MINIJOBS DA IST MEHR FÜR SIE DRIN
Der Anteil der Erwerbstätigen im Minijobbereich steigt ständig. Dabei
stellen Frauen die Mehrheit der geringfügig Beschäftigten.
Minijobs können für manche eine Chance bedeuten, für andere ist es eine Notwendigkeit.
Wichtig ist, Minijobs haben denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.
Das Diskriminierungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gewährleistet, dass Minijobs bei den Arbeitsbedingungen nicht schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigungen behandelt werden.
Wir wöllen Ihnen Informationen über die Vielfalt der gesetzlichen Regelungengeben und sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Wir werden Sie mit den unten aufgeführten einzelnen Beiträgen in regelmäßigen Abstand informieren:
. Gilt das Arbeitsrecht auch für Minijobs?
. Habe ich Anspruch auf Tariflohn?
. Wie ist das mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
. Bin ich bei einem Arbeitsunfall versichert?
. Wie ist das mit der Lohnfortzahlung, wenn mein Kind krank wird?
. Welche Rechte habe ich als "Minijobberin" , wenn ich schwanger bin?
. Welche Rechte habe ich im Kündigungsfall?
Bei Dehner werden immer mehr 400€ Jobler eingestellt.
.
Wir werden, hoffe ich, einen guten Beitrag leisten, die Minijobler auf ihre Rechte hinzuweisen.
Immer wieder werden die Geringfügigen getrimmt, gedultete Arbeitnehmer/innen zu sein.
Das meint die Marktleitung:
Sie müssen froh sein, daß sie einen Job z. B. nach der Schwangerschaft, oder nach dem Mutterschaftsurlaub, u.s.w bei Dehner wieder einen Job bekommen.
Wir lassen uns nicht herabsetzen!
KÄMPFT FÜR EUER RECHT
Arbeit4.0
Wer schreibt dieses Blog?
Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.
Donnerstag, 20. Oktober 2011
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Da läuft bei Dehner einiges schief mit den 400 € Beschäftigten. Es gibt Marktleiter die den Betroffenen keinen Urlaub gewähren. Überstunden in großen Maß sin an der Tagesordnung.
AntwortenLöschenBin schon gespannt auf den Bericht
Wie Überstunden? Das dürfen minijobbler doch gar nicht. Nennt sich sozialversicherungsbetrug.
AntwortenLöschenbei uns im markt haben wir minijobber mit 100 und mehr überstunden! die tauchen auch in keiner offiziellen stundenliste auf!!
AntwortenLöschenDas wäre ja sehr verwegen wenn die stunden in einer offiziellen Liste erscheinen würden. Erstens würde dies Belastungsmaterial zwecks Betrug und Steuerhinterziehung dar stellen und zweitens könnte die Personalabteilung ihre Hände nicht mehr in Unschuld waschen. Denn Kreil und seine Handlanger wissen davon. Und was macht sich mehr bezahlt als ein Minijobler der nur knapp 400€ verdient und stunden wie eine Vollzeitkraft arbeitet.
AntwortenLöschenBei uns in der FA bleiben die MiniJober dann eben mal einen Monat daheim, kriegen trotzdem ihr Geld, so werden die Überstunden abgefeiert.
AntwortenLöschenIs dennoch eine Straftat wenn ein geringfügig verdienender Überstunden hat.
AntwortenLöschenbei uns ist es eher so, dass ein minijobber an die 100 ü-std. hat, das heißt er könnte über drei monate zuhause bleiben, was wiederrum nicht möglich ist bei der dünnen personaldecke!!
AntwortenLöschenMan kann das mit dem Sozialversicherungsbetrug nicht so Pauschal behaupten. Natürlich ist das Vorgehen von Dehner in der Grauzone aber wenn man die Rechtslage genauer betrachtet ist es schwer zu beweisen. Es gibt viele Möglichkiten wo Meister Kreil sich rausreden kann.
AntwortenLöschenAlles zu Mni-Job ist hier nachzulesen
http://www.minijob-zentrale.de/sid_19ED39E6DCFF312AA1B022BDB5510850/DE/0__Home/navNode.html?__nnn=true
deswegen wissen sie ja offiziell von nichts. kommt es ans tageslicht, bekommt derjenige, der die verantwortung hat (marktleiter) eine auf´n sack, die herren sind fein raus und alle sind "geläutert". bis zum nächsten male...
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