Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Donnerstag, 9. Juni 2011

ARBEITNEHMER-RECHTE

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag inklusive
der wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn des
Arbeitsverhältnisses ( § 2 Nachweisgesetz).
  • Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen, hat aber das Recht drei Tage ohne ärztliche Bescheinigung arbeitsunfähig zu sein. Nur wenn die AU länger als drei Kalendertage dauert, ist eine AU-Bescheinigung vorzulegen, dies aber spätestens am vierten Tag (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Eine Verkürzung dieser Fristen durch den Arbeitgeber ist nur im Einzelfall bei konkretem Mißbrauchsverdacht gestattet und außerdem mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG).
  • Jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, daß seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Dieses Verlangen kann vom Arbeitgeber nur aus festgelegten Gründen abgelehnt werden und kann durch den Arbeitnehmer gerichtlich überprüft werden (§ 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz).
  • Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf geeignete Anweisungen zur Sicherung des Arbeitsschutzes (§ 4 Ziff. 7 Arbeitsschutzgesetz) sowie auf angemessene Unterweisungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich ausgerichtet sind; dies gilt bei Einstellung, Veränderungen im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel; die Unterweisung muß vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und mindestens einmal jährlich wiederholt werden (§ 12 Arbeitsschutzgesetz und § 81 BetrVG).
  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei bestehenden Gefahren an die zuständigen Behörden zu wenden, wenn der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden nicht abhilft (§ 17 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz). Bei unmittelbarer erheblicher Gefahr hat der Arbeitnehmer das Recht, sich durch sofortiges Verlassen des Arbeitsplatzes in Sicherheit zu bringen, ohne daß ihm hierdurch irgendwelche Nachteile entstehen dürfen (§ 9 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz).
  • Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, vom Arbeitgeber über seine Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und deren Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebes unterrichtet zu werden. Über Veränderungen ist der Arbeitnehmer ebenfalls rechtzeitig zu unterrichten; auch über Maßnahmen, die aufgrund einer Planung noch bevorstehen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Sobald feststeht, daß sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert und seine Qualifikationen nicht ausreichen, hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber mit ihm über die Anpassung der Qualifikationen berät (§ 81 BetrVG).
  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den zuständigen Personen im Betrieb gehört zu werden; er ist ferner berechtigt, zu allen Maßnahmen des Arbeitgebers, die ihn betreffen, Stellung zu beziehen sowie Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen (§ 82 Abs. 1 BetrVG).
  • Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Erläuterung der Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts sowie auf die Erörterung der Beurteilung seiner Leistung und die Möglichkeit seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb (§ 82 Abs. 2 BetrVG).
  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen; er kann verlangen, daß Erklärungen von ihm zum Inhalt der Personalakte dieser beigefügt werden (§ 83 BetrVG).
  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren, wenn er sich benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt (§ 84 BetrVG).
  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Behandlung vorzuschlagen; wird ein derartiger Vorschlag von 5 % der Belegschaft unterstützt, so muß der Betriebsrat dieses Thema binnen zwei Monaten auf dieTagesordnung setzen (§ 86 a BetrVG).

14 Kommentare:

  1. bei uns muss man schon ab dem ersten tag ne krankmeldung bringen, ansonsten wirds von den stunden abgezogen!

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  2. Bei uns wird es mal so und mal anders verlangt, die einen können zig mal im Jahr ohne AU krank sein, die anderen sollten möglichst schon vor der Krankheit eine AU bringen!
    Die allergrößte Unverschämtheit ist aber, wenn der ML vor Arbeitbeginn informiert werden will, er noch nicht da, das Büro nicht besetzt,wie soll das gehen! Und was ist dann, wenn er es weis? Oft wird nicht mal die Abteilung informiert, erst bei Nachfrage! Und was macht er dann? Es ist ihm nämlich egal ob die Abteilung (Freiland in der Saison) unterbesetzt ist! Ich bin der Meinung es ist viel wichtiger die Kollegen in der Abteilung rechtzeitig zu informieren und dann den –Herrn ML- der ja eh seinen Hintern nicht aus dem Büro bekommt!

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  3. Hallo Leute,

    Auch bei uns war es üblich, dass man bei Krank ohne Attest "Frei" eingetragen bekam und somit die Zeit quasi wieder herausarbeiten musste. Das hat nun ein Ende. Wir haben leider (noch) keinen Betriebsrat, ich hab mich also ganz allein "dem Büro" entgegengestellt - und gewonnen! Hier die ganze Geschichte:

    Die Sache hat ganz harmlos angefangen. Vor ca einem Monat ging es mit eines Morgens so schlecht, dass ich nicht auf Arbeit gehen konnte und wollte. Der Weg zum Arzt erschien mir so unmöglich wie überflüssig, denn mir war klar, dass dieses Problem nur einen Tag anhält - es sei mir verziehen, wenn ich das hier nicht näher erläutern möchte. ;-) Ich rief sofort auf Arbeit an und teilte mit, dass ich heute krank bin und morgen wiederkomme.

