Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Dienstag, 26. April 2011

Frei ist Frei!

Ein einmal genehmigter (dem Mitarbeiter zur Kenntnis gegebener) Dienstplan ist verbindlich!

1. Unbillige Änderungen am Dienstplan sind nach §315 BGB unverbindlich.
Zwar hat der Arbeitgeber den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeit gemäß §106 GewO zu bestimmen. Doch mit der Herausgabe eines Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht.

2. Die gewährten Ersatzruhetage für Sonn- und Feiertage nach §11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz sind unverrückbar wie die Sonntage selbst.

3. Keine tariflichen Regelungen sieht Arbeit an freien Tagen vor.

4. Ohne Mitbestimmung des Betriebsrates sind Änderungen des Dienstplanes RECHTSUNWIRKSAM. Denn die Festlegung von Arbeitszeit unterliegt der zwingenden Kontrolle und MITBESTIMMUNG durch die Interessenvertretung. Der Betriebsrat überprüft dabei zunächst, ob die Anordnung überhaupt zulässig wäre.

Es bleibt dabei:
  • Mein freier Tag darf ohne meine Zustimmung nicht verschoben und nicht gestrichen werden! (Auch nicht bei Urlaub oder Krankheit meiner Kollegen!)
  • Mindestens ein Samstag im Monat ist als freier Tag zu gewähren! §17, Abs. 4, LadSchlG
  • Fällt der freie Tag auf einen "Brückentag", z.B. auf den Samstag zwischen Karfreitag und Ostersamstag, dann darf dieser nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Mitarbeiters verschoben werden.Gibt es einen Betriebsrat muß auch dieser vorher zustimmen! §87, Abs. 1, Ziff. 2 BetrVG
  • Ich muß keine Minusstunden aufbauen! §615 BGB
  • Ich darf nicht mehr als höchstens 10 Stunden am Tag arbeiten, und nicht mehr als 8 Stunden im Durchschnitt innerhalb 24 Wochen! §3 ArbZG
  • Mein Marktleiter kann mich nicht pauschal dazu verpflichten Überstunden zu leisten! EuGH am 08.02.2001 C-350/99
  • Für Urlaubssperren gibt es keine gesetzliche Grundlage. Gibt es einen Betriebsrat, so hat dieser beim Urlaub ein Mitbestimmungsrecht. §87, Abs. 1, Ziff. 5 BetrVG
Für die ausreichende Besetzung der Abteilung muß der Marktleiter sorgen und nicht wir!

Notfall oder nicht?
Sobald es eng wird argumentieren Vorgesetzte und Arbeitgeber immer wieder mit dem Notfall.
Das ist nicht richtig. Richtig ist: Der Arbeitgeber will Personal sparen. Er hat so viel eingespart, dass schon ein geringer Ausfall unweigerlich ins Chaos führt.


Quelle: Die Welt ist keine Ware.de

14 Kommentare:

  1. "Eine Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum"

    Diese Aussage trifft auf unseren ML zu

    Er kann nix und wr sollen dann freie Tage streichen und auf Urlaub verzichten. Wäre einer für die Zitrone

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  2. Solche Posts machen diesen Blog so wertvoll!!! Tausend Dank für eure Mühe! :-)

    Zu "Mein Marktleiter kann mich nicht pauschal dazu verpflichten Überstunden zu leisten! (EuGH am 08.02.2001 C-350/99)" möchte ich sagen, dass das hier eventuell misverstanden wird, denn das Urteil bzw die Richtlinie ist zwar sicher gut und richtig, aber trifft so nicht auf uns zu. Die Richtlinie sagt aus, dass der Arbeitnehmer gemäß der Richtlinie unterrichtet sein muss, dann dürfen Überstunden auch verlangt werden, sonst nicht. Im zugrundeliegenden Streit lag keine Unterrichtung vor und der Arbeitgeber ging eben einfach davon aus, dass jeder seiner Arbeitnehmer Überstunden zu machen hat, weil er das so will, weil das angeblich so üblich sei. (mal salopp formuliert)

    In unseren Arbeitsverträgen (ich gehe davon aus, dass die im Wesentlichen identisch sind, vorallem an den für uns nachteiligen Stellen) steht die Klausel (sinngemäß), dass wir uns generell dazu bereit erklären, "bei Bedarf" Überstunden zu leisen. Eine Unterrichtung liegt also vor, es wäre vielleicht interessant zu prüfen, ob sie Richtlinien-konform ist, aber nach meinen Recherchen dazu ist das höchstwahrscheinlich rechtens so. Das bedeutet im Klartext: In Märkten ohne Betriebsrat muss jeder den Personaleinsatzplan bis an die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, Ladenschlussgesetzes und Manteltarifs schlucken.

    Viel wichtigier scheint mir aber die Frage was man eigentlich macht, wenn man weiss, dass das Verlangte nicht rechtens ist? Bei uns bekommt man den PEP derart kurzfristig (Do oder Fr für die folgende Woche), dass sich Einwände (beim Gruppenleiter) dagegen nur dadurch beheben lässt, dass herumgetaucht und gemauschelt wird und letztendlich nur irgendjemand anderes in den sauren Apfel beissen soll, vorzugsweise jemand, der sich nicht dagegen wehrt. Das wirkt unkollegial und dann lässt man es lieber. Wochen ohne einen freien Tag ("Sie haben da doch den Feiertag frei gehabt"), die ganze Woche Spätschicht ("Ging nicht anders"), keinen Samstag frei (weil die Kolleginnen haben Kinder, ich nicht) und so weiter und so weiter ...

