Arbeit4.0

Arbeit4.0

Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Dienstag, 7. Juni 2011

Kompromisse verboten!

Normalerweise gilt für Betriebsräte:
Jeder Kompromiss, jedes Zugeständnis, jeder "Deal" ist erlaubt und nützlich wenn es den Interessen der Belegschaft dient.
Für diese goldene Regel gibt es jedoch auch eine wichtige Ausnahme: Immer wenn es um die Arbeitssicherheit oder den Arbeitsschutz geht, gibt es keine Kompromisse! Auch kein Entgegenkommen, nicht das kleinste Stück!
Hier geht es um die Gesundheit der Kollegen. Es stehen unter Umständen Leib und Leben auf dem Spiel!

Keine Kompromisse beim Arbeitsschutz oder der Arbeitssicherheit!

9 Kommentare:

  1. Arbeitsschutz - ein wichtiges Thema!

    Die wenigsten wissen es und ihre ML´s lassen sie dumm sterben.

    Ab einer Temperatur von +26°C sind Getränke (Mineralwasser) für die Mitarbeiter bereit zu stellen.(kostenlos)

    Allso sprecht Eure ML´s an, sie sind dazu verpflichtet. Sonst wendet Euch an den GBR oder an die Arbeitssicherheit Herrn Beyer.

    AntwortenLöschen
  2. Stimmt, bevor wir einen BR hatten, gab es nie kostenfrei Sprudel. Da konnte es noch so heiß sein. Jeder mußte seine Getränke selber mitbringen. Auch jetzt tut es unser ML nicht von alleine.

    AntwortenLöschen
  3. Also ich habe im Netz eben nachgeguckt, dort steht nirgends, dass es eine Pflicht gibt.

    Bitte bei solch einer Aussage auch einen Link beifügen, in dem es auch bestätigt wird.

    Danke

    AntwortenLöschen
  4. Wie wärs hiermit?

    http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=9&ved=0CGgQFjAI&url=http%3A%2F%2Fhandel.bb.verdi.de%2Fbetriebsratsarbeit%2Farb.-u._gesundh.schutz%2Fdata%2FSommerhitze.pdf&rct=j&q=arbschg%203%20getr%C3%A4nke&ei=tvftTZm7LsjCswbxhNWABA&usg=AFQjCNHkJ0saXKhS3LX6ZVE11Fm-bM7-IQ&cad=rja

    Ausschlaggebend sind §§ 3 und 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    AntwortenLöschen
  5. mitarbeiterinfreund7. Juni 2011 um 23:09

    Na ja, lieber Beobachter.
    Wenn das mit dem "Beyer ansprechen" immer was bringen würde, wärs ja schön.
    Aber wenn der Chef net will, dann kann der auch nix machen.
    Und wenns bei der Arbeitssicherheit immer nur um solche Lapalien gehen würde....
    Aber da gibts bei der Firma Dehner in manchen Abteilungen schon noch größere Hämmer....

    AntwortenLöschen
  6. Ab ca 30 Grad reichen Getränke auch nicht mehr aus.Dann muß der Arbeitgeber bauliche Veränderungen treffen, oder durch zusätzliche Abschwitzpausen ( bezahlte)in einem geeigneten
    kühlerem Raum Abhilfe schaffen.Hier sind die Betriebsräte gefragt.Aber dies werden eh nur wieder die gleichen durchsetzen.
    Unsere Kämpfer aus dem Süden!!

    AntwortenLöschen
  7. Also ich sag´s nochmal. Wer streiken will, soll streiken. Wer nicht streiken will, soll´s lassen, aber sich gegenseitig fertig zu machen bringt doch niemanden etwas. Die Streiker wissen wofür sie kämpfen und die Streikbrecher wollen es ganz einfach nicht wissen, oder haben Angst ihren Job zu verlieren oder was auch immer, aber das ist ihre Sache also bekämpft euch doch nicht gegenseitig mit Sachen wie: die Kunden sind froh wenn ihr streikt die mögen uns viel lieber, usw. Sind wir hier im Kindergarten? Fakten sind interessant, alles andere ist doch Quatsch und nicht wirklich wert gelesen zu werden. Danke schon mal an alle die sich daran halten!

    AntwortenLöschen
  8. @anonym 08.06.11 07:23
    durchsetzen könnte es jeder! sind ja eigentlich bestehende gesetze! woran es bei den meisten aber scheitert, ist die tatsache, dass es sie nicht interessiert oder angst haben etwas courage zu zeigen und evtl. bei irgendeiner person anecken könnten.

    AntwortenLöschen

Sie können Ihre Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählen Sie dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Sie unter einem Pseudonym schreiben wollen, wählen Sie die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.