    Gemäß § 14 Abs 1 Manteltarifvertrag des Freistaates Sachsen (alternativ § 5 Abs 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, dort sogar großzügiger) braucht man für 2 Tage krank noch kein Attest, erst ab dem 3. Tag. Ich rechnete damit, dass man mir diesen Tag als "F" einträgt, wodurch ich den Tag quasi rausarbeiten muss bzw mir die Stunden nicht wie bei einem "K" gutgeschrieben werden. Am nächsten Tag war ich wieder auf Arbeit und war überrascht, dass im Arbeitsplan an dem betreffenden Tag tatsächlich ein "K" drin stand, wie es sich gehört.

    Die Ernüchterung kam, als in der Folgewoche die Summe meiner Überstunden genau um den einen Tag Regelarbeitszeit kleiner war als ich erwartet hatte. Vermutlich hat man den Tag doch als "F" eingetragen. Diese quasi fehlende Nachvollziehbarkeit des Überstunden-Saldos finde ich ziemlich anstrengend, ein Schelm wer hier Böses dabei denkt?

    Ich ging mit meiner Vermutung zum Marktleiter, der wimmelte mich jedoch umgehend ab, das klärt unsere Bürokraft, da kümmert er sich nicht darum. Der Chef rief in der Zentrale an, die letztendlich feststellten, dass ich im Recht bin, doch das erfuhr ich erst im Nachhinein. Am Folgetag war unsere Bürokraft wieder da und ich ging zu ihr, sie wusste schon worum es geht und wies mich ebenfalls ab, sowas könne sie garnicht entscheiden, das muss der Chef machen. Da dieser auch anwesend war, kam es nun zum 6-Augen-Gespräch (Chef, Bürokraft, ich). Meine Vermutung mit dem "F" wurde bestätigt und mit der Aussage "Das machen wir schon immer so." begründet. Dann ist es schon immer falsch, hielt ich dagegen und verwies auf die Gesetzeslage. Doch "die Gesetze interessieren mich nicht", polterte der Chef zurück. Auf diesem Niveau ging das über eine Stunde hin und her. Da ich nicht nachgeben wollte und auch bereit war, weitere Schritte deswegen einzuleiten, wollte der Chef so kulant sein und ausnahmsweise für mich den einen Tag eben ein "K" eintragen, quasi um des Friedenswillen - obwohl er bereits wusste, dass ich im Recht bin. Ich protestierte energisch und auch die Bürokraft, die meine Argumentation offensichtlich plausibel fand, stellte (an den Chef gerichtet) fest, dass wir uns doch immer an die Gesetzeslage halten müssen und nicht nur mal ausnahmsweise und auch nicht nur mir gegenüber, sondern allen. Daraufhin wurde der Chef brummig, fühlte sich anscheinend persönlich angegriffen und kam gelinde gesagt vom Thema ab. Am Ergebnis änderte es aber nix mehr:

    Ab sofort kann jeder in unserem Markt 1-2 Tage ohne Attest zu Hause bleiben wenn es einem dreckig geht - ohne die Zeit rausarbeiten zu müssen, ein mitteilender Anruf am Morgen genügt. Es gilt als Krank und nicht als Frei. Einige meiner Kolleginnen haben das bereits erfolgreich genutzt, ich freu mich, dass denen die stundenlange Diskussion erspart blieb. :-)

    Oh, Text zu lang, Fortsetzung folgt sofort ...

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  4. Fortsetzung ...

    In den Augen meines Marktleiters hat angeblich niemand im Markt Probleme, immer nur ich. Das sieht er daran, dass man ja mit ihm über alles reden könne und bei den anderen ist immer alles ok, nur ich will immer ne Extrawurst. Es kommt ihm nicht in den Sinn, dass die anderen diese stundenlangen äußerst unangenehmen Debatten und anschliessenden Anfeindungen von vielen Kollegen nicht haben wollen oder ertragen können. Man wägt im Grunde jedesmal ab, verzichtet man auf sein Recht oder hat man tagelang Stress mit dem Chef und diversen Kollegen? ... und man entscheidet sich dann leider viel zu oft für die stressfreie Variante.

    Irgendwie kann ich das auch nachvollziehen, wer will schon Stress wenn dadurch nur so wenig Ergebnis herauskommt? Ist ja meist nicht viel, die eine Stunde da, der andere Euro dort, wieder kein freier Samstag, ach was solls ... ihr wisst schon, wie der Frosch im kalten Wasser, welches langsam erhitzt wird (das merkt der Frosch nicht) bis das Wasser zu heiß ist und dann ist es für den Frosch zu spät. Ich will jedenfalls kein Frosch mehr sein.

    Die Liste "meiner Probleme" ist noch sehr lang und wird fast täglich länger. Sie reicht von einfachen Ordnungswidrigkeiten über handfeste Rechtsverstöße bis hin zu Straftaten. Alle haben eins gemeinsam: Sie wirken sich negativ auf die kleinen Mitarbeiter aus. Alles nur unbeabsichtigte Versehen, die alle zufällig günstig für die Geschäftsleitung sind?

