8. URLAUB UND FREISTELLUNG
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz.
- lt. Diesem Gesetz stehen jedem Arbeitnehmer 24 Tage Urlaub zu!
Soweit der Arbeitgeber über den gesetzlichen Urlaub oder den nach sonstigen zwingenden Bestimmungen geschuldeten Urlaub hinaus Urlaub gewährt, handelt es sich um eine auf das jeweilige Kalenderjahr bezogene freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, über deren Gewährung der Arbeitgeber jedes Jahr neu entscheidet, und die auch im Falle wiederholter selbst vorbehaltloser - Gewährung keinen Rechtsanspruch auf vergleichbare zukünftige Leistungen begründet. Ein etwaiger für ein bestimmtes Kalenderjahr eingeräumter freiwilliger Urlaub ist in jedem Fall bis zum Ablauf des 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres zu nehmen; anderenfalls verfällt er. Der Arbeitnehmer hat im Hinblick auf diesen freiwillig eingeräumten Urlaub keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für etwaigen innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres oder vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen Urlaub, gleichgültig aus welchem Grunde der freiwillig eingeräumte Urlaub nicht genommen wurde. Soweit der Arbeitgeber Urlaub gewährt, erfüllt er damit bei Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung zunächst jeweils den nach Gesetz oder sonstigen zwinqenden Bestimmungen geschuldeten Urlaub.
- der Arbeitgeber kann mehr Urlaub gewähren, muss aber nicht. Die Erfahrung zeigt auch deutlich, dass er es nicht machen wird.
Während des Urlaubs darf Erwerbsarbeit nicht geleistet werden. Gekündigten Arbeitnehmern kann der Urlaub während der Kündigungsfrist erteilt werden.
Im Übrigen besteht kein genereller Anspruch auf bezahlte Freistellung; § 616 Satz 1 BGB findet keine Anwendung.
- Klartext auch hier: KEIN Sonderurlaub wegen Geburt, Hochzeit, Todesfall etc… diese Fehlzeiten MÜSSEN nachgearbeitet werden.
Na, ihr Betriebsrats-und Gewerkschaftsgegner, geht euch endlich ein Licht auf? Seht ihr endlich wohin der Weg der „Familienfreundlichen Firma“ führt?
AntwortenLöschenEs ist nur noch eine „himmelschreiende Schweinerei“!
AntwortenLöschenMittlerweile bin ich so wütend, ich wünsche diesen „Leuteknechtern“ und großverdienenden „Großkotzern“ alles an den „Hals“! Und ich wünsche sehr innigst!
Dieser neue Arbeitsvertrag stinkt ja bis zum Himmel.Wer hier unterschreibt macht sich zum leibeigenen Sklaven der Gl.Mittlerweile ist eindeutig zu erkennen wohin der Weg mit Hönig führt...So etwas hat nichts mehr mit einem Familienunternehmen zu tun. Leute wehrt euch endlich und wählt einen guten Betriebsrat in eurem Markt,sonst habt ihr ganz schlechte Karten ist erst mal der Mantertarifvertrag weg...Und eins ist sicher darauf wartet die Gl, denn im Moment sind ihr noch die Hände gebunden.
AntwortenLöschenEin billiger Baumarkt ist warscheinlich noch besser als Dehner
AntwortenLöschenHÖNIGS - RESTERAMPE würde ich vorchlagen.
Oder EURO - GENERAL wie in USA der DOLLAR - GENERAL.
So geht es auf alle Fälle nicht weiter dieser Mann treibt uns alle ins abseits. Weg mit dem MÖBELDANDLER.Der paßt nicht in unser Unternehmen das wir aufgebaut haben.
Bin seit 24 Jahren dabei und hab schon allerhand erlebt,aber so was no ned.
Ich verstehe es einfach nicht, wieso lässt sich die Familie Weber von diesem „Gewinnehochtreiber“ so blenden! Ist den „Kohle“ wirklich alles? Zählt denn das Familienunternehmen und Fachgeschäft gar nichts mehr? Sieht hier denn keiner, das die Führungskräfte sich die „Taschen voll stopfen“ und denken: nach mir die „Sintflut“!
AntwortenLöschenKeiner der „langjährigen“ hat Interesse am fortbestand „SEINER“ Firma, traurig, traurig!
Der (zulässige) Ausschluss von § 616 Abs 1 BGB "Vorübergehende Verhinderung" ist neu und bedeutet, dass zum Beispiel auch bei kurzzeitigem Kind krank man den umständlichen Weg über die unbezahlte Freistellung und (reduziertes) Krankengeld auf Basis § 45 SGB V gehen muss.
