Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Sonntag, 25. Oktober 2015

Fit oder fertig?

Die Zukunftsfrage für den Einzelhandel


Bei einem Fachhearing in Köln diskutierten am 14.9.2015 rund 80 Demografie-Experten und Mitglieder der Tarifkommissionen der beiden Spitzenverbände des deutschen Einzelhandels HDE und ver.di gemeinsam mit Arbeitswissenschaftlern und Arbeitsschutz-Experten über das Thema "Gesundheitsmanagement und Gesunde Arbeit" sowie konstruktive Maßnahmen und innovative Lösungsansätze für den Einzelhandel.

Das 2. Fachhearing ist eine von insgesamt vier Veranstaltungen des bislang größten Demografie- und Tarifprojekts "ZusammenWachsen-ArbeitGestalten" für die Dienstleistungsbranche, das unter dem Dach der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert wird.

Stehen, bücken, knien oder sitzen und dabei schwere Lasten haben, tragen und verräumen, Kunden freundlich beraten und schließlich die Ware über das Laufband an der Kasse ziehen: Die Arbeit im Einzelhandel ist körperlich und psychisch ausgesprochen anspruchsvoll. Fit oder fertig? Die Antwort auf diese Frage hängt für die Beschäftigten im Einzelhandel maßgeblich von der Qualität ihrer Arbeitsbedingungen ab - gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der die Dienstleistungsbranche seit Jahren immer härter trifft.

Wissenschaftler und Gesundheitsexperten informierten die Spezialisten der Tarifarbeit zunächst über neue Erkenntnisse der gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung: Das reichte von ergonomischen Anforderungen für Steh- und Kassenarbeitsplätze, über Qualitätskriterien des Gesundheitsmanagements bis hin zur Ausbildung von Gesundheitsmultiplikatoren, die für die Verankerung von gesunder Arbeit in den vielen Filial-Betrieben des deutschen Einzelhandels sorgen könnten. Es folgte eine intensive Diskussion über die Möglichkeiten, die Arbeit im deutschen Einzelhandel mit einer Mischung aus Vereinbarungen, Beratungs- und Qualifizierungangeboten alternsgerecht und gesundheitförderlich zu gestalten.

"Für eine alternsgerechte und gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung brauchen wir tarifvertragliche Vereinbarungen", sagte Silke Zimmer von ver.di.
Und Heribert Jöris vom HDE stellte klar: "Bis Frühjahr 2016 wollen die Sozialpartner erste Vorschläge zum Thema Demografie sowie alternsgerechte und gesundheitförderliche Arbeitsgestaltungen erarbeiten und verhandeln."

Silke Zimmer, Landesfachbereichsleiterin Handel der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaften (ver.di) in NRW:
"Die Gestaltung gesundheitsförderlicher und alternsgerechter Arbeitsplätze im Einzelhandel hat entscheidenden Einfluss auf den Erhalt und die Förderung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten  in den einzelnen Unternehmen. Wir werden am 29. Oktober beginnen, tarifvertragliche Regelungen zur Gestaltung gesunder und alternsgerechter Arbeit im Einzelhandel zu verhandeln. Nur so können wir die Herausforderungen des demografischen Wandels meistern und einen Verdrängungswettbewerb auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten im Einzelhandel verhindern. Gesunde und gute Arbeitsbedingungen müssen in Zukunft für alle gelten".

André Große-Jäger, Referatsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
"Der Einzelhandel mit 3,5 Millionen Beschäftigten ist eine der wichtigsten Branchen in Deutschland. Es ist ein bedeutender Meilenstein, dass sich die Tarifexperten von HDE und ver.di jetzt gemeinsam auf den Weg gemacht haben, um Lösungen zur Bewältigung des demografischen Wandels zu finden. Denn Gewerkschaften und Arbeitgeber gestalten mit ihren Tarifverträgen entscheidend die Arbeit im demografischen Wandel. So können sie auch in Zukunft den Erfolg der Branche gewährleisten".

Tanja Fuchs, Gesellschaft für gute Arbeit:
"Investitionen in die Qualität des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind die Voraussetzung für eine gesundheitsförderliche und demografieorientierte Arbeitsplatzgestaltung. Langfristig lohnen sie sich für Unternehmen wie Beschäftigte - das zeigen verschiedene wissenschaftliche Studien: Durch eine gesundheits- und alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen können Gesundheit und Leistungfähigkeit von Beschäftigten bis zum Rentenalter erhalten werden. Das spart dem Unternehmen Geld und schützt die Beschäftigten vor der Gefahr von Altersarmut durch frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben."


Sonntag, 11. Oktober 2015

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR TEILZEITBESCHÄFTIGUNG

Rechtliche Infos für Arbeitnehmer



Arbeit auf Abruf


Du willst planen können.
Du willst Dich vorbereiten, wann Du eine Betreuung für Deine Kinder brauchst.
Du willst verbindlich zusagen können: einem Handwerker, einer Lieferung nach Hause oder die Verabredung mit guten Freunden auf ein paar Gläser Wein.

