DER ARBEITSVERTRAG
Warum Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen sollten:
Grundsätzlich ist zu empfehlen, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Doch auch mündliche Arbeitsverträge sind schriftlichen gleichzusetzen.
Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Betrieb kommen, welche Leistungen vereinbart waren, müssen Sie es beweisen.
Das ist natürlich bei einer nur mündlichen Vereinbarung schwieriger oder sogar ganz unmöglich.
SCHLIEßEN SIE DAHER EINEN SCHRIFTLICHEN ARBEITSVERTRAG !
Durch das Nachweisgesetz haben Sie sogar einen rechtlichen Anspruch auf schriftliche Festlegung folgender Punkte:
. Name und Anschrift der Vertragsparteien
. Arbeitsort
. Beginn und ggf. Befristung
. Bezeichnung der zu leistenden Arbeit
. Höhe und Zusammensetzung der Vergütung
. die vereinbarte Arbeitszeit
Bitte regeln Sie auch die Tage und die Arbeitsz. von bis mit der Marktleitung. (Krankheit, Urlaub u.s.w.)
. die Dauer des Erhohlungsurlaubs
. die Kündigungsfristen
. die anzuwendenden Tarifverträge
Die Arbeitgeberin muss Sie außerdem schriftlich darauf hinweisen, dass Sie den Rentenversicherungsbeitrag aufstocken können.
Dies ist für Sie wichtig, um " Riester-Förderung " für Ihre Alterssicherung zu erhalten.
Sollten Sie bisher ohne schriftlichen Arbeitsvertrag tätig sein, können Sie ihre Arbeitgeberin auffordern, diese schriftlichen Angaben zu machen.
Sollten Sie vor diesem Schritt zurückschrecken:
Alle aufgeführten Rechte gelten auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag
BEZAHLUNG:
Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf anteilig gleichen Lohn wie Vollzeitbeschäftigte.
Wenn im Betrieb generell ein Tarifvertrag angewandt wird oder eine Betriebsvereinbarung besteht, gelten die Regelungen auch für Sie.
Wenn Sie bei Dehner schon arbeiten, und laut Teilzeit- Befristungsgesetz Ihre Arbeitszeit auf Geringfügige Beschäftigung reduzieren;
UNTERSCHREIBEN SIE KEINEN NEUEN ARBEITSVERTRAG MIT SCHLECHTEREN BEDINGUNGEN.
Diese Regelungen beziehen sich auf Monats- als auch auf Wochen- und Stundenlöhne.
Bei einer Tariferhöhung haben Sie dann grundsätzlich auch Anspruch darauf.
Wichtig kann es hiefür sein, dass Sie bereits vorab im Arbeitsvertrag die Zahl der Arbeitsstunden festgelegt haben.
Stundenkürzungen aus diesen Gründen müssen Sie nicht hinnehmen.
Diese können jedoch dann sinnvoll sein, wenn durch die Lohnerhöhung die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, d.h. wenn Sie mehr als 400,- Euro im Monat verdienen würden und Sie dieses nicht wollen.
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Bei dem nächsten Beitrag geht es um Urlaub und Feiertage.
Ich hoffe, diese Thema findet wieder viele interessierte Leser.
KÄMPFT FÜR EUER RECHT
Arbeit4.0
Wer schreibt dieses Blog?
Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.
Freitag, 21. Oktober 2011
Donnerstag, 20. Oktober 2011
VORANKÜNDIGUNG
MINIJOBS DA IST MEHR FÜR SIE DRIN
Der Anteil der Erwerbstätigen im Minijobbereich steigt ständig. Dabei
stellen Frauen die Mehrheit der geringfügig Beschäftigten.
Minijobs können für manche eine Chance bedeuten, für andere ist es eine Notwendigkeit.
Wichtig ist, Minijobs haben denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.
Das Diskriminierungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gewährleistet, dass Minijobs bei den Arbeitsbedingungen nicht schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigungen behandelt werden.
Wir wöllen Ihnen Informationen über die Vielfalt der gesetzlichen Regelungengeben und sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Wir werden Sie mit den unten aufgeführten einzelnen Beiträgen in regelmäßigen Abstand informieren:
. Gilt das Arbeitsrecht auch für Minijobs?
. Habe ich Anspruch auf Tariflohn?
. Wie ist das mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
. Bin ich bei einem Arbeitsunfall versichert?
. Wie ist das mit der Lohnfortzahlung, wenn mein Kind krank wird?
. Welche Rechte habe ich als "Minijobberin" , wenn ich schwanger bin?
. Welche Rechte habe ich im Kündigungsfall?
Bei Dehner werden immer mehr 400€ Jobler eingestellt.
.
Wir werden, hoffe ich, einen guten Beitrag leisten, die Minijobler auf ihre Rechte hinzuweisen.
Immer wieder werden die Geringfügigen getrimmt, gedultete Arbeitnehmer/innen zu sein.
