Fällt ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung langfristig oder häufiger aus, stellt sich für ihn die Frage, ob er die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses befürchten muss.
Kann der Arbeitgeber während einer Krankheit des Arbeitnehmers kündigen?
Es besteht die weit verbreitete Meinung, dass während einer Erkrankung nicht gekündigt werden darf. Im Gegensatz zu anderslautenden Regelungen in einigen EU-Staaten ist jedoch in Deutschland eine Kündigung während einer Krankheit möglich, sofern nicht gegen das allgemeine Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder gegen besondere kündigungsschutzrechtliche Bestimmungen (z.B. für Schwangere, Eltern in Elternzeit oder Betriebsratsmitglieder) verstoßen wird.
Wann ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden hat und dort in der Regel mehr als zehn Personen in Vollzeit beschäftigt sind. Danach ist eine Kündigung nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen zulässig.
Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit nach dem Kündigungsschutzgesetz zulässig?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist ein Unterfall einer personenbedingten Kündigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist deren Zulässigkeit in drei Stufen zu prüfen.
1. Stufe: „Negative Gesundheitsprognose“
Im Rahmen einer ersten Stufe ist abzuklären, ob zum Zeitpunkt der Kündigung die Prognose getroffen werden kann, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen in dem bisherigen Umfang zu rechnen ist (sog. "negative Gesundheitsprognose").
Im Rahmen einer ersten Stufe ist abzuklären, ob zum Zeitpunkt der Kündigung die Prognose getroffen werden kann, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen in dem bisherigen Umfang zu rechnen ist (sog. "negative Gesundheitsprognose").
2. Stufe: „Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen“
Aufgrund der negativen Gesundheitsprognose muss die Besorgnis bestehen, dass die zu erwartenden Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen werden.
Aufgrund der negativen Gesundheitsprognose muss die Besorgnis bestehen, dass die zu erwartenden Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen werden.
3. Stufe: „Interessenabwägung“
Schließlich ist zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen dem Arbeitgeber nach einer Abwägung mit den Interessen des Arbeitnehmers zumutbar sind.
Wann besteht eine negative Gesundheitsprognose?
Bei häufigen Kurzerkrankungen bieten die Krankheitszeiten in den vergangenen zwei Jahren ein Indiz für weitere Fehlzeiten in der Zukunft. Stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber in den letzen 24 Monaten vor der Kündigung pro Jahr mehr als sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten musste, kann daraus geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft in einem ähnlichen zeitlichen Umfang fehlen wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Fehlzeiten in diese Berechnung mit einbezogen werden.
Kann der Arbeitnehmer nämlich nachweisen, dass die einzelnen Erkrankungen unterschiedliche Ursachen haben und zum Beispiel auf einem einmaligen Vorfall (z.B. Unfall, schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten) beruhen oder ausgeheilt sind, werden die daraus resultierenden Fehlzeiten nicht eingerechnet.
Beispiel: Die Sekretärin S hat im Jahr 2010 an 50 Tagen gefehlt. Im Februar 2010 ist sie auf Glatteis ausgerutscht und hat sich einen Arm gebrochen. Deswegen war sie für 30 Tage krank geschrieben. An weiteren zehn Tagen war sie wegen einer Lungenentzündung aufgrund einer verschleppten Erkältung arbeitsunfähig. An drei Tagen fiel sie wegen Übelkeit und Erbrechen aus. Schließlich konnte sie an sieben Tagen aufgrund von Rückenproblemen nicht arbeiten.
Im Jahr 2011 hat sie 48 Tage gefehlt. Davon war sie 10 Tage wegen eines Schleudertraumas krankgeschrieben. Sie hatte auf dem Weg zur Arbeit schuldlos einen Autounfall erlitten. Weitere 10 Tage ist sie wegen einer starken Bronchitis ausgefallen. Weitere 28 Tage war sie aufgrund von Depressionen wegen eines Trauerfalls in der Familie krank. Hiervon hat sie sich aber wieder erholt.
