Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft. Einmischen ist nicht erlaubt, das gilt auch für den Staat. Das garantiert die Tarifautonomie, die mit dem Recht auf Koalitionsfreiheit im Grundgesetz verankert ist.
Es gibt verschiedene Formen von Tarifverträgen. In Lohn- und Gehaltstarifverträgen wird die Höhe der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen festgelegt. Rahmentarifverträge beschreiben die Tätigkeiten und Qualifikationen für die verschiedenen Lohn- und Gehaltsgruppen. In Manteltarifverträgen sind die übrigen Arbeitsbedingungen geregelt, etwa Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, die Zahl der Urlaubstage und die tarifliche Jahresleistung („Weihnachtsgeld“), Kündigungsfristen, Probezeit. Daneben gibt es spezielle Tarifverträge zu Altersteilzeit, vermögenswirksamen Leistungen, zur Qualifizierung oder etwa zum Rationalisierungsschutz etc..
Noch mehr Tarifverträge
Branchen-, Flächen-, Anerkennungs- oder Firmenverträge – Tarifdeutsch ist bisweilen verwirrend.
Der Branchen- oder Flächentarifvertrag gilt für einen ganzen Wirtschaftszweig.
Der Firmen- oder Haustarifvertrag wird zwischen der Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen geschlossen. Das ist oft dann der Fall, wenn es nicht gelingt, einen Flächentarifvertrag abzuschließen. Oder wenn der Arbeitgeber nicht dem Arbeitgeberverband angehört. Wenn im Firmentarifvertrag die Inhalte des Flächentarifvertrages komplett übernommen werden, spricht man vom Anerkennungstarifvertrag.
OT, das ist die Kurzform für „ohne Tarifbindung“ und eine üble Erfindung von Arbeitgeberverbänden. Ein Arbeitgeber bleibt Mitglied in seinem Verband, muss aber den Tarifvertrag nicht mehr anwenden. Das ist eine Form, sich aus der Tarifbindung davonzustehlen. Gewerkschaften nennen das Tarifflucht.
Tariflöhne sind Mindestsätze. Dem Arbeitgeber steht es frei, seine Beschäftigten besser zu bezahlen. Schlechter ist allerdings nicht erlaubt. Auch Betriebsvereinbarungen (zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat) oder Einzelarbeitsverträge dürfen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht schlechter stellen als der Tarifvertrag. Der hat Vorrang.
Nicht in jedem Betrieb und jeder Einrichtung gilt ein Tarifvertrag. Dennoch befinden sich die Beschäftigten dort nicht immer im Niedriglohnsektor. Gilt in der Branche ein Tarifvertrag, so dient er auch einzelnen Arbeitgebern als Richtschnur. Auch dort, wo Löhne so niedrig sind, dass sie als sittenwidrig gelten, gilt der Tarifvertrag als Orientierung. Denn sittenwidrig ist eine Vergütung dann, wenn sie weniger als zwei Drittel des in der Branche oder Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns ausmacht, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im April 2009 festgelegt.
Ein Tarifvertrag hat auch Vorteile für Arbeitgeber. Jedes tarifgebundene Unternehmen einer Branche oder Region bietet die gleichen Arbeitsbedingungen und zahlt den gleichen Lohn. Es gelten demnach die gleichen Wettbewerbsbedingungen. So lange der Tarifvertrag läuft, gilt die Friedenspflicht. In dieser Zeit darf in der Regel nicht gestreikt werden, der Arbeitgeber muss also nicht permanent mit Konflikten im Betrieb rechnen.
Mitglied werden
Streng genommen profitieren nur Gewerkschaftsmitglieder vom Tarifvertrag. Nun weiß jeder, dass auch Nicht-Mitglieder das tarifliche Entgelt erhalten und die tariflichen Arbeitsbedingungen. Das hat nur einen Grund: Würden Arbeitgeber sie schlechter stellen, trieben sie die Nicht-Mitglieder in die Arme der Gewerkschaft. Und das wollen sie natürlich nicht.
Allerdings hat so manch ein Nicht-Mitglied vor dem Arbeitsgericht bereits sein blaues Wunder erlebt: Wer nicht Mitglied der Gewerkschaft ist, hat nämlich keinen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Tarifvertrag.
so interessant kann der beitrag gar nicht sein, das ich mir diese mühe machen würde
AntwortenLöschenreicht ja, wenn ihr zitronenesser alles versteht
aber ich glaube, du verstehst nicht, worum es hier geht?
Ja, manche sind halt etwas unterbelichtet, deshalb müssen sie auch hinnehmen, dass sie von der Geschäftsleitung beschissen werden. Sie werden nie in der Lage sein sich effizient zu wehren und sollen im Urlaub ja nicht ins Ausland fahren, denn da haben sie nichts zu suchen!!
AntwortenLöschenHabt ihr das verstanden, Ihr Erbsenzähler.
@ 12.10.2011 22:48
AntwortenLöschenDu tönst hier ja ganz schön rum. Was glaubst Du, was andere von Dir denken, wenn Du solche daneben liegende Ansichten verbreitest. Ich denke, von Bildung und von Toleranz hältst du sicher auch nicht viel? Wie hoch würdest Du Deinen Intelligenzquotienten einschätzen?
Damit du weißt was das ist, hier eine Erklärung:
Der Intelligenzquotient (IQ) ist eine Kenngröße zur Bewertung des allgemeinen intellektuellen Leistungsvermögens (Intelligenz) eines Menschen. Er wird mit einem Intelligenztest ermittelt und vergleicht die Intelligenz eines Menschen mit dem, anhand einer Normstichprobe, geschätzten Durchschnitt der Gesamtbevölkerung im selben Zeitraum und im vergleichbaren Alter. Dieser Durchschnittswert wird im Allgemeinen als 100 definiert. Für die Abweichung der IQ-Werte einzelner Testpersonen vom Mittelwert wird eine Normalverteilung angenommen, wobei der Standardabweichung der Zahlenwert 15 IQ-Punkte zugeordnet wird.
Der IQ-Wert zeigt, wie hoch die erreichte Punktzahl in einem Test im Vergleich mit einer aussagekräftigen Anzahl von Menschen des gleichen Alters innerhalb der Bevölkerung ist. Dabei haben die meisten Menschen einen IQ von 85 bis 115. Je höher oder niedriger der IQ ist, desto seltener finden sich Menschen, die einen ähnlichen IQ besitzen.
Wie würdest Du nun Deine Intelligenz einschätzen? Höher als 115 oder niedriger als 85?
Also, Du siehst, Du solltest, bevor Du Dinge ins Internet stellst, die Rückschlüsse auf Deine Person zulassen, vorher Dein Hirn einschalten!!