Arbeit4.0

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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Mittwoch, 4. Juli 2012

GUT ZU WISSEN . FRAGEN UND ANTWORTEN VOL. 3

Was muss ich bei einer Überlastungsanzeige inhaltlich beachten? 

Folgende Punkte können/sollten in einer Überlastungsanzeige aufgeführt werden:


Datum
Name
betroffener Bereich
konkrete Situationsbeschreibung, die zur Überlastung führt
dienstliche Folgen, wie Beschwerden der Patienten/Bewohner/Angehörigen,
persönliche Folgen, wie stressbedingte Erkrankungen etc.
organisatorische Folgen, wie unerledigte Arbeiten
vorheriger ergebnisloser mündlicher Hinweis an den Arbeitgeber
Abhilfebegehren
Unterschrift

Wichtig ist, dass die Situation so konkret wie möglich beschrieben wird.



Wie sichere ich mich gegen Vorwürfe ab, wenn ich eine Überlastungsanzeige einreiche?

Zunächst sollten Arbeitnehmer am Besten selber eine Kopie der Überlastungsanzeige aufbewahren.

Die Anzeige kann als Beweis bei einem eingetretenen Schaden und damit verbundenen geltend gemachten Ansprüchen der Betroffenen dienen. Sprechen Sie auch mit dem Arbeitgeber ab, wie die Überlastungsanzeige aufbewahrt wird.

Schließlich handelt es sich um eine Urkunde im Sinne des Strafgesetzbuchs und darf deshalb nicht ohne Einwilligung der betroffenen Beschäftigten vernichtet werden.

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