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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Samstag, 15. Oktober 2011

Kündigungsschutz! – Wahrheit oder Mogelpackung ?

In Betrieben mit einem Betriebsrat, muss jede geplante Kündigung zuvor beim Betriebsrat angehört werden. (§102 BetrVG)

Der Betriebsrat hat wiederum 7 Tage bei ordentlicher und 3 Tage bei fristloser Kündigung Zeit darüber zu beraten.
Widerspruch kann der Betriebsrat einlegen wenn folgende Punkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden (§102 Abs. 3):
• Soziale Auswahl
• Wenn die Person unter geänderten Vertragsbedingungen in einer anderen Abteilung weiterbeschäftigt werden kann
• Wenn die Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulungsmaßnahmen erfolgen kann

Ansonsten können nur Bedenken gegen eine Kündigung geäußert werden. (§102 Abs. 2)

Der Unterschied ist, dass bei einem Widerspruch des Betriebsrates ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht bis zur Kündigungsschutzklage. Dies muss der /die Gekündigte/r beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen.

Wichtig: Der Arbeitgeber kann auch dann, wenn der Betriebsrat Widerspruch eingelegt oder Bedenken geäußert hat, die Kündigung aussprechen.
Den Widerspruch oder die Bedenken muss er der Kündigung beifügen.

Das bedeutet, dass es keinen wirklichen Kündigungsschutz gibt. Der Arbeitgeber wird mich immer los. Das einzige was nicht geht ist „hire and fire“. Es gibt gesetzliche und/oder tarifliche Kündigungsfristen, wenn wie bei uns der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und sich an einen Manteltarifvertrag hält.

Trotzdem kann der BR im Kündigungsfall eine wesentliche Unterstützung sein:
• Der BR klärt MA über Ihre Rechte auf und hilft dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen. z.B.. sollte man NIE einen Aufhebungsvertrag unterschreiben
• Wenn gewünscht begleitet der BR zu allen Gesprächen z.B. mit der Personalabteilung
• Der BR vermittelt den Kontakt zur Rechtsberatung der Gewerkschaft, die für Verdi-Mitglieder kostenlos ist. (Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung!)

Ohne Betriebsrat sind MA der totalen Willkür ausgeliefert!

5 Kommentare:

  1. Ich finde solche Informationen wirklich sehr gut und hilfreich, aber die Schlussfolgerung, es gäbe keinen wirklichen Kündigungsschutz, halte ich für übertrieben.

    Grundsätzlich besteht der Kündigungsschutz für jeden, der länger als 6 Monate angestellt ist (Kündigungschutzgesetz). Das ist weder vom Bestehen eines Betriebsrates, noch der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, noch dem Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung abhängig. Die Frage ist lediglich, ob man für die Prozedur der Kündigungsschutzklage (die man letztendlich immer selbst unterschreibt und kein anderer) ohne fremde Hilfe durchführen will oder nicht. In erster Instanz kann man sich vorm Arbeitsgericht sogar selbst vertreten, es geht also auch ganz ohne Anwalt. Die eigenen Kosten trägt (entgegen Klagen vor dem Amtsgericht (Zivilrecht)) jede Seite selbst egal wie es ausgeht, aber das bewegt sich unter der 100-Euro-Grenze, ohne Anwalt und mangels nennenswertem Streitwert auch viel weniger - und auch nur dann, falls es überhaupt zur Verhandlung kommt. Meistens sehen die Arbeitgeber in der ersten Güteverhandlung ein, dass das für sie schlecht ausgeht und damit die Wahrheit über ihren profitgierigen Personal-Entsorgungsversuch verdeckt bleibt, werden großzügige Abfindungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages angeboten - aber das muss man ja dann nicht annehmen. Es besteht also eigentlich kein Grund, warum man nicht auch selbst zum Schwert der Gerechtigkeit greifen sollte. Der tatsächliche Kündigungsschutz ist viel wirksamer als man gern eingeredet bekommt.