AntwortenLöschenAnalog zum § 5 Abs 1 EntgFG bzw der für uns relevante § 14 Manteltarifvertag, der einzelne Kranktage unter Lohnfortzahlung auch ohne Attest erlaubt, gibt es das auch für andere Abwesenheitsgründe:
Vollzitat § 616 BGB Vorübergehende Verhinderung (Quelle http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html):
"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."
Diese etwas altertümliche Formulierung bedeutet, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen das Gehalt weiterhin bezahlen muss. Das gilt übrigens nicht nur für die Betreuung kranker Kinder, sondern auch für nicht verschiebbare Behördengänge oder wichtige Familienfeiern.
Man kann unter Berufung auf § 616 BGB unter Weiterzahlung der Vergütung kurzfristig zur Betreuung zu Hause bleiben, wenn keine andere Person im Haushalt lebt, die das Kind versorgen kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.5.1992, Aktenzeichen 2 AZR 10/92). Im Normalfall wird nur eine bezahlte Freistellung von wenigen Tagen als gerechtfertigt angesehen werden können. Bei einem Kind unter 8 Jahren hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.4.1978, Aktenzeichen 5 AZR 834/76) einen Zeitraum von 5 Tagen als zulässig angesehen.
Fazit: Unterschreibt keinesfalls diesen neuen Arbeitsvertrag!
Hier mal eine Auflistung von Freistellungsansprüchen,
AntwortenLöschendie durch den Ausschluss § 616 BGB nicht mehr gelten:
http://www.eurocura.com/Daten/Arbeitsbefreiung.pdf
ein sehr schöner link der deutlich veranschaulicht was dann alles gestrichen wird!
AntwortenLöschendanke schön!
Die Personalpolitik verstehe ich auch nicht. Topf und Schnitt nur 1 Person zusammen und das im Sommer, wo die Pflanzen ständig kontrolliert und gegeossen werden müssen. Genausso imFreiland - eine Person.
AntwortenLöschenKlar ist Urlaub, aber gerade da sieht man die enge Personaldecke und wenn dann noch einer durch Krankheit ausfällt.... Verständlich, wenn die Kunden verärgert gehen.
Und unser Mitbewerber "Praktiker" :
Letzten Freitag und Samstag groß Werbung:
Alle Freilandpflanzen zu 50%.
Ich hab da an meinem freien Tag mal geschaut.
Wurde voll angenommen von den Kunden.
Da kommen wir mit unseren Beilagenangeboten nicht hinterher.
Ich glaube kaum, daß die vorgehensweise von Praktiker der richtige Weg ist um die Missstände in einer Firma damit auszugleichen.Durch solche Aktionen wird der wichtige Rohertrag komplett kaputtgemacht.
AntwortenLöschenDen Kunden bei Dehner ist die Beratung und gute Ware glaube ich das wichtigere Thema. Dieser Personalabbau, der bei Dehner durch Hönig und Weber Jun. durchgesetzt wurde, regt viele Kollegen/innen zum denken an.
Es kommen sehr viele Kundenbeschwerden wegen keiner Beratung und schlechtem Kundenservice.
Ein großer Teil der Marktleitungen sehen das aber ganz anders.
Sie verbieten dem Personal gegenüber nachfragenden zu sagen, wir sind leider nicht mehr Pesonal. Außerdem möchten sie kein jammerndes Personal.Es gibt ja schließlich noch schlechtere Firmen. Vielleicht sollte man einen Blogbeitrag mal schreiben über einen ganz normalen Tagesablauf in einem Markt bei Dehner.
Vergleich zwischen heute und gestern.
Eindeutig ist bei Dehner an den Zahlen zu erkennen, daß die Geschäfte nicht mehr so positiv ablaufen , wie vor Hönig und Weberkind.
Es sollte uns allen zu denken geben.
Guten Morgen,
AntwortenLöschenGerade jetzt zur Urlaubs und Sommerzeit sollte sich Dehner ordentlich dem Kunden gegenüber präsentieren!Fehlanzeige!!! Läuft mann mal durchs Freiland stellt mann ganz schnell fest das hier enormer Personalmangel vorhanden ist.Topf und Schnittbblumen ebenfalls. Hier zeigt sich der jetzige Sparkurs enorm.Hier sollte Hönig mal darüber nachdenken.Pflanzen sind keine Möbel! Sie haben Durst und benötigen intensive Pflege. 1 Person schafft dies nicht,da sind Verluste nur so vorprogrammiert!Mann merkt auch deutlich das die Zahlen dieses Jahr nicht stimmen dank dieser Helden
Ich hab da mal ne Frage ? Wenn der Chef einem Mitarbeiter erlaubt kostlos Abfall-/Entsorgungsmaterial mitzunehmen, muß er es dann den anderen Mitarbeitern auch erlauben ?
