Arbeit4.0

Arbeit4.0

Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Samstag, 8. Oktober 2011

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung ist eine Form von Belästigung, die insbesondere auf das Geschlecht der betroffenen Person abzielt.Sie gilt heute in den meisten westlichen Ländern als Diskriminierung und ist z. B. im Sinne des Arbeitsrechts rechtswidrig.

Als sexuelle Belästigung gelten unter anderem sexistische und geschlechtsbezogene entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen und Handlungen, unerwünschte körperliche Annäherung, Annäherungen in Verbindung mit Versprechen von Belohnungen und/oder Androhung von Repressalien.

Verhaltenskodex für Arbeitgeber
Die Europäische Kommission hat einen „Verhaltenskodex für Arbeitgeber zur Beendigung sexueller Belästigungen“ empfohlen. Dieser sollte mindestens folgende Punkte umfassen:


  • eine Definition dessen was als Belästigung gilt,
  • die konkrete Aussage, dass Belästigungen nicht durch den Arbeitgeber geduldet und in jedem Falle geahndet werden,
  • einen Hinweis auf das Beschwerderecht der Arbeitnehmer, sowie die Erklärung von Verfahrensweisen und die Nennung von Ansprechpartnern,
  • die Zusage, dass Beschwerden diskret, zügig und seriös behandelt werden,
  • die Hinweise auf die Folgen für den Belästiger.
Der Sinn eines solchen Verhaltenskodexes ist, dass Arbeitnehmer damit eine Anleitung an die Hand bekommen, um sich gegen diese Form des strafbaren Verhaltens zu wehren und gleichzeitig vergewissern zu können, dass ihr eigenes Verhalten keinen Anstoß erregt. Es werden auch Möglichkeiten gezeigt, Opfern solchen Verhaltens zu helfen, und es soll der Geschäftsleitung und der Personalvertretung als Mittel dienen, ein solches Verhalten angemessen zu ahnden.

Rechtslage in Deutschland

Sexuelle Belästigung war vom 1. September 1994 bis zum 18. August 2006 laut dem Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Der Arbeitgeber muss nach § 2 Satz 1 BSchG seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor sexueller Belästigung schützen. Die Definition, welcher Sachverhalt ein sexueller Übergriff ist und wo er beginnt, ist im Wesentlichen durch die einschlägigen Urteile der Arbeitsgerichte definiert. Ab dem 19. August 2006 gelten in dieser Rechtsangelegenheit die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG §3 Abs. 4 bzw. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) § 75 Abs. 2.

Beschwerde
Dem sexuell belästigten Arbeitnehmer steht ein Beschwerderecht zu (§ 13 AGG). Arbeitgeber oder Vorgesetzter haben die Beschwerde zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sich die festgestellte sexuelle Belästigung wiederholt.
Maßnahme des Arbeitgebers/Dienstvorgesetzten

Der Arbeitgeber hat im Einzelfall angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Es sind dies insbesondere Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung.

Beispiele aus der Rechtsprechung


Ermahnung:
  • Einmalige Belästigung durch sexuelle Witze gegen den Willen der/des Betroffenen

Abmahnung:
  • Piksen, Streicheln, Hinterherpfeifen bei Kolleginnen oder Kollegen
  • Sich in den Weg stellen mit sexuellen Anspielungen
  • Zum wiederholten Mal den Arm um die Schultern einer/eines Auszubildenden legen und sie/ihn streicheln

Ordentliche Kündigung:
  • Einstellungsgespräche in einer Sauna
  • Wiederholtes Umarmen einer Kollegin/eines Kollegen gegen ihren/seinen Willen

Außerordentliche Kündigung:
  • Wiederholtes Erzählen sexueller Witze und pornographischer Geschichten bei Kolleginnen oder Kollegen gegen deren Willen, um sie zu provozieren und sich selbst zu befriedigen
  • Obszönes Ausfragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach sexuellen Aktivitäten in der vergangenen Nacht verbunden mit Berührungen an Geschlechtsteilen und obszönen Bemerkungen und Angeboten
  • Exhibitionistische Handlungen (Siehe dazu auch § 183 StGB)
Quelle: Wikipedia

