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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Dienstag, 23. April 2013

Warenbelieferung Grün am Vatertag (9.05.2013) wurde vom Betriebsrat Rain am Lech abgelehnt

Am Vatertag wurde eine Grünbelieferung für fast alle Märkte geplant, wie wir schon des öfteren berichteten.
Jetzt ist es amtlich.

Es wurde bei dem Betriebsrat in Rain am Lech von der Fuhrparkleitung ein Antrag gestellt, den Arbeitseinsatz der LKW Fahrer am 9.05.2013 zu genehmigen.

Grund der Feiertagsarbeit soll sein:

Engpässe in der Logistik.

Der Betriebsrat lehnte diesen Antrag ab.

Nach der Ablehnung des Antrags wurde bekannt, dass die Ausnahmegenehmigungen für die Feiertagsfahrten der LKW,s schon längst beantragt und vom Landratsamt Donau Ries genehmigt wurden.

Da muss jeder sich schon fragen, wass dieses Vorgehen soll.

Zuerst sollte der Antrag für die Feiertagsarbeit beim Betriebsrat eingehen.

Danach holt sich die Geschäftsleitung die Genehmigung für die Feiertagsfahrt eigentlich ein, oder auch nicht.

Aber wieder mal typisch Geschäftsleitung.

Sie stellt den Antrag bei dem Betriebsrat. Nach Ablehnung des Betriebsrates kommt das große Jammern an den Betriebsrat.

Alles scheinbar Absicht?

Den Betriebsrat vor vollendete Tatsachen stellen, und hoffen, er zieht seinen Beschluss zurück, und genehmigt dann den Antrag.
Dieses Vorgehen  ist bei Dehner schon oft eingesetzt worden.
Es hat auch schon öfter funktioniert.
Aber dieses mal halt nicht.

Fragwürdig ist auch die Ausstellung der   Ausnahmegenehmigung für das Feiertagsfahrverbot durch das Landratsamt Donau-Ries.

Auszug der Beschreibung des Landratsamtes für die Zustimmung für Ausnahmegenehmigungen:

Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen; AusnahmegenehmigungIn Deutschland besteht an allen Sonntagen und bestimmten Feiertagen wegen des starken Ausflugsverkehrs für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger (ohne Gewichtsgrenze) ein Fahrverbot. Von dieser Regelung können in bestimmten Fällen Ausnahmen erteilt werden.
Beschreibung :

Zum Schutz des Ausflugsverkehrs und zur Verringerung von Staus besteht im Bundesgebiet an allen Sonntagen sowie an bestimmten Feiertagen jeweils in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr für Lkw über 7,5 t und Anhänger hinter Lkw ein Fahrverbot. Das Fahrverbot gilt sowohl für einzeln verkehrende Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t als auch für jede Kombination aus Anhänger und Lkw. Im zweiten Fall kommt es nicht darauf an, welches Gewicht die einzelnen Fahrzeuge haben oder die Kombination hat. Grundsätzlich verboten ist also die Fahrt mit jedem Anhänger hinter jedem Lkw.
Kraft Gesetzes sind von dieser Grundregel nur solche Transporte ausgenommen, mit denen z. B. frische und leicht verderbliche Lebensmittel befördert werden.
Für alle anderen Fälle muss nachgewiesen sein, dass der Transport nicht mit solchen Lkw durchgeführt werden kann, die nicht unter das Fahrverbot fallen und dass der Transport zwingend innerhalb des 22-stündigen Verbotszeitraums stattfinden muss. Lediglich wirtschaftliche Gründe oder just-in-time-Lieferungen sind nicht ausreichend. Es muss vielmehr ein öffentliches Interesse an dem Transport (z. B. Beseitigung von Notständen, Versorgung der Bevölkerung) bestehen.

Fristen keine
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde
Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung durch die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK)
Fahrzeugpapiere

Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Fahrzeuge, für die eine Ausnahme beantragt wird
sonstige Unterlagen im Einzelfall: Aufträge, Frachtpapiere



Link zum LandratsamtDonau-Ries


Pflanzen fallen unserer Meinung nach nicht unter die oben genannten gesetzlichen Voraussetzungen.
Außerdem sollte auch berücksichtigt werden, dass die Märkte an Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet haben.
Bis jetzt hat es jahrelang  ohne Sonn- und Feiertagsbelieferung funktioniert.

Jetzt auf einmal nicht mehr.