Das meint die Marktleitung:
Sie müssen froh sein, daß sie einen Job z. B. nach der Schwangerschaft, oder nach dem Mutterschaftsurlaub, u.s.w bei Dehner wieder einen Job bekommen.
Wir lassen uns nicht herabsetzen!
KÄMPFT FÜR EUER RECHT
Der Anteil der Erwerbstätigen im Minijobbereich steigt ständig. Dabei
stellen Frauen die Mehrheit der geringfügig Beschäftigten.
Minijobs können für manche eine Chance bedeuten, für andere ist es eine Notwendigkeit.
Wichtig ist, Minijobs haben denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.
Das Diskriminierungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gewährleistet, dass Minijobs bei den Arbeitsbedingungen nicht schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigungen behandelt werden.
Wir wöllen Ihnen Informationen über die Vielfalt der gesetzlichen Regelungengeben und sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Wir werden Sie mit den unten aufgeführten einzelnen Beiträgen in regelmäßigen Abstand informieren:
. Gilt das Arbeitsrecht auch für Minijobs?
. Habe ich Anspruch auf Tariflohn?
. Wie ist das mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
. Bin ich bei einem Arbeitsunfall versichert?
. Wie ist das mit der Lohnfortzahlung, wenn mein Kind krank wird?
. Welche Rechte habe ich als "Minijobberin" , wenn ich schwanger bin?
. Welche Rechte habe ich im Kündigungsfall?
Bei Dehner werden immer mehr 400€ Jobler eingestellt.
.
Wir werden, hoffe ich, einen guten Beitrag leisten, die Minijobler auf ihre Rechte hinzuweisen.
Immer wieder werden die Geringfügigen getrimmt, gedultete Arbeitnehmer/innen zu sein.
Das meint die Marktleitung:
Sie müssen froh sein, daß sie einen Job z. B. nach der Schwangerschaft, oder nach dem Mutterschaftsurlaub, u.s.w bei Dehner wieder einen Job bekommen.
Wir lassen uns nicht herabsetzen!
KÄMPFT FÜR EUER RECHT
Dienstag, 18. Oktober 2011
Achtung Mamas und Papas!!
Der Umgang der Dehner Führungskräfte mit Müttern und Vätern die aus der Elternzeit zurückkommen ist meistens sehr Familienfeindlich. Dies betrifft überwiegend Frauen die nach der Elternzeit nur noch Teilzeit arbeiten können.
Hier zeigt der größte Teil Dehner Führungskräfte wenig soziale Kompetenz. Den betroffenen Kolleginnen werden fast alle Möglichkeiten genommen Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.
Die meisten Argumente (von denen kaum eines arbeitsrechtlich von Bedeutung ist) sind:
Die betroffenen Beschäftigten müssen 3 Monate vor Beginn der kürzeren Arbeitszeit den Arbeitgeber informieren. Die Schriftform ist hier zu empfehlen. Es muss in dem Schreiben der Umfang der Verringerung stehen sowie die genaue Verteilung der Arbeitszeit (z.B. nur von 9 -13 Uhr) enthalten sein.
Der Arbeitgeber kann nur ablehnen wenn betriebliche Gründe dagegen stehen. Diese muss er dann auch innerhalb einer Frist von 4 Wochen benennen.
Die Dehner Betriebsräte helfen bei Fragen gerne weiter.
Wenn in Eurem Dehner Markt noch kein Betriebsrat besteht dann hilft der Dehner Gesamtbetriebsrat bei der Wahlvorbereitung für die Betriebsratswahlen.
Hier zeigt der größte Teil Dehner Führungskräfte wenig soziale Kompetenz. Den betroffenen Kolleginnen werden fast alle Möglichkeiten genommen Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.
Die meisten Argumente (von denen kaum eines arbeitsrechtlich von Bedeutung ist) sind:
- Man muss nach der Elternzeit wieder die gleiche Stundenzahl arbeiten wie davor
- Teilzeit geht nur wenn man einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt (oft mit schlechteren Vereinbarungen)
- Es gibt keine festen Arbeitszeiten; man muss total flexibel sein
- Wenn man wieder anfängt zu Arbeit hat man 3 Monate Probezeit
- u.s.w.
Die betroffenen Beschäftigten müssen 3 Monate vor Beginn der kürzeren Arbeitszeit den Arbeitgeber informieren. Die Schriftform ist hier zu empfehlen. Es muss in dem Schreiben der Umfang der Verringerung stehen sowie die genaue Verteilung der Arbeitszeit (z.B. nur von 9 -13 Uhr) enthalten sein.
Der Arbeitgeber kann nur ablehnen wenn betriebliche Gründe dagegen stehen. Diese muss er dann auch innerhalb einer Frist von 4 Wochen benennen.
Die Dehner Betriebsräte helfen bei Fragen gerne weiter.
Wenn in Eurem Dehner Markt noch kein Betriebsrat besteht dann hilft der Dehner Gesamtbetriebsrat bei der Wahlvorbereitung für die Betriebsratswahlen.
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