Rechtsordnung die beim Abschluss von
Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen für die Beschäftigten bis zum
30.April 2013 einzuhalten sind:
So ist der
rechtliche Zustand bis zum 30. April 2013
Alle Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge die vom
Betriebsrat und den Beschäftigten abgeschlossen werden, dürfen nicht schlechter
sein als der Tarifvertrag es vorgibt.
Die Normen des Tarifvertrages und der
Gesetze müssen zwingend eingehalten werden.
Alle Tarifverträge regeln wesentliche Punkte des Arbeitslebens, wie Arbeitszeit, Zuschläge,
Urlaub, Sonderfreistellungen, Kündigungsschutz, usw. besser als die Gesetze.
Der Arbeitgeber muss darauf Rücksicht nehmen, und kann keine schlechteren
Regelungen durchsetzen und einführen.
Auch Paragraphen im Arbeitsvertrag, die schlechter gestellt
sind als der Tarifvertrag oder schlechter vereinbart werden als in den gesetzlichen Regelungen, sind rechtlich nicht haltbar und daher
unwirksam.
Was ändert sich ab dem 1. Mai 2013 wenn der
Manteltarifvertrag ausgelaufen ist.
Der Schutz des Tarifvertrages fällt weg.
Es müssen nur noch die gesetzlichen Vorgaben von der Geschäftsleitung eingehalten
werden.
Die schlechteren Regelungen können von der Geschäftsleitung endlich durchgesetzt werden.
Das
betrifft vor allem Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge.
Alle
Beschäftigten des Unternehmens werden betroffen sein.
Für alle neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen kann
ab dem ersten Mai 2013 auch die Gesamtzusage der Geschäftsleitung bereits
ausgenommen werden.
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Was wir jetzt noch als selbstverständlich in Anspruch
nehmen, kann es zukünftig vielleicht nicht mehr geben!
Da hilft jetzt nur noch der Zusammenhalt aller Kolleginnen und Kollegen.
Wir können jetzt nur noch die brennenden Kohlen aus dem Feuer holen, um nicht alles zu zerstören.
Wenn wir es jetzt nicht zusammen schaffen, uns gegen diesen Zustand zu wehren, haben
wir ein gewaltiges Feuer unter unserem allerwertesten Hinterteil.
Jetzt kämpfen ist unser Gold.
Späteres Aufbegehren verwandelt das Gold in verrostetes minderwertiges Blech.
Ich finde die obere Grafik klasse. Da sieht man erst einmal welchen Stellenwert so ein Tarifvertrag hat und wo er angesiedelt ist.
AntwortenLöschenDa könnte ja gleich unsere Bundesregierung sagen sie haben keinen Bock mehr auf das Grundgesetz und schaffen es im gleichen Atemzug ab.
Hoffentlich merken es bald auch die Kollegen die mit Scheuklappen rumlaufen. Die Kündigung des Manteltarifvertrages durch die Geschäftsleitung kann nur bedeuten uns schlechter zu stellen.
AntwortenLöschenWenn ich nicht vorhabe z.B. die Arbeitszeit zu erhöhen, weniger Lohn zu zahlen, dann habe ich keinen Grund die Absicherungen meiner Beschäftigten zu kündigen. Ich kündige doch nur etwas wenn ich vorhabe Dinge zu verändern. Die Zusagen die jetzt gegeben werden sind nur um uns zu beruhigen. Wir werden für dumm verkauft und das spätestens Ende 2014 merken.
Die neuen Kollegen, wenn denn welche eingestellt werden, merken es bestimmt schon an ihren neuen Arbeitsverträgen.
Wenn ich an Schlecker denke da waren die Beschäftigten auch zu Kompromissen bereit. Was hat es ihnen gebracht?
Sie stehen ALLE auf der Straße.
Und wie lebt die Familie Schlecker????????
Bestimmt nicht von Arbeitslosengeld und Hartz 4.
Wacht doch endlich auf und seht der Realität die auf uns zukommen wird ins Auge. Lasst euch kein schlechtes Gewissen einreden. Wir wollen nur das was uns zusteht.
Oder habt ihr schon gehört das unsere GL Warengruppenleiter Filialleiter auf ihr Gehalt oder Prämien verzichten?
Boah Leute, mir kam grade mein Abendessen hoch. Habt ihr schon gesehen welcher Mist auf der Homepage der Firma Dehner zum besten gegeben wird?
AntwortenLöschenZitat vom Kreil:
"Sicherheit für die Belegschaft kann eine Tarifbindung nicht bieten. Die beste Garantie für sichere Arbeitsplätze ist vor allem der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens, der verlässliche Einkommens-und Arbeitsbedingungen schafft."
Wenn das wirklich so ist, dann sollten die Herren in Rain mal schleunigst anfangen diese schmalzigen Worte umzusetzen.