Die zuvor beschriebenen Krankheitszeiten reichen für eine negative Gesundheitsprognose nicht aus, obwohl die Lohnfortzahlungszeiträume von sechs Wochen überschritten worden sind. Die einzelnen Erkrankungen beruhen zum Teil auf einmaligen Vorfällen (Armbruch, Schleudertrauma) oder sind ausgeheilt (z.B. Lungenentzündung, Depression). Diese Zeiten sind nicht mit einzurechnen.
Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer auf Dauer arbeitsunfähig ist und mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr gerechnet werden kann. In einem solchen Fall ist eine negative Gesundheitsprognose stets möglich.
Dagegen ist die Beurteilung bei einer lang andauernden Erkrankung, bei welcher der Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit noch nicht feststeht, schwierig. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Faustregel aufgestellt, wonach eine negative Gesundheitsprognose angenommen werden kann, wenn innerhalb der nächsten 24 Monate mit einer Genesung nicht zu rechnen ist. In der Praxis ist das allerdings kaum nachweisbar, da sich ein Arzt in der Regel nicht auf einen Zeitraum von 24 Monaten in der Zukunft festlegen wird.
Wann sind die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen erheblich beeinträchtigt?
Betriebliche Interessen sind bei einer Störung des Betriebsablaufs wie zum Beispiel bei einem Stillstand von Maschinen, bei der Überlastung der Belegschaft, bei einem Abzug von Personal aus anderen Bereichen, bei ständiger Einarbeitung von Aushilfskräften etc. beeinträchtigt. Eine wirtschaftliche Beeinträchtigung kann insbesondere bei erheblichen Lohnfortzahlungskosten oder bei einem Umsatzrückgang vorliegen. Rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist, ob die im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Kündigung zu erwartenden Kosten für die Abgeltung von Urlaubsansprüchen darunter fallen.
Was ist bei einer Interessenabwägung zu berücksichtigen?
Die Kündigung darf immer nur das letzte Mittel darstellen. Der Arbeitgeber muss deshalb erst mildere Mittel prüfen. Kann der Arbeitnehmer z.B. auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden, ist eine Kündigung in der Regel nicht angemessen. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann auch die fehlende oder nicht ordnungsgemäße Durchführung eine betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements („BEM“) dazu führen, dass eine Kündigung unverhältnismäßig ist.
Zugunsten des Arbeitnehmers sind bei der Interessenabwägung insbesondere sein Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Krankheitsursachen, der Familienstand, eine etwaige Schwerbehinderung und Unterhaltspflichten zu berücksichtigen.
Bei einer dauernden Arbeitsunfähigkeit kann die Arbeitsleistung in Zukunft nicht mehr erbracht werden. Eine Interessenabwägung fällt dann in der Regel zugunsten des Arbeitgebers aus. In solchen Fällen sind krankheitsbedingte Kündigungen zumeist gerechtfertigt.
Was kann der Arbeitnehmer gegen die Kündigung unternehmen?
Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung, sollte sich der Arbeitnehmer Rat bei seiner Gewerkschaft oder bei einem Anwalt einholen. Gegen die Kündigung kann er sich innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht wehren.
Wenn Sie Fragen oder Befürchtungen in diesem Zusammenhang haben sollten, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder die Schwerbehinderten-Vertretung. Gewerkschaftsmitglieder können außerdem die Rechtsvertretung durch ver.di nutzen.
Eine feine Sache, das Kündigungsschutzgesetz, klare Angaben, klare Aussagen!
AntwortenLöschenA B E R so einfach läuft das bei der Firma Dehner nicht! Da werden Mitarbeiter die man los haben will erst mal Monate- Jahrelang schikaniert , täglich blöd angemacht, gegängelt, bis dem meistens gesundheitlich angeschlagenenMitarbeiter, die Kraft ausgeht und er„am Boden“ liegt! Dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis der Mitarbeiter selber kündigt, oder einen Änderungsvertrag unterschreibt, oder der Kündigungsschutz zu Gunsten der Firma genutzt werden kann!
