Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Samstag, 15. Oktober 2011

Kündigungsschutz! – Wahrheit oder Mogelpackung ?

In Betrieben mit einem Betriebsrat, muss jede geplante Kündigung zuvor beim Betriebsrat angehört werden. (§102 BetrVG)

Der Betriebsrat hat wiederum 7 Tage bei ordentlicher und 3 Tage bei fristloser Kündigung Zeit darüber zu beraten.
Widerspruch kann der Betriebsrat einlegen wenn folgende Punkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden (§102 Abs. 3):
• Soziale Auswahl
• Wenn die Person unter geänderten Vertragsbedingungen in einer anderen Abteilung weiterbeschäftigt werden kann
• Wenn die Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulungsmaßnahmen erfolgen kann

Ansonsten können nur Bedenken gegen eine Kündigung geäußert werden. (§102 Abs. 2)

Der Unterschied ist, dass bei einem Widerspruch des Betriebsrates ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht bis zur Kündigungsschutzklage. Dies muss der /die Gekündigte/r beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen.

Wichtig: Der Arbeitgeber kann auch dann, wenn der Betriebsrat Widerspruch eingelegt oder Bedenken geäußert hat, die Kündigung aussprechen.
Den Widerspruch oder die Bedenken muss er der Kündigung beifügen.

Das bedeutet, dass es keinen wirklichen Kündigungsschutz gibt. Der Arbeitgeber wird mich immer los. Das einzige was nicht geht ist „hire and fire“. Es gibt gesetzliche und/oder tarifliche Kündigungsfristen, wenn wie bei uns der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und sich an einen Manteltarifvertrag hält.

Trotzdem kann der BR im Kündigungsfall eine wesentliche Unterstützung sein:
• Der BR klärt MA über Ihre Rechte auf und hilft dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen. z.B.. sollte man NIE einen Aufhebungsvertrag unterschreiben
• Wenn gewünscht begleitet der BR zu allen Gesprächen z.B. mit der Personalabteilung
• Der BR vermittelt den Kontakt zur Rechtsberatung der Gewerkschaft, die für Verdi-Mitglieder kostenlos ist. (Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung!)

Ohne Betriebsrat sind MA der totalen Willkür ausgeliefert!

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Aufhebungsvertrag – Das sollten Sie wissen!

Warum sollten Sie keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
1. Sie verzichten damit auf das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
2. Sie bekommen eine sogenannte Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit

Was tun, wenn Sie damit konfrontiert werden?
1. Nicht unterschreiben. Unter seriösen Partnern ist es selbstverständlich, dass Verträge gelesen und rechtlich überprüft werden.
2. Kommen Sie damit sofort zum Betriebsrat (sofern einer im Markt besteht)

Noch ein Schlusswort zu disziplinarischen Gesprächen und Konflikten mit Vorgesetzen…..
Es ist Ihr gutes Recht, zu jedem derartigen Gespräch und zu jedem Zeitpunkt einen Betriebsrat Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Sollte die/derjenige nicht da sein, können Sie die Verschiebung des Termins verlangen.

Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen das Arbeitsrecht bietet.

Montag, 10. Oktober 2011

Wie erkenne ich Mobbing??

Jeder kennt den Begriff und verwendet ihn. Aber was ist Mobbing eigentlich genau?
Für „Mobbing“ gibt es keine gesetzliche Definition, wie es etwa bei der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz (vgl. §2 Abs. 2 Beschäftigtenschutzgesetz) der Fall ist. Es gibt eine Reihe das Phänomen beschreibender, meist arbeitswissenschaftlicher Begriffsbestimmungen, bei denen das zum Ausdruck kommt, was Mobbing letztendlich ausmacht: die Verbundenheit einzelner Handlungen durch ein unsichtbares „Band“. Insoweit kann Mobbing durchaus mit einer Perlenkette verglichen werden: Ist die einzelne Perle auch noch so unbedeutend, so wächst ihr Wert mit dem Hinzukommen weiterer Perlen, wobei der Faden die Verbindung zwischen den einzelnen Perlen herstellt.

Definition des Bundesarbeitsgerichts: Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.

Motive der Mobber und Folgen für die Gemobbten
Für eine Repräsentativstudie wurden Mobbingbetroffene nach den Motiven gefragt, die nach ihrer Einschätzung zu Mobbing geführt haben. Hier die Antworten:

Ich wurde gemobbt, weil ich ... bzw. wegen ... (Mehrfachnennungen waren möglich)
• unerwünschte Kritik geäußert habe (60,1 %)
• als Konkurrenz empfunden wurde (58,9 %)
• der/die Mobber neidisch auf mich war/waren (39,7 %)
• es Spannungen zwischen mir und meinem Vorgesetzten gab (39,4 %)
• meiner starken Leistungsfähigkeit (37,3 %)
• ein Sündenbock gesucht wurde (29,1 %)
• meines Arbeitsstils 28,5 %...
• der/die Mobber meinen Arbeitsbereich an sich ziehen wollte/ wollten 24,8 %...
• meiner angeblich unzureichenden Leistungen 23,3 %...
• neu in die Abteilung/Gruppe gekommen bin 22,1 %...
• meines persönlichen Lebensstils 17,7 %...
• eine Mann bzw. eine Frau bin 12,5 %...
• meines Aussehens 9,1 %...
• meiner Nationalität 3,8 %...
• meiner sexuellen Orientierung 2,3 %
• Sonstige Motive 28,2 %
• Ich weiß nicht, weshalb ausgerechnet ich gemobbt wurde 7,9 %

Fühlen Sie sich gemobbt??
Machen Sie den Mobbing Test und lesen Sie bitte auch die Auswertung durch!

Zum Mobbing-Check hier klicken.

Sollte sich bei dem Test heraustellen, das Sie gemobbt werden, machen Sie sofort einen Termin beim Betriebsrat. Warten Sie keinen Tag länger, denn Mobbing macht krank und hört nicht von selber auf.

Noch eine Seite mit Beratungsstellen und Infos rund um das Thema Mobbing finden Sie hier: Mobbing-Web