Dienstag, 4. Oktober 2011

www.amazon-verdi.de

Kampf gegen schlechte Arbeitsbedingungen

Was ist Amazon? Ein Versandhandel, argumentiert ver.di. Denn der amerikanische Konzern macht in Deutschland seinen steigenden Umsatz mit dem Verkauf von Waren über das Internet direkt an den Kunden. Diesen Erfolg verdankt das Unternehmen auch seinen Beschäftigten, argumentiert Julian Jaedicke, der sich in einem ver.di-Projekt am Amazon-Standort Bad Hersfeld noch bis Ende des Jahres speziell um die dort Beschäftigten kümmert. Doch die Arbeitsbedingungen sind nicht gut. Damit sich das ändert, gibt es dort seit einiger Zeit auch einen gewerkschaftlichen Infoblog: http://www.amazon-verdi.de/.



Leistungsdruck, Dumpinglöhne und Befristungen

Von den derzeit rund 4800 Beschäftigten in den zwei nordhessischen Betrieben arbeiten 60 Prozent mit befristeten Verträgen. Sie stehen unter enormem Leistungsdruck, hoffen sie doch, eine Festeinstellung zu erreichen. "Aber das erfüllt sich nur für die wenigsten", berichtet Jaedicke. Hinzu kommt die schlechte Bezahlung. Steht einem Packer nach dem Tarifvertrag für den Versandhandel ein Stundenlohn von mindestens 11,47 Euro zu, bekamen Packer bei Amazon in Bad Hersfeld bisher höchstens 11,12 Euro.

Erst Anfang September 2011 hat es bei Amazon die erste Lohnerhöhung seit fünf Jahren gegeben. Aufs Jahr gerechnet macht der Unterschied zum Tarif für einen Packer, der nur Frühschicht arbeitet, aber immer noch 2526 Euro aus, mit Wechselschichtzulage mindestens 4228 Euro. Außerdem fehlen den Amazon-Packern die tariflichen Zuschläge für Sonn- und Feiertage, Einmalzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, der volle Lohn von Anfang an und mehr Urlaub.

Neu Eingestellte kommen für sechs Monate in eine niedrigere Lohngruppe. Jetzt hat die Geschäftsführung beim Betriebsrat in Bad Hersfeld beantragt, diese Zeit auf zwölf Monate auszudehnen. Damit soll, so vermutet Julian Jaedicke, die gerade gewährte Lohnerhöhung refinanziert werden. In der Region hätten sich diese schlechten Arbeitsbedingungen mittlerweile herumgesprochen, berichtet der Gewerkschafter. Für Amazon werde es immer schwieriger, neue Beschäftigte zu finden. Zuletzt seien 400 Leiharbeiter/innen aus Polen angeheuert worden.


ver.di-Betriebsgruppe wird aufgebaut

Im Rahmen des Organizing-Projekts von ver.di wollen Julian Jaedicke und sein Kollege Heiner Reinmann neben dem bereits bestehenden Betriebsrat eine gut funktionierende ver.di-Betriebsgruppe aufbauen. Die mit den Befristungen verbundene Angst der Beschäftigten, sich als Gewerkschaftsmitglied zu bekennen, macht dem Duo die Arbeit schwer. Dennoch können die beiden schon Erfolge aufweisen. Die Mitgliederzahl wurde verdreifacht, und immer öfter ist im Betrieb der ver.di-Schlüsselanhänger mit der Kampfente zu sehen. Wichtig ist auch eine Vernetzung mit Amazon-Kolleg/innen an anderen Standorten. Deshalb wurde auch der neue gewerkschaftliche Infoblog gestartet. Das Ziel ist ein Tarifvertrag für Amazon, da sind alle Amazonier/innen gefragt.


