Aus Lust und Laune der Personalabteilung wurde einigen der Kollegen/innen einfach das Gehalt gekürzt, ohne mitgestreikt zu haben.
Vom 1.06.11 bis 4.06 11 wurde in einigen Märkten gestreikt.
Das bei den Streikenden ein Gehaltsabzug stattfindet, ist normal. VER.DI Mitglieder rechnen Streikgeld ab. In dieser Streikzeit befand sich ein Feiertag. Das war am Donnerstag, der 02.06.11.
Es gibt Kollegen/innen, die nur bestimmte Tage arbeiten. Zum Beispiel Dienstag und Donnerstag.
Diesen Personen wurde der Feiertag einfach vom Gehalt abgezogen.
Es gibt andere Kollegen/innen, die waren einfach seit Dienstag krankgeschrieben.
Diesen Menschen wurde die ganze Streikzeit vom Gehalt abgezogen.
Alle betroffenen Kollegen/innen wußten nichts von diesem Streiktermin. Sie hätten nicht streiken können, da sie unwissend waren.
Durch Nachfrage bei der Marktleitung wurde den betroffenen Kollegen/innen mitgeteilt, daß sie bei Herr Henhapel anrufen sollen. Eine Bürokraft informierte sich in der Personalabteilung.
Die Aussage der Sachbearbeiterin waren folgenden Worte:
Hätten die Kollegen/innen ohne dem Feiertag gearbeitet, oder währen die krankgeschriebenen gesund gewesen; Sie würden mitstreiken.
Wenn ich nicht streike, kann mir niemand meinen Gehalt kürzen, ist meine Auffassung.
Jeder Mensch kann selber entscheiden, wann er mitstreikt oder nicht.
Wenn ich krank bin, oder ein Feiertag auf meinen Arbeitstag fällt, kann ich nicht mitstreiken;
ob ich will oder nicht.
ANSAGE AN DIE GESCHÄFTSLEITUNG
Hallo Geschäftsleitung das ist eine Logik, die zu Ihnen und ihren Vorgesetzten passt:
Warum bestehende Gesetze einhalten. Die Gesetze machen wir uns selber passend.Das Grundgesetz gehört schon lange zu unseren gunsten geändert. Meinungsfreiheit und das Recht zu streiken passt nicht mehr in unsere Firmenpolitik.
alle Minderleister raus aus der Firma.
Gott sei Dank haben die eigenen erfundenen Gesetze der Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland vor Gericht keine Gültigkeit.
Es werden wieder einige Klagen auf die Firma Dehner zukommen. Aber da spielt Geld keine Rolle.
Alle VER.DI Mitglieder haben selbstverständlich die Möglichkeit, die unbezahlten Tage nachträglich als Streikgeld abzurechnen an Ihrer Geschäftsstelle.
Wir kämpfen für die Gerechtigkeit
Arbeit4.0
Wer schreibt dieses Blog?
Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.
da kann ich nur sagen, schöne Sauerei
AntwortenLöschenja, das ist eine sauerei... aber leider alltag in dieser firma!
AntwortenLöschenGekündigte Altenpflegerin bekommt Bundesgerichtshof Recht
AntwortenLöschenStraßburg: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern nicht einfach kündigen, wenn diese auf Missstände in der Firma aufmerksam machen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Im verhandelten Fall geht es um eine Altenpflegerin aus Berlin, die dem Klinik-Betreiber Vivantes Betrug vorgeworfen hatte. Sie behauptete, Vivantes habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin war der Frau gekündigt worden. Die Straßburger Richter entschieden heute, damit sei gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen worden. Das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der Altenpflege sei so wichtig, dass es gegenüber den Interessen des Unternehmens überwiege.
Die GL von Dehner würde dies doch auch am liebsten so handhaben, alle unbequemen Mitarbeiter raus, dann nur noch Ja-Sager einstellen, die einen beschissenen Arbeitsvertrag bekommen. Aber so nicht liebe GL, nicht mit uns!!! Da ist die BR-Front viel zu mächtig, ihr kriegt uns nicht so einfach. Schon gar nicht mit so einer menschenunfreundlichen, trettenden Geschäftsführung, das spornt uns doch erst recht an, weiter für unsere Kollegen zu kämpfen!
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