    Wie geht ihr damit um?
    (Nein, wir haben keinen Betriebsrat und leider bin ich anscheinend die einzige, die einen will und auch selbst mitmachen würde.)

    J.

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  3. Stimmt, fallen nur zwei Leute gleichzeitig aus, haben wir das Chaos.

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  4. Tja, Personalabbau !
    Ich hätte auch keine Lust in ein Geschäft einkaufen zu gehen, wo ich ewig an der Kasse anstehen müßte, weil keine Kassierer da sind.
    Und das ist der Alltag bei Dehner und nicht der Streik.
    Da liegt der Kunden- und Umsatzverlust.

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  5. Dehner mangelt es wie zuvor an Fachkräften.Die eingestellten Aushilfen können keine Fachberatung geben.Täglich verlieren wir weiterhin Kunden, dank dem bescheuerten Sparkurs der Gl.Mittlerweile haben die Streikenden mehr drauf als so mancher Marktleiter. Oh weh Dehner was ist nur aus dir geworden?
    schönen Abend

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  6. hm hm hm ... na wie ist das eigentlich, wenn das Jahresende erreicht wird??? Dann "MÜSSEN" bei uns gewisse MINUSSTUNDEN angestaut sein ... stimmt die Theorie, daß die MLs eine Prämie erhalten wenn sie eine gewisse Minusstundenanzahl aufgebaut haben???

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  7. 2010 hatten viele Marktleiter/innen eine Prämie erhalten, die bestimmte Voraussetzungen mit Über-Minusstunden eingehalten haben. Diejenigen, die 2009 viele Überstunden gehabt haben, bekamen meist ein Planungsziel mit wenig Überstunden oder kleiner Anzahl an Minusstunden für 2010.
    Die Marktleiter mit viel Minusstunden 2009 bekamen eine Vorlage mit noch mehr Minusstd. für 2010.
    Bei den meisten Märkten wurden diese Vorgaben der Geschäftsleitung mit aller Gewalt von den Marktleitern durchgeboxt.
    Natürlich wieder auf Kosten der kleinen Angestellten.
    Es wurden alle mit viel +Stunden heimgeschickt. Die Anwesenden Kollegen/innen im Markt mussten dies ausbaden, da die Personalbesetzung am untersten Limit war. Hauptsache Kohle für die Marktleiter, und nicht dumm dastehen vor der Geschäftsleitung.
    Ich weiß nicht was dem/der
    Marktleiter/in wichtiger war:
    Habgier, oder die Angst wegen Nichterfüllung der Vorgaben.
    Hätten Die Marktleitungen mehr Mut, und würden sich auch mal zusammen in der Gruppe wehren?
    Ich glaube nicht mehr an so etwas.
    Was von den angeblichen Führungskräften vorgelebt wird, wird von den Angestellten wiedergespiegelt und sehr oft übernommen.
    Wie bei Eltern und Kind.
    Bei dieser Vorgabe kann ich nur hoffen, daß die Fa. Dehner und die Mitarbeiter/innen gut aus dem Sumpf herauskommen. Es würde mich sehr freuen.
    An alle Marktleiter:
    Mehr Mut,Respekt und Einheit mit den Kollegen/innen !!!!

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  8. Hallo und zwar bin ich in der Ausbildung und habe nie einen Samstag frei.
    Jetzt wollte ich wissen, so weit ich gelesen habe steht der mir ja zu oder
    Und wie spreche ich sowas am besten an

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    1. Du hast gesetzlichen Anspruch auf einen freien Samstag in vier Wochen. Du musst ihn aber geltend machen. Das heißt, du musst zu deinem Vorgesetzten gehen und ihm das sagen. Wenn ein Betriebsrat installiert ist, wird er dich sicherlich unterstützen. Oder als Mitglied der Gewerkschaft an deine zuständige Geschäftsstelle wenden. Die Abteilung Aus-und-Weiterbildung sollte dich auch dabei unterstützen.. Gibt es für dich keinen Ausbildungspaten oder eine Vertrauensperson? Nimm deinen Mut zusammen, und spreche eine zuständige Person deines Vertrauens an. Haben deine Kolleginnen und Kollegen auch nicht frei am Samstag?

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    2. In der Saison haben wir grundsätzlich an keinem Samstag frei es sei denn jemand heiratet

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    3. wir haben auch in der Saison einen freien Samstag. Da sieht man wieder, wie gut, dass wir einen guten BR haben.

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  9. Mein Chef sagte mir vorhin dass wir Azubis keinen freien Tag mehr haben wenn wir Termine nicht einhalten oder wir etwas rumliegen lassen.. Und wir dann für ein paar Stunden an unserem freien Tag kommen müssen. Ist das rechtens und wenn ja was kann ich dagegen unternehmen? Ich brauche meinen freien Tag einfach

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  10. Bin im Einzelhandel taetig und habe bis jetzt bei 30stundenwoche auf 6Tage Woche einen Samstag frei!Jetzt nicht mehr und mein freier Samstag ohne Begründung einfach gestrichen wurde!Ist das denn rechtens?

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