AntwortenLöschenGuten Abenbd,
AntwortenLöschenIch muß"Guten Morgen" Recht eben. Jetzt zur Urlaubs- und Sommerzeit sind wir mit ganz wenig Personal besetzt. Und dann sollen sogar jetzt schon Plusstunden abgebaut werden.
Wie ist das bei Euch anderen ?
Hallo Anonym.
AntwortenLöschenThema Abfall und Entsorgungsmaterial.
Abfall ist Eigentum der Firma. Eigenhändiges entwenden von Abfall ist genaugenommen Diebstahl. Dieses Vorgehen kann mit einer fristlosen Kündigung geahndet werden.
Die Marktleiter sind angehalten, keine Waren, wie z.B. Pflanzen, Blumen, offene Blumenerdensäcke und div. andere unverkäufliche Ware ohne einen Obulus an die Kolleg/innen abzugeben. Wenn der Marktleiter entgegen dieser Anweisung Ware abgibt, betritt er sehr dünnes Eis. Der Schuß kann irgendwann auch nach hinten gehen.
Es gibt Marktleiter, die sich selbst bereichert haben.
Einige von Ihnen sind selbst schon daran zugrunde gegangen.
Wichtig ist:
Wenn man Ware mitnehmen will, Marktleiter oder zuständige Personen fragen.
Sollte man die Zustimmung bekommen, immer eine schriftliche Genehmigung mit der Bezeichnung der Ware und ohne Berrechnung oder dem Obulus den man zu bezahlen hat, von dem Marktleiter aushändigen lassen. Natürlich ist es oft so, daß die Lieblinge des Vorgesetzten besser und bevorzugt behandelt werden bei diesem Thema. Die Marktleiter fühlen sich auch sehr sicher dabei.
Verständlich!!!!
Stelle Dir vor, du gehst zum RL., und erzählst im das.
Du hast wohl bei Dehner den kürzeren Hebel.
Dieses Thema ist sehr sensibel.
Wenn du noch Fragen hast, melde dich.
hallo guten Abend, 16.07.11 , 20:18,
AntwortenLöschenich kann dir beruhigend schreiben, daß diese große Sch.....
in allen Märkten stattfindet.
Das ist die neue Unternehmenspolitik der Geschäfts leitung. Herr Weber nennt das eine smarte schlanke inovative Unternehmensführung. Eigene Aussage von Herr Weber an den GBR.
Mal schauen, wie das bei den Kunden/innen und der Belegschaft auf die Dauer ankommt.
Na, wie das bei den Kunden ankommt wissen wir doch, Die meisten kommen nicht mehr, sie kaufen beim „Billiganbieter“ oder im Baumarkt!
AntwortenLöschenUnd die „Belegschaft der Zukunft“ wird bei den Arbeitsbedingungen, den Rest auch noch „vertreiben“! Denn unmotivierte, ausgebeutete und unter „Druck“ arbeitende Mitarbeiter können keine Kunden halten! Warum sollten sie auch? So gibt es für Dehner eh keine Zukunft! Und Weber junior hat ja seine Zukunft schon in der Toskana!
Das Thema „Abfall“ ärgert mich schon lange, denn an solchen Punkten kann man die „Großzügigkeit“ einer Firma erkennen! Keiner vom Personal will sich am Abfall bereichern, es sei denn es wird auf Flohmärkten und sonst wo weiter verkauft! Aber das könnte man ja mit „wachen Auge“ verhindern. Besonders ältere Mitarbeiter(ich bin einer) die nicht alles gleich entsorgen, sondern überlegen, was man aus dem „Teil“ noch machen könnte,tun sich schwer jeden Tag zu sehen, was in den Abfall wandert!
AntwortenLöschenHallo,
AntwortenLöschenmit dieser smarten schlanken inovativen Unternehmensführung wird Dehner immer mehr zum Ramschladen.Wertet mann mal die Zahlen vom letzten halben Jahr aus merkt man deutlich das diese in den Keller gesunken sind.Tja leider bekommen dies unsere Kunden täglich zu spüren, denn mit Aushilfen und Praktikanten kann mann gerade jetzt zur Urlaubszeit kein Fachgeschäft führen.Oh weh Dehner was ist nur aus dir geworden??
Eh, ich will auch noch meinen Senf zum Abfall dazugebn. Bei uns hat n Kollege nen ganzen Hänger voll Glasscheiben mitgenommen. uns Kollgen hater nur gesagt, der ML häts erlaubt. Mal sehn, wenn wir was wollen.
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