Eine einmalige Vermögensabgabe, mit der die Reichsten in der Bundesrepublik an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden, ist verfassungsgemäß.
Das ergibt ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, das am vergangenen Freitag in Berlin vorgestellt wurde.
Eine einmalige Vermögensabgabe sei gerechtfertigt und entspräche dem Grundgesetz, wenn der Bund einen außerordentlichen Finanzbedarf verzeichne, erklärte Joachim Wieland. Etwa infolge der Bankenrettung, zur Rettung anderer Staaten, zur Rückführung von Krediten oder zur Absicherung von Garantien und Gewährleistungen.
Historisches Beispiel für eine solche Abgabe ist der nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik vorgenommene Lastenausgleich.
Die Abgabe dürfe nicht den Ländern, sondern müsse dem Bund zugute kommen. Voraussetzung sei eben der außergewöhnliche Finanzbedarf. Eine Vermögenssteuer könne gleichzeitig erhoben werden, ihr Ertrag stehe jedoch den Ländern zu.
„Damit ist die Ausrede widerlegt, dass eine Vermögensabgabe zulasten der Reichen und Superreichen letztlich am Grundgesetz scheitere“, kommentierte der Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, die gemeinsam mit der Hans-Böckler-Stiftung das Gutachten in Auftrag gegeben hatte.
Es sei nur angemessen und gerecht,
„wenn diejenigen, deren Vermögen im Zuge der Bankenrettung durch den Staat mit Steuergeld gesichert wurden, jetzt ihren Beitrag zum Abbau der Verschuldung leisten“.
„wenn diejenigen, deren Vermögen im Zuge der Bankenrettung durch den Staat mit Steuergeld gesichert wurden, jetzt ihren Beitrag zum Abbau der Verschuldung leisten“.
Die Zeit ist reif für eine andere Art von Verteilungspolitik, die nicht weiter die Schwächsten heranzieht.
Die von ver.di geforderte Millionärsabgabe würde die rund 780.000 reichsten Bürger/innen der Bundesrepublik betreffen, das eine Prozent der Bevölkerung, das ein Drittel des Nettovermögens besitzt.
Es sollten diejenigen für die Krise zahlen, die es sich leisten können – und nicht die Schwächsten“,
sagte Frank Bsirske. Das sei auch ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit. „Und ja, das geht, das ist auch gewollt.“
Ich finde es extrem peinlich, wenn auf einem VERDI-Blog der Name des Vorsitzenden falsch geschrieben wird!!
AntwortenLöschenAuch die von der Verdi- Redaktion machen Fehler.
LöschenUnglaublich, aber war.
Wenn dass das einzige Problem ist ...
LöschenDann wärs ja zu schön.