Rechtliche Infos für Arbeitnehmer
Rechte und Pflichten im Krankheitsfall
Bei einem länger andauernden Krankheitsfall stellen sich für die Kolleginnen und Kollegen oft Fragen.
Mit folgenden Infos sollen einige Fragen geklärt werden, damit kann aber die individuelle Beratung nicht ersetzt werden. Wegen weitergehenden Fragen steht der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung das Integrationsamt zur Verfügung.
- Ärztliche Schweigepflicht
Muss ich meine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, wenn der Arbeitgeber dies verlangt?
Nein! Arbeitnehmer sind weder zur Auskunft über ihren Gesundheitszustand noch zur Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht verpflichtet!
Dies gilt im Übrigen auch für Untersuchungen durch den Betriebsarzt. Allerdings kann bei einer Kündigungsschutzklage, wegen einer krankheitsbedingten Kündigung, die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht gegebenenfalls erforderlich sein.
- Diagnose
Muss ich während oder nach einer Erkrankung dem Arbeitgeber Auskunft über die Art und Ursache meiner Erkrankung geben?
Nein! Nur die Krankenkasse erfährt vom behandelnden Arzt die Diagnose.
- Krankenrückkehr-Gespräche
Muss ich der Aufforderung nach einem Krankenrückkehr-Gespräch nachkommen?
Diese Frage hängt davon ab, ob es für solche Gespräche eine Betriebsvereinbarung gibt.
Setzen sie sich vor der Durchführung eines solchen Gesprächs daher unbedingt zunächst mit dem Betriebsrat in Verbindung. Nehmen sie zu solchen Gesprächen unbedingt ein Mitglied des Betriebsrats mit!
- Abmahnung
Kann ich wegen Arbeitsunfähigkeit abgemahnt werden?
Nein! Nur ein Verhalten, das ein Arbeitnehmer beeinflussen kann, ist abmahnungsfähig. Das ist bei Krankheit grundsätzlich ausgeschlossen.
- Kündigung während der Krankheit
Kann während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit überhaupt gekündigt werden?
Ja! Eine Kündigung schützt nicht davor, Kündigungen gleich welcher Art zu erhalten.
- Kündigung wegen Krankheit
Kann mir wegen meiner Krankheit gekündigt werden?
Ja! Kündigungen aus krankheitsbedingten Gründen sind grundsätzlich möglich.
Ob sie auch rechtswirksam sind, hängt vom Einzelfall ab. Kündigungen müssen zwingend vom Betriebsrat bearbeitet und somit auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.
Wichtig!
Sollten Sie erkrankt sein, auch bei einer Folgekrankschreibung oder Krankengeld beziehen, müssen Sie Ihre voraussichtliche Abwesenheit unverzüglich dem Betrieb mitteilen!
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Betrieb vorzulegen!
Die Regelungen aus dem Manteltarifvertrag und eventuell aus Ihrem Arbeitsvertrag sind zwingend zu beachten!
Und wie ist es wenn man einen unbefristeten Vertrag hat?kann man da auch Kündigen?
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