Bestimmte Rechte kann weder der einzelne Arbeitnehmer, noch ein Arbeitsgericht, noch die Gewerkschaft durchsetzen.
Allein ein Betriebsrat kann z.B. bei der Ausgestaltung sozialer Einrichtungen mitbestimmen, bei Kündigung einen sofortigen Weiterbeschäftigungsanspruch auslösen oder Sozialpläne verhandeln.
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Arbeit4.0
Wer schreibt dieses Blog?
Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.
Ja, das KÖNNTE der Betriebsrat (und in anderen Betrieben, in denen wir bisher gearbeitet haben bzw. arbeiten, tut er das auch). Und das SOLLTE er auch. Nur im Dehner-Stammhaus ist das seltsamerweise anders. Wir konnten bislang noch keinen Mitarbeiter finden, der uns berichten konnte, daß er alle gewünschten Infos erhalten würde, oder das Aktionen transparent reportet werden. Und was so in Sachen Tsrifproblematik läuft, erfuhren die meisten nur via Zeitung oder anderen Medien. Sowas wäre auch "Stoff" in der Betriebsversammlung.
AntwortenLöschenWas diesen Blog betrifft. Der ist recht informativ (Kompliment hierzu; das gibts in andern Betrieben so nicht) Aber leider mußten wir feststellen, daß er vielen Mitarbeitern immer noch unbekannt ist, obwhl er schon über ein halbes Jahr existiert. Die URL wird offenbar nur "unter dem Tisch" bzw." unter der Hand" gehandelt. Schade!
Außerdem würde wir es als sinnvoll erachten, daß die wesentlichen Infos auch im Betrieb durch Aushang bekanntgemacht werden. Es hat nicht jeder Internet.
Aber wir bleiben dran.