Was nutzen all diese tollen Kündungsschutzgesetze, wenn sie sowieso durch massives Mobbing umgangen weren????? Ja, langjährige Mitarbeiter werden ständig fertig gemacht und unter Druck gesetzt, dann liegen sie schon am Boden und dann wird noch hinterher getreten!!! Jaj der Kostenfaktor Mitarbeiter, wenn du zu alt und zu lange da bist und möglicherweise noch eine Führungsposition hast bist du im Visier von Herrn Hönig oder warum sind keine "alten" Marktleiter mehr da??? Das hat nichts mehr mit Kompetenz zu tun, dass ist reine Profitgier!!!
AntwortenLöschenDen Mitarbeitern wird die Pistole auf die Brust gesetzt, entweder du unterschreibst einen Aufhebungsvertrag oder du weißt genau das sie Methoden haben, dich auf ihre miese Art zu entfernen!!!
Mitarbeiter die die Läden erst zu dem gemacht haben was sie sind!!! Es interessiert Herrn Hönig einen Dreck was aus denen wird, er hat nicht mal den Anstand dies selbst zu erledigen, nein, das müssen die Regionsleiter tun und natürlich Herr Kreil, der so geschult ist , das er natürlich fadenscheinige Gründe aus seinem Repertoir zaubern kann!!! Na, dann würde ich doch mal aufpassen ob der Schuss nicht nach hinten losgeht auf Dauer, zumal ja schon weit über 500.000 Kunden verloren wurden, die sich nicht, wie manch ein Mitarbeiter, verarschen lassen!!!
Arbeitsrecht, ha, das ich nicht lache, das sollte unbenannt werden in Arbeitgeberrecht!!! Die wissen doch genau wie sies anstellen............
Das ein Kündigungsschutzgesetz gibt ist gut, doch die Herren wissen genau, wie sie es umgehen können.
AntwortenLöschenDa sind Marktleiter, die sich profilieren wollen, anden langjährige Mitarbeiter bei Kleinigkeiten oder an den Haaren herangezogene Vorfälle mit Abmahnungen, um diese los zu werden und dafür die ihnen vorschwebenen Leute in feste Stellungen zu bringen. Oft sind das dann noch Du´z- Freunde.
Denen ist jedes Mittel recht.
Gewissen und Wertevorstellungen haben solche Führungskräfte sowieso nicht. Da kommts auf ne Falschdarstellung nicht an.
Kann nur raten in verdi einzutreten, um sich bei solchen Vorfällen zu wehren.
Mensch - vor fünf Jahren hätte ich das alles nicht geglaubt, wenn man mir das gesagt hätte.
Dehner, was ist aus die geworden ?
Ich bin mir nicht sicher, ob ich als Arbeitgeber nicht genauso handeln würde. Wie sich bei uns derart viele Arschkriecher und Chefschleimer ansammeln konnte, ist mir schleierhaft, aber die Mehrheit von uns bettelt ja förmlich darum verarscht zu werden. Ich werde eigentlich kaum noch vom Marktleiter oder von Gruppenleitern angefeindet (haben die aufgegeben?), sondern die anderen kleinen Verkäufer neben mir verpetzen und denunzieren mich und sich gegenseitig dass sich die Balken biegen. Wenn ich das als Chef sehen würde, würde ich mir vielleicht auch denken "Na wenn die es so haben wollen..."
AntwortenLöschenNatürlich wird ein derartiges Verhalten tolleriert und gefördert, oder glaubt ihr allen ernstes, dass es gerne gesehen wird wenn man sich gegenseitig hilft und untersützt???
AntwortenLöschenDie sogenannten "Arschkriecher" werden doch gezüchtet! Jeder redet von mobbing und keiner kapiert, dass das schon längst stattfindet!
In den älteren Filialen wird ja auch nicht gerne gesehen das die ML an einem Seminar teilnehmen, das mit der Gewerkschaft zu tun hat, da heisst es direkt nein! Warum wohl??? Man, wacht auf!!!! Wenn alle in der Gewerkschaft wären hätten sies nicht so einfach da oben, die feinen Herren von der Gl!!! Dehner entwickelt sich moralisch immer weiter zurück, dass ist der sogenannte Fortschritt, na dann viel Spaß noch!
Noch ein Tipp nebenbei:
AntwortenLöschenInformiert doch mal eure Kollegen über diesen Info-Blog, ich denke die wenigsten kennen ihn!
