Arbeit4.0

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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Donnerstag, 9. Juli 2015

Einigung für Hitzeregelungen sind unter Dach und Fach

Nach langjährigen schwierigen und komplizierten Verhandlungen ( seit 2012 ) ist endlich eine Einigung mit Kompromissen zwischen der Geschäftsleitung und dem Gesamtbetriebsrat zustande gekommen.

Diese Regelung und Anweisung der Geschäftsleitung, ist von jedem Vorgesetzten und Marktleiter in allen Märkten und der Zentrale durchzuführen.

Hier sind die Regelungen aufgeführt, die auch an jeden Markt und an alle Vorgesetzten in der Zentrale schriftlich übermittelt wurden;


Maßnahmenplan

für Arbeiten bei hohen Temperaturen (Anlage zur Gefährdungsbeurteilung Märkte D / 2015)


An alle Marktleitungen,

um die Arbeit an Tagen bei hohen Temperaturen möglichst angenehm zu gestalten, sind ab einer

Raumtemperatur über 26° Celsius 

folgende Maßnahmen durchzuführen:

Raumkühlung

Lüften / Querlüften in den kühlen Morgenstunden.
Durch Öffnen des Daches in den kühlen Morgenstunden Stauwärme entlüften. Außen- und Innenschattierungen bei Sonneneinstrahlung geschlossen halten.

Arbeitsplanung / Pausengestaltung
  •  Verlegen von schweren körperlichen Arbeiten (z. B. Belieferung, Warenverräumung, Umbauten) in die Morgenstunden.
  •  Schaffung von Pausenmöglichkeiten in kühleren Bereichen.
  •  Pausenzeiten möglichst in die Mittagszeit verlagern.
  •  Mehrere Kurzpausen ermöglichen.
  •  Organisation einer entsprechenden Pausenablösung für Kassenkräfte.

  • Kleidung/Sonnenschutz 
    •  
      Bekleidungsregeln lockern und luftige, sommerliche Kleidung zulassen.
    •  Für Arbeiten im Außenbereich geeignete Kopfbedeckung (z.B. Sommerhüte oder
      Schirmmützen) bereitstellen.
    •  Sonnenschutzcreme für Arbeiten im Außenbereich bereitstellen.

      Getränke
       
      Kostenlose Getränke (z.B. Mineralwasser oder ungesüßten Früchtetee) bereitstellen. Getränkeverzehr am Arbeitsplatz zulassen.

      ab einer Raumtemperatur über 30° Celsius 

      sind folgende Maßnahmen ergänzend durchzuführen:

      Pausen 
      (unter Anrechnung auf die Arbeitszeit, d.h. bezahlt)

    •  Arbeitspausen von 10 Minuten pro Stunde sind zu gewähren.


    •  Unterschrieben von Geschäftsführer Bernhard Hönig, Geschäftsführer Dr. Hansjörg Flassak. 


      Wir denken mit dieser Regelung kann jeder gut damit zurechtkommen.

      Wichtig;
      Alle Regelungen sind eigentlich nicht neu.

      Bis auf diese:

      Pausen (unter Anrechnung auf die Arbeitszeit, d.h. bezahlt)  
      Arbeitspausen von 10 Minuten pro Stunde sind zu gewähren.

      Jeder Mitarbeiter  hat ein Anrecht darauf, diese Abmachung mit der Geschäftsleitung in Anspruch zu nehmen. 

      Ohne wenn und aber!

      Ein Appell an die Vorgesetzten und Marktleiter:

      Diese Regelungen sind nicht da, um zusätzliche Vorteile für Arbeitnehmer zu schaffen.
      Es sind Regelungen, die den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen nahezu entsprechen, die bisher teilweise nie umgesetzt wurden.

      All diese Regelungen dienen zur Gesunderhaltung der Menschen.

      Das bedeutet auch, dass durch übermässige körperliche und psychische Belastung am Arbeitsplatz durch Hitze mehr Krankheitstage entstehen können. Diese Ausfälle durch Krankheit sind unverhältnismäßig teurer, als die Maßnahmen zur Hitzeregelung.

      In erster Linie geht es aber um den Menschen. 
      Und nicht um die Berechnung der Kosten, die durch die Umsetzung  oder Nichtumsetzung entstehen.

      Wir denken, dass die Vereinbarung "über Verhalten bei Hitze" eine verhältnismäßig gute Erleichterung für jede/n Kollegen/innen ist, die unter  schweren Bedingungen im Sommer bei über 35 Grad ihre Aufgaben bewältigen  müssen.

      Die nächste Frage stellt sich bei allen, die im Winter im Freien Arbeiten. 

      Extreme Kälte ist genau so belastend.

      Aber der Gesamtbetriebsrat ruht sich nicht auf diesem Ergebnis aus. 
      Diese Problematik wird auch noch gelöst werden, denken wir.

      Bis bald

      Ps: Sollten diese Regelungen nicht ausreichen, wird der Gesamtbetriebsrat sich einsetzen für ausreichende Nachregelungen.

