Arbeit4.0

Arbeit4.0

Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Aufhebungsvertrag – Das sollten Sie wissen!

Warum sollten Sie keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
1. Sie verzichten damit auf das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
2. Sie bekommen eine sogenannte Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit

Was tun, wenn Sie damit konfrontiert werden?
1. Nicht unterschreiben. Unter seriösen Partnern ist es selbstverständlich, dass Verträge gelesen und rechtlich überprüft werden.
2. Kommen Sie damit sofort zum Betriebsrat (sofern einer im Markt besteht)

Noch ein Schlusswort zu disziplinarischen Gesprächen und Konflikten mit Vorgesetzen…..
Es ist Ihr gutes Recht, zu jedem derartigen Gespräch und zu jedem Zeitpunkt einen Betriebsrat Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Sollte die/derjenige nicht da sein, können Sie die Verschiebung des Termins verlangen.

Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen das Arbeitsrecht bietet.

6 Kommentare:

  1. nichts für ungut...warum schreibst du es dann nicht in deutsch???
    dann könnten wir es alle lesen
    leben in deutschland

    AntwortenLöschen
  2. der post hier ist doch in deutsch, oder täusch ich mich da? wenn du aber den kommentar auf spanisch in einem anderen beitrag meinst, muss ich dir mitteilen, dass diese nicht von mir sind.
    es gibt aber online gute übersetzungsprogramme... (kleiner tip)

    AntwortenLöschen
  3. der post ist sehr deutsch.
    wer den nicht lesen kann, der ist undeutsch.

    AntwortenLöschen
  4. wenn ich eine widereingliederung mache aber nicht an der kasse wo ich eingestztz war und abgelehnt wurde was dann

    AntwortenLöschen
  5. ich habe konzentrantonspr. und kann an der kasse nicht mehr arbeiten wurde wegen differenzen ferikg gemach eine abmahnung nach der anderen erhalten war in der phklinik aber hatte keine chanche in eine andere abteilung u kommen und das nach 18 jahren

    AntwortenLöschen
  6. Hallo 21.10. 18:55

    WaS DU SCHILDERST IST VOLL DIE MASCHE JEMANDEN LOS ZU WERDEN: iCH HOFFE DU HAST bUCH GEFÜHRT ÜBER ÄußERUNGEN DEINER vORGESETZTEN UND kOLLEGEN.
    Wenn Du einen Betriebsrat hast,wende dich an ihn. Er muß der Sache nachgehen. Am besten schriftlich, damit du es belegen kannst. Auch eine private Rechtschutversicherung wär e von Vorteil. Ansonsten wende dich an die Personalabteilung mit Aufstellung der Fakten. Nicht das sie dir unbedingt hilft, aber kommt es zum Aüßersten und sie hatte davon Kenntnis und hat nichts dagegen unternommen, kann es bei einer Schadensklage wegen nicht mehr Ausübens der Tätigkeit wegen Mobbings sehr teuer für diese werden. So bist du wenigstens finanziell einigermaßen abgesichert..
    Allso ab jetzt alles aufschreiben . Aussagen, von wem, Uhrzeit,Datum, Zeugen falls vorhanden. Auch Belangloses ist of wichtig im Zusammenhang-,
    in verdi eintreten oder Rechtsschutz abschließen-

    AntwortenLöschen

Sie können Ihre Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählen Sie dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Sie unter einem Pseudonym schreiben wollen, wählen Sie die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.