Wissen ist Macht - hier gehts weiter mit dem zweiten Teil!
Deine kleine Streik-Bibel!
Teil II
Muß ich in einen anderen Markt zum Streikbrechen fahren?
Nein! Kein Mensch ist zum Streikbruch bzw. direkter Streikarbeit verpflichtet!
Diese Arbeit kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verweigert werden!
Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung. Eine berechtigte Verweigerung von Streikarbeit führt nicht zum Verlust des Arbeitsentgelts, zumindest nicht, wenn die eigentlich geschuldete Arbeitsleistung trotz des Streiks erbracht werden kann (Urteil vom 10.09.1985 - 1 AZR 262/84).
Streikbrecher/innen dürfen nicht bevorzugt werden.
Das bedeutet: Jede auf dem Streikbruch beruhende Vergünstigung für Streikbrecher durch den Arbeitgeber steht auch den streikenden Kolleginnen und Kollegen zu!
Muß ich wegen eines Streiks Überstunden machen?
Nein! Überstundenanordnungen aus Anlass der Teilnahme am Streik sind rechtswidrig und unwirksam!
Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht. Insoweit erforderliche Mehrarbeit bedarf im Übrigen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates gemäß § 87 Betriebsverfassungs-Gesetz!
Drohen mir durch meinen Streik disziplinarische Konsequenzen?
Nein! Es besteht ein Maßregelungsverbot!
Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen nur verunsichern. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz in Anspruch zu nehmen (BAG vom 12.9.1984 1- AZR 342/83).
Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten! Lassen Sie sich durch gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber und Ihrer Vertreter nicht verunsichern. Sie wollen nur davon abhalten, das Recht in Anspruch zu nehmen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen -
formiert Euch! Engagiert Euch!
Kämpft für Euer Recht!
Deine kleine Streik-Bibel!
Teil II
Muß ich in einen anderen Markt zum Streikbrechen fahren?
Nein! Kein Mensch ist zum Streikbruch bzw. direkter Streikarbeit verpflichtet!
Diese Arbeit kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verweigert werden!
Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung. Eine berechtigte Verweigerung von Streikarbeit führt nicht zum Verlust des Arbeitsentgelts, zumindest nicht, wenn die eigentlich geschuldete Arbeitsleistung trotz des Streiks erbracht werden kann (Urteil vom 10.09.1985 - 1 AZR 262/84).
Streikbrecher/innen dürfen nicht bevorzugt werden.
Das bedeutet: Jede auf dem Streikbruch beruhende Vergünstigung für Streikbrecher durch den Arbeitgeber steht auch den streikenden Kolleginnen und Kollegen zu!
Muß ich wegen eines Streiks Überstunden machen?
Nein! Überstundenanordnungen aus Anlass der Teilnahme am Streik sind rechtswidrig und unwirksam!
Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht. Insoweit erforderliche Mehrarbeit bedarf im Übrigen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates gemäß § 87 Betriebsverfassungs-Gesetz!
Drohen mir durch meinen Streik disziplinarische Konsequenzen?
Nein! Es besteht ein Maßregelungsverbot!
Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen nur verunsichern. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz in Anspruch zu nehmen (BAG vom 12.9.1984 1- AZR 342/83).
Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten! Lassen Sie sich durch gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber und Ihrer Vertreter nicht verunsichern. Sie wollen nur davon abhalten, das Recht in Anspruch zu nehmen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen -
formiert Euch! Engagiert Euch!
Kämpft für Euer Recht!
Was lese ich da ?
AntwortenLöschenStreikbrecher/innen dürfen nicht bevorzugt werden ?
Oh.. oh..., sage ich da nur.
Vielleicht sollte man dazu noch sagen, dass Streikbrecher auch nicht benachteiligt werden dürfen.... und zwar von BR-Seite....
AntwortenLöschenSind wir mal ehrlich. Bei Dehner haben sich doch längst 2 Lager gebildet, und das finde ich ich persönlich eigentlich sehr schade... Warum müssen sich denn beide Seiten ständig bekriegen und das Leben so schwer machen, wer geht denn da noch gerne arbeiten?
Können wir bei uns nicht sagen, arbeitsmäßig stehen wir in unserem Markt zusammen, bis auf 1,2 Schleimer. Bei uns wird auch keiner angegangen, weil er nicht mitgestreikt hat. Aber umgekehrt hatten wir doch den Fall. Kann ich nur sagen hohl, aber vielleicht lag es auch an der Gehirnwäsche der WGL´s die den ganzen Tag da waren und Strafputzen zieht ja nicht.
AntwortenLöschenAußerdem geht es um ALLE, ein großes Ziel, den TARIF. Und Streikrecht ist ein Grundrecht für jeden. Sollen uns den Tarif geben und dann gibt es auch keine Streiks und 2 Lager mehr. Ruhe!
Sollte mal jeder drüber nachdenken - vielleicht ist es aber so gewollt um abzulenken?
Eh, du fühlst dich benachteiligt ? Verstehs, wer´s will, gab doch Essen und Trinken kostenlos.
AntwortenLöschenHallo 23:14
AntwortenLöschenhätte gern gewußt, wie dein BR dich benachteiligt ????
@Oh.. oh..., sage ich da nur.
AntwortenLöschenEuer Essen und Trinken neidet euch keiner, auch die Streicheleinheiten der ML und WGL`s nicht. Da kann man nur hoffen, dass es die Zeit bis zum nächsten Streik gut überbrückt. Wir wollen unseren Tarif wieder und hatten bisher schönstes Streikwetter, bei bezahlter Freizeit. Lasst es euch weiter schmecken, denn einfach so unterm Jahr vergessen die ganz schnell was ihr für Heldentaten für die GL geleistet habt! Euch das Essen und Streicheleinheiten, uns unseren Stolz und ein paar freie Tage!!
das mit den zwei Lagern ist von der Geschäftsleitung gewollt und gefördert!
AntwortenLöschen@03.05.11 07:34
AntwortenLöschenDa kann ich Dir nur recht geben.
Die Herren in der Geschäftsleitung wollen hier nämlich gezielt zu ihrem Vorteil im Trüben fischen, und das geht nur dann, wenn sich die Belegschaft nicht einig ist. Unser ML in München – Forstenried
Wolfgang Schmidt beauftragt sogar Kolleginnen und Kollegen um unliebsame Mitarbeiter auszuhorchen und auszuspähen. Gott sei Dank machen da aber die angesprochenen Personen nicht immer mit, denn sie haben noch rechtzeitig den Braten gerochen. Die GL liebt zwar den Verrat, nicht jedoch die Verräter.
Ja die Zeit wo es noch ehrbare Kaufleute gab ist leider vorbei. Heutzutage gibt es nur noch Erpresser und Betrüger!!!!!
Einen schönen Tag noch.