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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Dienstag, 15. Mai 2012

Mobbing: Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung

Mobbing

Was können betriebliche Interessenvertretungen tun?

Im konkreten Einzelfall

Der Betriebsrat/Personalrat kann in einem Mobbing-Fall eingreifen. Er sollte einschreiten, wenn sich Kollegen gegen ein Opfer zusammenrotten oder wenn der Vorgesetzte, eventuell mit Unterstützung der Kollegen, gegen einen Untergebenen Mobbing-Handlungen unternimmt.

Bevor Personal- oder Betriebsräte aktiv werden, sollten sie jedoch sehr genau beurteilen, um welche Art von Konflikt es sich handelt. Vorschnelles Reagieren zu Gunsten des vermeintlichen Opfers hat schon vielen geschadet. Hinterher stellt sich heraus, dass der Sachverhalt doch viel komplizierter ist als angenommen.

Ratschläge für das Erstgespräch mit einem von Mobbing-Betroffenen:

  • Hören Sie sich die Geschichte mit Anteilnahme an, aber vermeiden Sie es, Partei zu ergreifen.
  • Versuchen Sie zuerst, Maßnahmen zu finden, die der Betroffene alleine in Angriff nehmen kann. Sichern Sie ihm dabei Unterstützung zu, ohne seine Position zu übernehmen.
  • Bevor Sie selbst handeln, erbitten Sie sich eine Bedenkzeit. Nutzen Sie diese Zeit, um den Konflikt gründlich zu analysieren und um verschiedene Sichtweisen kennenzulernen.

  • Worum geht der Streit?
  • Wie ist der Verlauf des Konflikts?
  • Welche Parteien sind beteiligt?
  • Welche Machtpositionen haben die Beteiligten?
  • Welche Beziehungen haben sie untereinander?
  • Welche Grundeinstellung zum Konflikt haben die Parteien?
  • Wird der Konflikt für lösbar gehalten?
  • Was wird von einer Lösung erwartet?
  • Droht der Konflikt sich auszuweiten oder ist er begrenzbar?

Wenn Personal- oder Betriebsräte zu der Einschätzung gekommen sind, es liegt ein beginnender Mobbing-Prozess vor, sind folgende Maßnahmen möglich:

Vermittlungsgespräche

In frühen Stadien kann der Betriebsrat/Personalrat sich als Vermittler anbieten. Wenn der Konflikt zwischen Kollegen stattfindet, so kann er beide Kontrahenten zu einem Gespräch bitten. Die Aufgabe des Betriebsrats/Personalrats ist es nicht, Partei zu ergreifen oder seine Wertung der Dinge darzustellen. Er sollte durch eine Vermittlung erreichen, dass ein sachliches Gespräch geführt wird und die Streitpunkte offen auf den Tisch gelegt werden. Am Ende des Gesprächs sollte eine einvernehmliche Regelung stehen, wie mit dem Konflikt weiter umgegangen wird.

Handelt es sich um mehrere Widersacher, so sind generell mehrere Gespräche zu dritt mit zwei Konfliktgegnern und dem vermittelnden Betriebsrat besser als ein Gruppengespräch mit allen Beteiligten. Im Gruppengespräch kann sich leicht eine Dynamik entwickeln, in der der vom Mobbing Betroffene noch stärker ausgegrenzt wird als bisher.

Wenn der Vorgesetzte an den Mobbing-Handlungen beteiligt ist, sollte der Betriebsrat/Personalrat dem Betroffenen anbieten, mit ihm zusammen ein klärendes Gespräch zu führen. Der Betriebsrat sollte auch in dieser Situation nicht Partei ergreifen, wohl aber den Vorgesetzten auf seine Fürsorgepflicht hinweisen.

Vermittlungsgespräche in der oben genannten Weise müssen von den Betroffenen sehr gut vorbereitet werden. Der Betriebsrat kann ihm dabei helfen, indem er ihn bittet, sich folgende Fragen zu überlegen und zu klaren Antworten zu kommen:

  • Durch welche Handlungen fühle ich mich beeinträchtigt?
  • Wer übt diese Handlungen aus?
  • Welcher Konflikt könnte sich dahinter verbergen?
  • Wie stehe ich zu dem möglichen Konflikt? Welche Lösungen halte ich für denkbar?
  • Was wünsche ich mir in Zukunft im Umgang mit meinen Kollegen/meinem Vorgesetzten?
  • Was bin ich bereit, dafür zu geben?

Externen Vermittler einschalten

Es kann sich in einem Einzelfall herausstellen, dass die Vermittlung des Personal- oder Betriebsrats vergeblich ist oder von den Beteiligten nicht angenommen wird. Zunächst sollten dann noch keine Schritte unternommen werden, die auch rechtliche Auswirkungen haben. Dies wird meist langfristig die Position des von Mobbing-Betroffenen eher verschlechtern.

Als letzten Versuch "im Guten" kann der Personal- und Betriebsrat die Einschaltung eines externen Vermittlers vorschlagen. Aufgrund der entstehenden Kosten braucht er hierzu jedoch die Einwilligung des Arbeitgebers oder der Personalabteilung.

(Quelle: DGB)


5 Kommentare:

  1. Dieser bericht ist in dieser firma unnötig hier gibts kein mobbing?

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  2. Ich kann den Bwtriebsräten nur anraten ,was das Thema Mobbing betrifft sich mit wirklichen Fachleuten in Verbindung zu setzen . DEnn es sollte Täter wie Opfer geholfen werden auf neutraler Basis. Wünsch Euch alles Gute dabei für alle Beteiligten,den besten WEg zu finden. eine von vielen ameisen

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  3. Hier bei der fa.Dehner gibt es durchaus Mobbing, dies durfte ich am eigenem Leibe vor ca 3jahren selbst erleben. Einer erzählte beim ML irgendwelche Gerüchte über mich und darauf hin bot dieser in Zusammenarbeit mit dem damaligem RL eine Kündigung an mit einer Abfindung, als ich dies ablehnte und nähere Angaben haben wollte (zB wer mich da angeschwärzt hatte)wandelte das Gespräch und ich sollte dieses nicht so persönlich nehmen. leider hat oder konnte/wollte der BR mir auch nicht helfen. Man ist mit diesem thema leider allein

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  4. Solche Vorgehensweisen gibt es sehr oft bei der Fa. Dehner.
    Wenn Mitarbeiter/innen nicht so zugänglich sind, wie es die Marktleitung, Regionsleitung oder Geschäftsleitung es wünscht, wird psychologisch gegen die unangenehmen Personen vorgegangen.
    Wer gegen den Strom schwimmt, muss weg.
    Meistens kommen solche Hilferufe von Märkten ohne Betriebsrat.
    Da werden Menschen z.B. rausgeschmissen, wel sie nicht bereit sind, an den Marktsonntagen zu arbeiten. Der Markt hat unseres Wissens in diesem Jahr schon den siebten Marktsonntag geöffnet gehabt.
    Dann wurde ein Exempel gesetzt.
    Angestellte, die sich beschweren, rausschmeißen.
    Auf einmal beschwert sich niemand mehr über die Marktsonntage.
    Eine feine Art, andere Kollegen abzuschrecken.

    Aber grundsätzlich muß sich der Betriebsrat schon einschalten, und sich für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen.
    Es tut uns Leid, dass es bei dir nicht so war.
    Ich hoffe, dieser Angriff der Geschäftsleitung ist gut für dich ausgegangen.

    Schönen Abend.

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