    Der Widerspruch des Betriebsrates hindert den Arbeitgeber keineswegs an der Kündigung, er macht es nur unwahrscheinlicher, dass sie erfolgreich ist. Der Widerspruch wird zwingender Bestandteil des Kündigungsschreibens (andernfalls wurde der BR nicht korrekt angehört und die Kündigung ist unwirksam) und der Widerspruch ist der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht bezufügen. Solange eine unentschiedene Kündigungsschutzklage läuft, läuft auch das Arbeitsverhältnis weiter, das hat nix mit dem Vorhandensein des Widerspruchs zu tun, sondern nur mit der Klage ansich. Kündigungsschutzverfahren dauern übrigens selten länger als vier Wochen, nicht dass jemand denkt, damit wäre man dann erstmal wieder monatelang sicher.

    Betriebsrat/Gewerkschaft hin oder her, allzuviel mehr an Sicherheit für den Arbeitsplatz darf man von seiner puren Existens/Mitgliedschaft nicht erwarten. Es hängt nur davon ab, ob man bereit ist, für seine Rechte zu kämpfen. Wer seine (eigentlich unwirksame) Kündigung einfach mit gesenktem Haupt entgegennimmt und nichts dagegen tut, dem kann auch ein BR nicht helfen. Ist die zweiwöchige Frist abgelaufen, ist es für eine Kündigungsschutzklage zu spät, die Kündigung ist wirksam.

    Kämpft man allein, erreicht man mit einem Vielfachen an Aufwand leider nur ein Bruchteil des Möglichen (zum Beispiel endlose Diskussionen mit dem Marktleiter bis er irgendwann nachgibt) und dann gilt das auch nur für einen einzelnen, der dann als Dankeschön die volle Portion Mobbing abbekommt. Kämpft man jedoch gemeinsam, ist es viel leichter (BR beauftragt Anwalt, Arbeitgeber muss alles zahlen, kein anderer MA wird das Ziel chefbestimmten Mobbings), das Ergebnis gilt für alle, niemand (ausser den BR-Mitgliedern) wird gemobbt, im Idealfall kommt es zu einer Betriebsvereinbarung oder noch besser einem Tarifvertrag.

    Doch zurück zur Realität. Fast egal mit wem von meinen Kollegen ich rede, irgendwann kommt der Satz "Naja, da kann man halt nix machen." ...

    DOCH! WIR! KÖNNEN!
    Wir müssten nur wirklich wollen - anstatt nur daran zu denken, dass man ja nurnoch zwei Stunden bis Feierabend hat und dann ist der Tag auch endlich wieder rum. Trefft euch, redet über die Misstände und findet gemeinsame Lösungen! Es könnte uns allen wirklich so viel besser gehen, wenn wir nicht ständig vor den Problemen davon laufen würden ...

    Danke fürs Lesen.
    Sorry für die Textmauer.

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  2. Es ist eine Drei-Wochen-Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage

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  3. Stimmt, ich wollte nur mal testen, ob ihr auch aufpasst. :-)

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  4. Habe die Prozedur einer betriebsbedingten Kündigung und meiner sehr erfolgreichen Kündigungsschutzklage hinter mir. Dabei ist es gelungen Weiterbeschäftigung zu erzielen.
    Sehr froh war ich darüber, dass ich den Betriebsrat und meine Gewerkschaft ver.di im Rücken hatte. Durch einen äußerst kompetenten Rechtsbeistand des DGB wurde ich durch diesen Prozess begleitet und erstklassig vertreten.
    Viele Kolleginnen und Kollegen die von Kündigungen betroffen sind, wehren sich nicht, obwohl der Arbeitgeber immer wieder gewaltige Fehler macht.
    Wer sich nicht wehrt, hat von vornherein verloren.
    Darum rate ich jedem Betroffenen grundsätzlich Kündigungsschutzklage einzureichen.

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  5. die meisten haben hierbei skrupel den eigenen (ex)-arbeitgeber zu verklagen. verlieren kann man allerdings auch nichts mehr, nur gewinnen!

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