Macht Propaganda dafür, ich bin mir sicher da haben noch mehr was zu sagen und vielleicht tut sich auch irgendwann mal was!
Wie war das noch: Gottes mühlen mahlen langsam aber sie mahlen!
Glaubt mir das tun sie!
Hallo,
AntwortenLöschenmacht doch alle mal die Augen wieder auf und erwacht aus neuere bösen Traum. Ich arbeite schon 15 Jahre beim Dehner und so wie es hier immer dargestellt wird ist es nun wirklich nicht! Ich fühle mich immer noch wohl im Unternehmen obwohl der Druck und die Arbeit immer mehr wird! Aber sagt mir doch mal wo es besser oder anders ist?
Gruß an alle Mitarbeiter
Hallo 19:06
AntwortenLöschenDann hast du sicher noch einen ML der alten Sorte. der noch vieles abblockt und dem seine Mitarbeiter nicht gleichgültig sind.
Gratuliere dazu, wenns so ist.
Leider kann ich das von unserem ML nicht behaupten, nur wer schön schleimt und nicht widerspricht, hats gut bei ihm, ansonsten versucht er nur von hinten rum jedem was rein zu würgen.
Was heißt hier aufwachen, wenn es bei dir so ist "Glückwunsch" , besser gehts nicht, aber hast du in den 15 Jahren, was die Gl angeht keine Veränderung verspürt??? Na, dann musst du einiges verschlafen haben!
AntwortenLöschenOh man, ich bin 18 Jahre da, mit dem Ml gibts keine Probleme, der steht zu uns und das wird von der Gl gar nicht gerne gesehen und deshalb steht er schon lange auf der Abschussliste!!!
Klar schleimen viele Ml, vorallem die die noch nicht soooo lange da sind, die werden doch herangezüchtet, was glaubt ihr eigentlich was da alles so hinter den Kulissen abgeht??? Ihr bekommt auch nicht mit wie die Ml massiv unter Druck gesetzt werden, würden die mehr mit den Mitarbeitern darüber reden, dann hätte man manchmal Verständnis! Aber es gibt auch die Sorte die unbelehrbar ist, die Arschkriecher die sich auf Kosten anderer profilieren wollen, denen sind die eigenen Mitarbeiter egal, aber das ist doch gewollt, Herr Kreil ist doch nur Glücklich wenn er Abmahnungen schicken kann und seine Kündigungen los wird ganz zu schweigen von den dubiosen Aufhebungsverträgen und das ohne Anwesenheit eines GBR! Einschüchterung ist sein Lieblingsfach, aber wen wunderts, Herr Hönig ist der beste Lehrer! Hat ihn schon mal einer von euch erlebt wenn er schlecht drauf ist??? Da kommt eine ganz üble Asi-Sprache zutage und das vor der Kundschaft, peinlich, peinlich.....
Wenn jeder so denkt das es woanders nicht besser ist und dadurch aufgibt, dann kann man nichts bewegen, dann nuss ich sagen: Sorry, selbst Schuld! Warum sind die Deutschen immer so zurückhaltend, in anderen europäischen Ländern gehts doch auch, schaut euch doch mal um, die trauen sich was! Die haben noch mehr Existenzängste und machen es trotzdem, da sollte man sich mal ne Scheibe von abschneiden!
Hat von Euch jemand was gehört,dass der Marktleiter von Saarbrücken,nach 23 Jahren Dehnerzugehörigkeit,recht übel abserviert worden ist??
AntwortenLöschenEr soll auch einer von den wenigen "guten" gewesen sein.
Am schwarzen Brett war bis jetzt noch nichts zu lesen.
Na hoffendlich wehrt der sich.
AntwortenLöschenJa, das stimmt leider, nach 24 Jahren, und der war korrekt!!!!
AntwortenLöschenDas war wohl sein Manko, denn er hat sich für die Mitarbeiter eingesetzt!
Eigentlich war auch die Gl zufrieden, selbst Herr Weber war dieses Jahr da und sagte die Filiale wäre sehr gut und alle wären zufrieden und jetzt das, ganz plötzlich hat er keine Führungsqualitäten mehr??????
