Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir in diesem Beitrag noch einmal grundlegende Informationen zum Thema Streikrecht.
Dieser Beitrag richtet sich an alle mündigen und mutigen Kolleginnen und Kollegen die sich bereits in Arbeitskampfmaßnahmen befinden.
Dieser Beitrag richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen die zukünftig ihrem Unmut über den feigen Tarifklau auf die Straße tragen werden.
Dieser Beitrag richtet sich aber auch an einen kleingeistigen, egoistischen Warengruppenleiter der noch immer versucht seine ehemaligen Angestellten zu missionieren. (natürlich mit sehr geringem Erfolg)
Hier ist also
Deine kleine Streik-Bibel!
Teil I
Darf ich streiken?
Ja! Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) ebenso wie das Briefgeheimniss oder das Recht auf freie Religionsausübung!
Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen.
Jede Kollegin und jeder Kollege - egal ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht - darf an einem (Warn-)Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen wegen der Streikteilnahme sind unwirksam!
Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar!
Maßregelungen wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten!
Der bestreikte Arbeitgeber darf dem streikenden Arbeitgeber nicht kündigen!
Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer braucht keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen -
formiert Euch! Engagiert Euch!
Kämpft für Euer Recht!
Dieser Beitrag richtet sich an alle mündigen und mutigen Kolleginnen und Kollegen die sich bereits in Arbeitskampfmaßnahmen befinden.
Dieser Beitrag richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen die zukünftig ihrem Unmut über den feigen Tarifklau auf die Straße tragen werden.
Dieser Beitrag richtet sich aber auch an einen kleingeistigen, egoistischen Warengruppenleiter der noch immer versucht seine ehemaligen Angestellten zu missionieren. (natürlich mit sehr geringem Erfolg)
Hier ist also
Deine kleine Streik-Bibel!
Teil I
Darf ich streiken?
Ja! Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) ebenso wie das Briefgeheimniss oder das Recht auf freie Religionsausübung!
Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen.
Jede Kollegin und jeder Kollege - egal ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht - darf an einem (Warn-)Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen wegen der Streikteilnahme sind unwirksam!
Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar!
Maßregelungen wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten!
Der bestreikte Arbeitgeber darf dem streikenden Arbeitgeber nicht kündigen!
Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer braucht keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen -
formiert Euch! Engagiert Euch!
Kämpft für Euer Recht!
Ich gehe mal davon aus, daß unser guter Herr Kolzem damit gemeint ist. Sollte sich mal lieber um seine Arbeit kümmern!!!
AntwortenLöschenHerr Kolzem ist nach den Push-Up BH die größte Mogelpackung die es gibt.
AntwortenLöschenViel "schlaues" Gerede und nichts dahinter