Die Redaktion des Dehner-Infoblog erklärt sich solidarisch mit den Beschäftigten bei Amazon/Bad Hersfeld und an den anderen Standorten, wo um faire Löhne, unbefristete Arbeitsverträge und um einen Tarifvertrag gekämpft wird!


Quellen: http://www.verdi-news.de/ (14.09.2011)
http://www.amazon-verdi.de/

Sonntag, 2. Oktober 2011

Betriebsräte machen den Unterschied

Konfliktfelder innerhalb von Betrieben können sehr vielfältig sein. So mancher Betriebsrat kann ein Lied davon singen. Allein die Verhandlungen um eine Betriebsvereinbarung können aufreibend und nicht immer konfliktfrei verlaufen. Doch in einigen Branchen kämpfen die Arbeitgeber inzwischen mit immer härteren Bandagen. Da lässt ein Arbeitgeber den Betriebsratsvorsitzenden seines Unternehmens von einem Detektiv beschatten. Einer Verkäuferin soll wegen zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt werden. Und vier Kassiererinnen sollen ihren Job verlieren, weil sie eine Trinkgeldkasse geführt haben. Diese Beispiele zeigen, dass die Beschäftigten heutzutage Betriebs- und Personalräte dringender brauchen denn je.

Betriebsräte machen hier den Unterschied. Denn sie können dafür sorgen, dass die Rechte der Beschäftigten trotz zunehmender Leiharbeit und prekärer Beschäftigungsverhältnisse nicht zu kurz kommen. Und sie können dafür sorgen, dass Konflikte fair ausgetragen werden. Egal, ob es um Auseinandersetzungen mit der Chefetage oder um Mobbing am Arbeitsplatz durch die Kollegen geht.

Wer innerlich kündigt, braucht Hilfe

Denn auch solche Konflikte am Arbeitsplatz nehmen zu. Grund dafür sind insbesondere die zunehmenden psychischen Belastungen durch Leistungsverdichtung und immer schnellere Veränderungsprozesse. Gleichzeitig ändert sich auch das soziale Verhalten. Immer mehr Menschen klagen über ein schlechtes Betriebsklima, das durch Intrigen und Konkurrenzdenken gekennzeichnet ist. Und solch ein Klima entlädt sich nicht selten in unterschiedlichen sozialen Konflikten bis hin zum Mobbing. Das hat Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der Menschen in den Betrieben. Und es wirkt sich auch auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens aus. Wer solchen Konflikten ausgesetzt ist, reagiert oft gleich: Fehlzeiten werden häufiger, die innere Kündigung wird ausgesprochen, es wird nur noch Dienst nach Vorschrift abgeleistet. Das führt in Deutschland zu einem wirtschaftlichen Gesamtschaden von rund 50 Milliarden Euro pro Jahr. Ein großer Teil davon entsteht durch Krankenkosten und Rehabilitationsmaßnahmen.

Entsprechend liegt es sowohl im Aufgabenbereich der betrieblichen Interessenvertretung als auch der Unternehmensleitung, auf diese Entwicklung zu reagieren. Ein gutes Konfliktmanagement ist gleichzeitig Teil eines guten Gesundheitsmanagements. Ziel ist es, eine faire Betriebskultur zu gestalten, in der sich die Menschen auch in Veränderungsprozessen „mitgenommen“ fühlen und nicht in Konkurrenz untereinander geraten.

Kenntnis und Kompetenz ist gefragt

Der Betriebsrat hat im Rahmen seiner Überwachungsfunktion hier einen klaren Auftrag: Er muss dafür sorgen, dass betriebliche Konflikte rechtzeitig und adäquat bearbeitet werden und sich nicht zu gesundheitsschädlichem Mobbing entwickeln können. Um von Seiten des Betriebsrates in die Konfliktentwicklung eingreifen zu können, braucht es Kenntnisse und Kompetenzen. Hier hilft ver.di weiter und vermittelt Weiterbildungsmaßnahmen und entsprechende Trainings. Denn angesichts des wachsenden Drucks und zunehmender Konflikte braucht es unerschrockene Betriebsräte mit Mut und Engagement.