    Aber ich brauch ne Verschnaufpause nach diesem mehrtägigem Theater. Und ich will auch erstmal meinen "Sieg" ein bisschen geniessen und vom nun geklärten Sachverhalt so vielen Leuten wie möglich erzählen, damit es keine Ausnahme bleibt, sondern zum Normalfall wird. Ausserdem müssen sich die Kollegen erst wieder beruhigen, in deren Augen ich "den Bogen überspannt" habe, weil ich "gegen das Büro geschossen" habe. Das sind die eben so gewöhnt, da kann man nix machen.

    Oh, das ist jetzt doch etwas mehr geworden als ich wollte, sorry für die Textmauer. :-)

    Ich grüße mal noch schnell alle(!) meine Kollegen *winkfuchtel* :-) und hoffe, daß wir vielleicht doch bald alle gemeinsam an einem Strang ziehen werden anstatt uns gegenseitig das Leben schwerer zu machen.

    Also dann bis zum nächsten mal ;-)
    und Danke fürs Lesen

    Eure J.

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  5. Die Sache mit der Personalakte ist ja sehr interessant! Wie muss ich da vorgehen? Wie bekomme ich da Einsicht? Wie sicher ist es ( bei der verlogenenFirma),dass es nicht zwei Ausführungen gibt?

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  6. Hallo J.

    Danke für Dein tollen Beitrag :o)

    Das mit dem Bogen überspannen, musste ich mir von Kollegen auch schon anhören.
    Aber ich sage eben was mich bedrückt und gehe nicht immer nur geduckt auf Arbeit nur damit ich nicht auffalle.
    Sicher, wir haben alle Pflichten zu erfüllen aber wir haben auch Rechte und die muss man auch äußern dürfen.

    Wir sind alles Menschen und keine Maschinen.

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  7. Hallo J.
    Ich habe es dir schon mal gesagt (geschrieben) du bist schwer in Ordnung! Ich bin der Meinung jeder Kampf lohnt sich. Ob es um große oder kleine Dinge geht, besonders wenn es um unsere Rechte geht! Mach doch bitte weiter !

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  8. dem kann ich nur zustimmen!

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  9. Hab mal das rausgesucht...:

    Quellenhinweis: http://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html

    Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.


    Da steht er ist berechtigt, die AU früher zu verlangen.

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  10. was ist wenn man früher von der arbeit heimgeht, weil es einem total schlecht geht?

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  11. in meinem Arbeitsvertrag steht:

    Im Falle der Arbeitsverhinderung hat der Mitarbeiter dies unter Angabe der Gründe unverzüglich mitzuteilen und im Falle der Arbeitsunfähigkeit darüber hinaus innerhalb von 3 Tagen eine Bescheinigung des Arztes oder der Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer vorzulegen.

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  12. "Da steht er ist berechtigt, die AU früher zu verlangen."

    Bitte hier nix verwechseln. Diese Aussage bezieht sich nur auf den Abgabezeitpunkt des Attestes, nicht darüber, ob überhaupt eins nötig ist. Nur wenn ein Attest vorzulegen ist (und nur dann), dann kann der AG dieses Attest auch früher verlangen, also nicht erst wenn er wieder auf Arbeit kommt.

    Würde man das so auslegen, wie du das vermutest, wäre der ganze Paragraph völlig sinnlos. Er würde dann quasi lauten "Der Arbeitnehmer hat dieses und jenes Recht, es sei denn der AG möchte das anders.".

    "in meinem Arbeitsvertrag steht: ..."

    Wie alt ist denn dieser Arbeitsvertrag? Das müsste ja dann noch vor dem Wirksamwerden des jeweiligen Manteltarifvertrags gewesen sein, wo es dann eventuell etwas anderes geregelt ist. Jedenfalls kannst du da beruhigt sein, im Falle gilt das Günstigkeitsprinzip für dich (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnstigkeitsprinzip), das heißt für dich gilt die jeweils für dich bessere Version.

    Erstaunlich, dass es offensichtlich so viele verschiedene Arbeitsverträge bei uns gibt ...

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  13. "was ist wenn man früher von der arbeit heimgeht, weil es einem total schlecht geht?"

    Hier kommt es darauf an, wie das Heimgehen begründet oder gefordert wird - und vorallem von wem.

    Wenn der AG sagt, dass du heimgehen kannst, ist das quasi eine Arbeitsfreistellung mit Entgeltfortzahlung. Deine für diesen Tag geplante Arbeitszeit muss dir vergütet werden.

    Wenn der AG aber mit dir vereinbart, dass du jetzt auf der Stelle Feierabend hast und du dem zustimmst, dann ist nur die bis dahin geleistete Arbeitszeit zu vergüten.

    Wenn du zum AG gehst und sagst, du bist krank, gilt das faktisch wie ein vorgelegter Krankenschein, der Tag ist mit der Regelarbeitszeit zu vergüten. Ob du dann zum Arzt gehst oder nicht, macht keinen Unterschied, siehe oben.

    Mir ist klar, dass hier rechliche Theorie und Dehner'sche Praxis weit voneinander entfernt sind ...

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  14. Hallo J.
    mein Arbeitsvertrag ist von 1991, direkt nach der Lehre!

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