vorteile:
> Er vertritt auch Deine Meinung im Markt!
> Er stellt mit dem Marktleiter gemeinsam Regeln auf (Betriebsvereinbarungen)!
> Er handelt in Deinem Interesse bei allen Entscheidungen!
Also worauf wartet Ihr noch?
Vielleicht traut sich der eine oder andere nicht, weil man sich nicht dem psychichen Stress aussetzen will. Als Betriebsrat wird man ja bei der GL nicht hoch gefeiert.
AntwortenLöschenOder sehe ich das falsch?
Korrektur: psychischen :-)
AntwortenLöschenGuten Morgen,
AntwortenLöschenLeute traut euch,sonst werdet ihr von Herrn Hönig weiter schön verarscht. Die Mitarbeiter von Dehner zahlen jetzt schon drauf.Wenn auch der Satz komm:"Ab Herbst gibts ne fette Lohnerhöhung".
Wir brauchen jetzt ne Lohnerhöhung!!
Wenn es nur so einfach wäre! Ich erkämpfte mir im Alleingang bereits mehrere Sachen, die mir (und den anderen eigentlich auch) rechtlich zustehen und ich biete jedem an, dass wir auch gemeinsam kämpfen und viel mehr erreichen könnten. Aber denkt ihr, meine Erfolge motivieren meine Kollegen, da auch mal was zu tun? Im Gegenteil!!!
AntwortenLöschenWer bei uns um sein Recht kämpft oder sogar laut über Betriebsrat nachdenkt, wird nicht nur von der Geschäftsleitung und deren Hörige mit Liebesentzug bestraft, sondern man wird auch von "normalen" Kollegen daraufhin angesprochen, dass man doch mit dem Kleinkrieg lieber aufhören soll, denn es gibt ja noch Leute, die auf ihren Job angewiesen sind. Die Angst um den Arbeitsplatz sitzt sehr tief und wird auch durch entsprechende Aussagen und Drohungen der GL immer wieder verstärkt. Dass es nur Lügen und haltlose Anspielungen sind, spielt dabei keine Rolle, das wird niemals hinterfragt, mit der Frage könnte man es noch verschlimmern.
Hat jemand eine Idee, wie man aus diesem Teufelskreis herauskommt?
ja des hast Du aber sehr gut geschrieben da hätte ich auch gerne eine Antwort aber eins ist Sicher nicht Aufgeben.
AntwortenLöschenNatürlich wird man von der GL als Betriebsrat nicht gefeiert, denn in seiner Funktion widerspricht er fast immer dem Grundgedanken der GL seit ca.5 Jahren: PERSONALABBAU. Dieser Virus plagt die Kleingeister und der hat Angst vor der Medizin "Betriebsratsarbeit". Ohne Personalabbau hätten wir weniger Sorgen mit Urlaubs-und Einsatzplanungen,Überstunden und Mehrarbeit.Werkzeuge zur Mitarbeiterentsorgung wie Taschenkontrollen, Einzelgespräche oder gar aufgezeichnete Überwachungen wären kein Thema. Deshalb braucht jeder Markt diese Medizin! Und wenn jemand nicht versteht, daß sein Arbeitsplatz mit konsequenter Betriebsratarbeit eher sicherer wird als unsicher, der hätte selbst im Kreutzworträtselduell mit einer Seegurke seine liebe Mühe. Da heist es weiter geduldig Überzeugungsarbeit leisten.
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