Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Montag, 9. Dezember 2013

Tarifabschluss im bayerischen Einzelhandel unter Dach und Fach

Nach sieben Monaten im härtesten Tarifkonflikt des
bayerischen Einzelhandels konnte ein Tarifabschluss für die Beschäftigten erreicht werden. Der Schutz der existenzsichernden Tarifverträge konnte wieder durchgesetzt werden, die Tarifentgelte werden in zwei Schritten um 5,1 % erhöht und ein Weg zu weniger prekärer Beschäftigung wurde eröffnet. Vorausgegangen war der Durchbruch zu einem Tarifabschluss im badenwürttembergischen Einzelhandel.

"Die Beschäftigten im bayerischen sowie im gesamten deutschen Handel haben mit ihrem mutigen und tollen Kampf für existenzsichernde Tarifverträge, gegen die Angriffe der Handelskonzerne diesen Tariferfolg erkämpft", so Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer in Bayern.

Das Tarifergebnis sieht vor, dass der von den Arbeitgebern gekündigte Manteltarifvertrag unverändert wieder in Kraft gesetzt wird. Für die Beschäftigten wurden Lohn- und Gehaltserhöhungen in zwei Schritten vereinbart: ab 1. 8. 2013 um 3% und ab 1.5.2014 um weitere 2,1 %. Die Ausbildungsvergütungen werden überproportional angehoben. Der Vertrag gilt rückwirkend zum 1. Mai 2013 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Neu ist eine Regelung zur Rückführung der über Werkverträge ausgegliederten Auffüllkräfte. Das Tarifergebnis sieht vor, für wiedereingegliederte Beschäftigte eine Entgeltgruppe knapp unter zehn Euro pro Stunde zu schaffen. Zurzeit erhalten diese Beschäftigten per Werkvertrag zwischen sechs und sieben Euro die Stunde. Diese Regelung ist nach Auffassung von ver.di ein klares Signal gegen Werkverträge und prekäre Beschäftigung im Einzelhandel. Damit können die Arbeitsbedingungen für die ausgegliederten Beschäftigten deutlich verbessert werden.

Sonntag, 8. Dezember 2013

BALD TARIFABSCHLUSS IM BAYRISCHEN EINZENHANDEL ?

P R E S S E I N F O R M A T I O N
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
Fachbereich Handel
Landesbezirk Bayern
Internetadresse: www.handel.bayern.verdi.de
Mail: hubert.thiermeyer@verdi.de
6. Tarifverhandlung im bayerischen Einzelhandel
Tarifabschluss im bayerischen Einzelhandel
in greifbarer Nähe
München, 6.12.02013. Nach dem Tarifabschluss im baden-württembergischen
Einzelhandel zeichnet sich auch für die Beschäftigten im bayerischen Einzelhandel
eine Lösung des Tarifkonflikts rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft
ab. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt auf einen
Tarifabschluss bei den 6. Tarifverhandlungen am 9.12.2013 in München.
"Seit neun Monaten haben die Beschäftigten im Einzelhandel auf jede erdenkliche
Art deutlich gemacht, dass sie endlich tarifliche Entgelterhöhungen brauchen und
sie wieder den Schutz der existenzsichernden Tarifverträge wollen. Der Tarifabschluss
im baden-württembergischen Einzelhandel könnte bundesweit ein Durchbruch
sein und den Tarifkonflikt sofort beenden. Dies setzt allerdings voraus, dass
die Arbeitgeber in Bayern und den anderen Tarifgebieten dieses Ergebnis akzeptieren
und übernehmen wollen", so Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer in
Bayern.
Die Tarifverhandlungen gehen am 9. Dezember in die sechste Runde und beginnen
um 11.30 Uhr in München. Verhandlungsort ist das DGB Haus in der Schwanthalerstr.
64.
Ansprechpartner: Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer 0170 33 41 345

Schön für die Kolleginnen/Kollegen die in Tarifbindung sind. 

Wir bei Dehner müssen uns auf die Versprechungen der Geschäftsleitung verlassen.
Aber das ist ja nichts neues.
Wir berichteten schon lange darüber im Blog.
Jetzt ist es soweit.

Bald wird auch der Manteltarifvertrag abgeschlossen laut internen Informationen.

Ab dem Zeitpunkt ist die Fa. Dehner ohne jeglicher Tarifbindung.





Freitag, 6. Dezember 2013

BAG Urteil: Tarifbindung bei Lohn und Gehalt ist in Rain am Lech weiterhin gültig


Das Bundesarbeitsgericht hat am 23.10.2013 eine positive Entscheidung zur Tarifbindung bei Dehner Gartencenter GmbH gefällt.
Nun ist auch die Begründung zu der positiven Entscheidung da.

Grundlage für die positive Entscheidung ist der Haustarifvertrag aus dem Jahre 2001, welcher die Anwendung der Ortsklasse I für den Hauptbetrieb in Rain regelte.

Dieser ist ungekündigt und nach wie vor in Kraft.

In der Urteilsbegründung ist  zu lesen:

1.      Beide Parteien sind an den nach wie vor wirksamen und nicht gekündigten HausTV 2001 gebunden. Die Beklagte ist Tarifvertragspartei, die Klägerin ist Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ver.di.

Damit besteht bei Dehner in Rain am Lech nach wie vor Tarifbindung bei Lohn und Gehalt.

Die Frage ob die OT Erklärung  für die Märkte wirksam ist, wurde nicht entschieden.

Die Redaktion wartet auf weitere Informationen und wird weiter darüber berichten.