Ich kann es nicht fassen!!!!!!!!
Man munkelt das Herr Hönig gerne einen Bekannten dort hätte, wohl wieder einen der Sorte Arschkriecher!!!!!!!!!!!! Genau wie die Wgls, die nicht den Mumm haben hinter einem Ml zu stehen und ihn lieber in die Pfanne hauen, weil es Angsthasen sind!
Pfui, es ist eine bodenlose Frechheit dafür einen Ml vor die Tür zu setzen, einer der den Laden aufgebaut hat und auch daran beteiligt war Dehner wirtschaftlich voran zu treiben!
Ja und der liebe Herr Hönig hat noch nicht mal den Anstand das selbst über die Bühne zu bringen, nein, da muss sein Laufbursche her, der immer seinen Kopf hinhalten muss! Dann wird sich nicht mal anständig verabschiedet, nur ein Einzeiler am PC zu lesen!!!!!
Klar, man will ja keinen Unmut, das fällt ja langsam alles auf!!!!!
Ist ne ganz schön miese Tour jemanden so mies zu behandeln der es überhaupt nicht verdient hat!!!!! Ich hoffe der Laden tritt endlich der Gewerkschaft bei! Soll der Laden ruhig den Bach runtergehen, dann sehen sie was sie angerichtet haben, aber das würde der feine Herr Hönig ja nie zugeben, dafür ist er auch zu Feige!!!!
Der Mann war wirklich gut, schämt euch!!!!!!!!!!!! Da muss man sich echt Fremdschämen!!!!!!!!!!
Wäre schön wenn er sich wehren könnte, aber will man das dann noch??
AntwortenLöschenIch würde dort nicht mehr arbeiten wollen. wenn man mich so mies abservieren würde, vorallem wird man dann doch nur ständig von der Gl gemobbt bis man nicht mehr kann und wenn du schon ein gewisses Alter hast und eh ständig gegen Windmühlen kämpfen musstest, hast du keine Kraft mehr, das wird ja schamlos von der Gl ausgenutzt!
Schande, echt peinlich der Laden!
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AntwortenLöschenIch würde mir wünschen, dass noch mehr Kunden so reagieren würden, man sollte echt mehr in die Öffentlichkeit gehen damit!
AntwortenLöschenIch glaube die da oben brauchen mal einen Schockfaktor!
So, wie die mit ihren Mitarbeitern umspringen ist entsetzlich und auf niedrigstem Discounterniveau!
Das nennt sich traditioneller Familienbetrieb?
Das war mal und wenn sie nicht endlich die Kurve kriegen, wird das nichts mehr!
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AntwortenLöschenAls Hönig,Kreil und CO auf die Welt kamen sagte der TEUFEL " OH SCHEIßE " Konkurenz,aber er hat sich geschworen den MIST aus dem Weg zu räumen,hoffentlich schaft er es bald.
AntwortenLöschenWir stehen hinter ihm.
Schade, dass hier so viel gelöscht wird, was ist mit der Meinungsfreiheit?
AntwortenLöschenAuch wenn sie negativ ausfällt, es ist die Meinung der Leute die betroffen sind und das Urteil fällt da nunmal härter aus, ist doch kein Wunder, bei den Machenschaften die man hier tagtäglich mitmachen muss!
Echt Schade, das man hier jetzt auch ausgebremst wird!
Im Endeffekt wird doch immer irgendwie für die Gl gearbeitet, egal was sie machen, sie dürfen uns so behandeln und jetzt ist es schon schwierig das zu veröffentlichen, ich glaube langsam sollte man sich an die Presse wenden, da bekommt man keinen Maulkorb!
Echt Schade, ich fand diesen Blog sehr informativ und vorallem ehrlich, das ist doch was zählt!
Grüss dich.
AntwortenLöschenHier in diesem blog wird weitaus weniger gelöscht als ihr denkt. Eure Meinungen und Kommentare sind jederzeit willkommen. Von unserer Seite aus werden nur Beleidigungen, faschistische Parolen,Werbung usw. gelöscht. Wollt ihr Euch denn wirklich auf das Niveau manch einer Führungskräfte herab lassen?
Liebe grüße,
Isnogud