Aber dass bedeutet nicht, dass die Belieferung nicht stattfindet.
Wahrscheinlich haben genügend Speditionen, die für Dehner arbeiten, auch Sondergenehmigungen eingeholt, die scheinbar sehr leicht zu erhalten sind.






18 Kommentare:

  1. Mit Geld kann man halt regieren... und schmieren wenn da mal nicht die Mafia die Hand im Spiel hat...hahaha...

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  2. Ich arbeite nicht bei Dehner und frage mich, wieso geht diese Genehmigung über das Landratsamt?
    Ist nicht das Gewerbeaufsichtsamt dafür zuständig?

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  3. Ihr heult nur alle rum dann sucht euch doch ne neue Arbeit wenns euch nicht paßt

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    1. du bist bestimmt kein Papa und gehst zum lachen in den Keller...SCHADE......!

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    2. Streik bei der Post. Streik bei der Lufthansa.
      Die suchen sich alle zusammen auch keinen neuen Job.
      Heulen wir doch nicht

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    3. Antwort an
      Anonym23. April 2013 19:48
      Ihr heult nur alle rum dann sucht euch doch ne neue Arbeit wenns euch nicht paßt:

      Typische Antwort, von Menschen die keine andere Antwort zu Verfügung haben.
      Muß jeder, der anderer Meinung ist, einen neuen Job suchen?
      Diese Antwort ist schon sehr schräg.
      Heulen tut hier niemand.
      Jeder, der anderer Meinung ist gegenüber der aktuellen Vorgehensweise der Firma Dehner, reagiert deiner Meinung nach nicht gerecht gegenüber der Vorschrift, wie das von der Geschäftsleitung erwartet wird.
      Stelle dir mal vor, die Meinung der Geschäftsleitung wäre genau entgegengesetzt deiner Meinung.
      Dann sagt dir einer, wenn du nicht gleicher Meinung bist wie wir, dann kündige halt.
      Überdenke einfach deine Aussage, und mache dir Gedanken darüber.

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  4. Landratsamtmitarbeiter sind doch auch nur Menschen die ab und an mal günstig einen neuen Rasenmäher oder neue Gartenmöbel brauchen.Eine Genehmigung tut doch nicht weh ,ist doch bloss ein Schriftstück.

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  5. Falls Dehner noch eine Schreibkraft sucht, Frau Schmid hätte jetzt Zeit,Sie arbeitet auch für kleines Geld 3500-5500 Euro netto. Frau Schmid könnte als Verbindungsglied zwischen Fam.Weber und dem CSU Fraktionschef eingesetzt werden.Es könnten noch ein paar tolle Deals wie 40 Marktsonntage in Rain oder Feiertagsbelieferung vereinbart werden und dies alles zu einem Schnäppchenpreis.

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    1. ein BR der bereit zum STREIK steht.26. April 2013 um 22:06

      Würde gerne die Arbeit übernehmen bin im Büro und hab nicht ein Drittel davon.
      Lauter Schieberei und Spetzl Wirtschaft.Pfui Deive.

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  6. Ein Guter und Glaubhafter Finanzberater hat vielleicht bald Zeit für Dehner zu arbeiten sein Name Uli Hoeneß.

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  7. Spediteure fahren halt. Dann werden die wahrscheinlich bald den Fuhrpark an die abgeben. Unsere Fahrer können dann durch Deutschland kurven

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  8. Bei uns kommt der Filialleiter zum abladen.
    Es gibt zwar einen Beschluß des BR, dennoch will er die Ware abladen um 8:00 in der früh....

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  9. Allso wer jetzt nicht merkt, dass bei Dehner einiges schief läuft, dem ist nicht zu helfen. Feiertagsbelieferung gabs noch nie. So fängst an und wo hörts auf? Und die Begründungen für die Belieferungenr - mein Gott Walter...

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  10. Wacht endlich auf Ihr Siebenscläfer,merkt Ihr nicht was hier schief läuft ???? die wollen uns alle über den Tisch ziehen,früer oder später bekommen sie auch alle die nicht in Verdi sind,4 Tage gilt es noch, organiesiert Euch und wir werden stärker.
    Wir müssen es der GL zeigen wir sind keine MASCHINEN UND ARBEITEN RUND UM DIE Uhr ,für IHRE BEDÜFNISSE
    FEIERTAG UND SONNTAG BELIEFERUNG geht gar nicht.

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  11. was denn nun abgesagt oder arbeiten wir sollen planen von 8 bis 13 zu arbeiten.komplett grün.und im übrigen kriegen wir schon immer freitags normal belieferung

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