Was ist eine Überlastungsanzeige?
Oft sind Arbeitnehmer täglich wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck ausgesetzt.
So kann es zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten kommen. Dies kann zu arbeits-, straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Es liegt im Interesse des Arbeitnehmers sich vor derlei Folgen zu schützen und zur eigenen „Entlastung“ und zum Schutz der Kunden/Bewohner/Patienten eine Überlastungsanzeige zu schreiben.
Eine Überlastungsanzeige bietet die Möglichkeit, auf die Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.
Damit ArbeitnehmerInnen sich entlasten können, wurde die Überlastungsanzeige eingeführt.
Darüber hinaus dient die Überlastungsanzeige auch dazu, den Arbeitgeber deutlich auf Gefahren hinzuweisen und zum Ergreifen von Gegenmaßnahmen anzuregen.
Die Überlastungsanzeige hat ihre Grundlagen u.a. in Teilen des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitsvertrags (Nebenpflichten) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs
. Eine Überlastungsanzeige ist der (schriftliche) Hinweis an den Arbeitgeber bzw. unmittelbaren Vorgesetzten mit der Kernaussage, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer konkret zu beschreibenden Situation gefährdet ist, und Schäden zu befürchten sind. Nicht notwendig ist, dass die Überlastungsanzeige auch so benannt wird, welche Überschrift gewählt wird ist irrelevant.
Es kommt nur darauf an, dass die kritische Situation ausführlich beschrieben wird.
Wann ist eine Überlastungsanzeige nötig?
Wenn absehbar ist, dass die Belastungen es nicht mehr ermöglichen, dass die übertragenen Aufgaben ohne Schäden bewältigt werden können.
Wenn absehbar ist, dass die Belastungen es nicht mehr ermöglichen, dass die übertragenen Aufgaben ohne Schäden bewältigt werden können.
Nach § 16 Abs. 1 ArbSchG müssen ArbeitnehmerInnen jede von ihnen festgestellte, unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt ohne schuldhaftes Zögern melden, sobald die Gefahr festgestellt wurde.
Zu beachten ist aber, dass die Meldung früh genug erfolgt, damit der Arbeitgeber noch reagieren kann, um Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Morgen die nächste Frage und Antwort über das Thema Überlastungsanzeige.
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