8 Kommentare:

  1. Danke an den Gesamtbetriebsrat, das er sich dafür eingesetzt hat.
    Ich muss euch bewundern. Ihr werdet von den Marktleitern, von der Geschäftsleitung und teilweise auch von der Belegschaft, die aufgehetzt wurde gegen euch, oft sehr herablassend behandelt. Andere würden sagen, wir haben keine Lust mehr. Vor allen Dingen dann, wenn vieleKollegen nicht hinter euch stehen, aber trotzdem alles Angenehme was erkämpft wurde,für sich mitnehmen. Respekt an euch alle alle. Weiter so.

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  2. Mal ehrlich, wurde das in den Märkten schon veröffentlicht?
    Bei wem? Bei uns wird darüber noch geschwiegen wie ein Grab.
    Ab wann ist es gültig / aushangpflichtig / umsetzbar???

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    1. Mit BR sicherlich veröffentlicht. Ohne BR nicht kontrollierbar.
      Gültig ab sofort.
      Umsetzbar sicherlich. Bei Märkten ohne BR hängt es vom Vorgesetzten ab, ob er die Anweisung umsetzt.
      Die Anweisung ist Pflicht!

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  3. Auch in unserem Markt (im Norden) herrscht zum Thema "Hitzeregelung" großes Schweigen. Was kann ich tun, wenn die Regelung von Seiten der Marktleitung nicht eingehalten wird? Soll ich die ML darauf ansprechen oder die Anweisung der Geschäftsleitung einfach aushängen?

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    1. Wenn du den Mut hast, das Thema anzusprechen, würde ich das tun. Ich weiß die Umstände nicht in eurem Markt, wie euer Verhältnis zu der Marktleitung gegenüber ist.
      Ihr habt auf jeden Fall den vollen Anspruch auf die Regelung.
      Ohne wenn und aber.

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    2. Bei uns kündigen die Mitarbeiter lieber, bevor sie sich auch nur eine Minute länger als nötig mit so einer "Marktleitung" abgeben müssen. Verstehe nicht warum da nicht mal jemand was unternimmt. Hitze? Na und? Zusätzliche pausen? Wer soll die Pausenzeiten denn abdecken? Also nein.

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  4. Bei uns genauso wenig,lieber Gesamtbetriebsrat, schreitet doch mal ein, macht so was wie eine "Rund-"Mail" mit diesen Infos an alle Märkte, inclusive an alle Abteilungen z.B. zoo.hintertupfing@dehner.de

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  5. Die Anweisung ist für jeden Vorgesetzten verpflichtend, diese umzusetzen.
    Diese Anweisung gehört zu dem Thema Gesundheitsschutz. Das Anschreiben muss abgeheftet sein im gelben Ordner Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung:

    Arbeiten bei hohen Temperaturen (Anlage zur Gefährdungsbeurteilung Märkte D / 2015).

    Eine Gefährdungsbeurteilung jährlich für jeden Arbeitsplatz durchzuführen, gehört zu den gesetzlichen Pflichten jedes Arbeitgebers.
    Diese wird aber relativ selten ordnungsgemäß in den Märkten durchgeführt.
    Zuständige Ämter für die Durchführung von Kontrollen sind B.G. und Gewerbeaufsichtsamt.
    Der Gesamtverantwortliche für den Gesundheitsschutz bei Dehner ist übrigens Herr Dr. F.
    Sonstige Ansprechpartner ist die Arbeitskraft für Arbeitssicherheit, und im Markt der Sicherheitsbeauftragte. Alle genannten sind gesetzlich bestellt.Die beiden zuletzt genannten haben allerdings nur beratende Tätigkeit für die Geschäftsleitung.
    Das bedeutet: er muss Missstände im Arbeits und Gesundheitsschutz an die Vorgesetzten weiterleiten. Dann ist er aus dem Schneider.
    Bedeutet: Er ist nicht mehr haftbar, wenn etwas passiert.
    Der Geschäftsführer ist dann in der Haftung.
    Da Dehner scheinbar keinen großen Wert auf Gesundheitsschutz legt, sind Marktleiter/innen und Vorgesetzte nicht sehr sensibilisiert, alle Maßnahmen der gesetzlichen Vorschriften des Gesundheitsschutzes umzusetzen.
    Betroffen davon sind ja nur die Mitarbeiter/innen. Die werden halt ausgewechselt, könnte jeder gefühlt meinen.
    Zu der Frage wo veröffentlicht:
    Bei Märkten mit BR wurde die Anweisung in jedem Markt veröffentlicht und durchgeführt nach unseren Informationen.
    In Märkten ohne Betriebsrat wissen wir es nicht, da die Kontrolle nicht durchgeführt werden kann.
    Der Gesamtbetriebsrat hat keinen Anspruch auf Informationsrechte bei Märkten ohne Betriebsrates bei diesem Punkt. Deshalb ist ein Betriebsrat auch wichtig in jedem Markt.
    Wichtig ist auch:
    Der Gesamtbetriebsrat kann nur bei Nichtbeachtung von Gesamtbetriebsvereinbarungen in Märkten ohne BR mit einbringen.
    Diese Anweisung "Hitze" ist keine GBV.
    Sollte die Anweisung in einem Betriebsratsmarkt nicht aushängen und umgesetzt werden, dann wendet euch umgehend an den BR. oder an den GBR.
    Selbst ohne BR veröffentlichen oder nicht:
    Das braucht viel Mut. Da würden wir vorschlagen, zuerst mit den Verantwortlichen zu sprechen, oder Kontakt direkt mit dem GBR aufzunehmen.

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