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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Mittwoch, 20. Juli 2011

Rechtlicher Aspekt einer Gesamtzusage seitens der Geschäftsführung!


Eine Gesamtzusage ist eine Zusage, die allen Beschäftigten gemeinsam als ergänzende einzelvertragliche Regelung unterbreitet wird und keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung bedarf.
Vertragsinhalte können jederzeit einvernehmlich geändert werden - oder bei Vorliegen eines beachtlichen Grundes durch Änderungskündigung beseitigt werden.
Vertragnormen unterscheiden sich damit in einem ganz wesentlichen Punkt von Tarifnormen.
Tarifnormen gelten - wie gesetzliche Regelungen - unmittelbar und zwingend (also "von oben").Gesetzliche und tarifliche Normen können also nicht einfach durch einen neuen Vertrag beseitigt werden. Dagegen haben Arbeitsvertragsnormen nur so lange Bestand, wie nicht ein neuer Vertrag unterzeichnet wird.
Zwei Beispiele:
Eine Beschäftigte bekommt die glichkeit befördert zu werden. Ihr wird zeitlich deutlich nach der Gesamtzusage eine Vertragsänderung angeboten, in der die neue Funktion genannt ist. Sie will den neuen Vertrag unterzeichnen, obwohl dieser Vertrag ausdcklich betont, dass mit dem Vertrag die vorherigen Regelungen aufgehoben werden. Sie entscheidet sich, die Gesamtzusage nicht ausdrücklich als Vertragsklausel einzufordern, weil sie die Beförderung nicht gefährden will. Mit Unterschrift ist sie befördert, die Gesamtzusage aber für sie aufgehoben. Will der Arbeitgeber sie nicht mehr auf die Arbeitnehmerin anwenden, kann sich die Beschäftigte auf eine entsprechende Klausel nicht berufen. Bei einem Tarifvertrag gilt dieser dagegen völlig unabhängig wie der Vertrag formuliert ist.
Die Gesamtzusage ist also nur so viel wert, wie Beschäftigte ihre eigenen Verträge verteidigen können. Das ist einfach, wenn der Arbeitgeber bei seiner Gesamtzusage bleibt und wird schwer, sobald der Arbeitgeber hier seine Politik ändert. Beschäftigte, die befördert werden wollen oder Anschlussverträge wünschen, stehen unter einem Kontrahierungszwang. Das heißt, sie müssen akzeptieren, was ihnen vorgelegt wird. Dagegen erweitert der Tarifvertrag ihre Rechte völlig unabhängig von dem Text vorgelegter Verträge. Sie müssen nicht wegen der Beförderung oder des Anschlussvertrages auf Rechte verzichten.
Der Unterschied also ist, ein Tarifvertrag wirkt wie ein Gesetz und gilt unabhängig davon was im Vertrag steht. Eine Gesamtzusage ist durch Änderungsndigung oder Änderungsvertrag (auch neuen Vertrag) so schnell beseitigt, wie sie entstanden ist, durch eine Unterschrift.
Eine Gesamtzusage kommt in ihrer rechtlichen Qualität nicht an einen Tarifvertrag heran und kann ihn nicht ersetzen.
(Kanzlei Rüdiger Helm, München)

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