Dafür musst Du wissen, wann Deine Arbeitsstunden liegen und wann eben nicht.

Darum soll der Arbeitgeber so früh wie möglich seine Anordnungen treffen. Leider gibt es lediglich eine gesetzliche Regelung für Teilzeitkräfte, die noch dazu eine ausdrückliche Vereinbarung für einen kurzfristigen Abruf getroffen haben müssen.


Teilzeit- und Beftristungsgesetz (TzBfG) § 12 - Arbeit auf Abruf

§   (2)  Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.


Damit ist eine Grenze für zumutbare kurzfristige Anordnungen gezogen: 4 volle Kalendertage.
Für die Vollzeitkräfte aber und für Teilzeitkräfte, die keiner solchen Vertragsklausel zustimmen mussten, gilt wohl eher: 4 Wochen vorher soll der verbindliche Plan ausgehängt werden.

  • Du darfst Dich auf den Schichtplan verlassen!
  • Es gibt keinen "Vorbehalt späterer Änderungen".
  • Es gibt keinen "Schichtplan ohne Gewähr".

Der Schichtplan ist verbindlich!
Änderungen sind nur einvernehmlich möglich!


Einspringen im Frei



Du hast frei - also bist Du auch frei von Pflichten!
  • Du musst nicht im Frei erreichbar sein!
  • Du musst nicht in Deiner Freizeit mit Vorgesetzten Arbeitsgespräche führen!
  • Du musst keine Kolleg/innen zu Hause anrufen!
  • Du musst in Deiner Freizeit nicht arbeitsfähig und fahrtauglich sein!


Du hast frei - also handle auch frei!
  • Du darfst Änderungen in Deinem Schichtplan ablehnen!
  • Du darfst sagen, dass es einseitige Dienstverplichtungen durch Arbeitgeber nicht gibt!
  • Du darfst Dir einen Befehlston verbitten!
  • Du darfst den Hörer einfach auflegen!


Genießt Eure Freizeit. Ob allein, mit Freunden, Verwandten. Genießt sie. Das habt Ihr Euch verdient!






Sonntag, 27. September 2015

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM THEMA KRANKHEIT

Rechtliche Infos für Arbeitnehmer



Rechte und Pflichten im Krankheitsfall


Bei einem länger andauernden Krankheitsfall stellen sich für die Kolleginnen und Kollegen oft Fragen.
Mit folgenden Infos sollen einige Fragen geklärt werden, damit kann aber die individuelle Beratung nicht ersetzt werden. Wegen weitergehenden Fragen steht der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung das Integrationsamt zur Verfügung.


  • Ärztliche Schweigepflicht
Muss ich meine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, wenn der Arbeitgeber dies verlangt?

Nein! Arbeitnehmer sind weder zur Auskunft über ihren Gesundheitszustand noch zur Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht verpflichtet!
Dies gilt im Übrigen auch für Untersuchungen durch den Betriebsarzt. Allerdings kann bei einer Kündigungsschutzklage, wegen einer krankheitsbedingten Kündigung, die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht gegebenenfalls erforderlich sein.


  • Diagnose
Muss ich während oder nach einer Erkrankung dem Arbeitgeber Auskunft über die Art und Ursache meiner Erkrankung geben?

Nein! Nur die Krankenkasse erfährt vom behandelnden Arzt die Diagnose.


  • Krankenrückkehr-Gespräche
Muss ich der Aufforderung nach einem Krankenrückkehr-Gespräch nachkommen?

Diese Frage hängt davon ab, ob es für solche Gespräche eine Betriebsvereinbarung gibt.
Setzen sie sich vor der Durchführung eines solchen Gesprächs daher unbedingt zunächst mit dem Betriebsrat in Verbindung. Nehmen sie zu solchen Gesprächen unbedingt ein Mitglied des Betriebsrats mit!


  • Abmahnung
Kann ich wegen Arbeitsunfähigkeit abgemahnt werden?

Nein! Nur ein Verhalten, das ein Arbeitnehmer beeinflussen kann, ist abmahnungsfähig. Das ist bei Krankheit grundsätzlich ausgeschlossen.


  • Kündigung während der Krankheit
Kann während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit überhaupt gekündigt werden?

Ja! Eine Kündigung schützt nicht davor, Kündigungen gleich welcher Art zu erhalten.


  • Kündigung wegen Krankheit
Kann mir wegen meiner Krankheit gekündigt werden?

Ja! Kündigungen aus krankheitsbedingten Gründen sind grundsätzlich möglich.
Ob sie auch rechtswirksam sind, hängt vom Einzelfall ab. Kündigungen müssen zwingend vom Betriebsrat bearbeitet und somit auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.


Wichtig!

Sollten Sie erkrankt sein, auch bei einer Folgekrankschreibung oder Krankengeld beziehen, müssen Sie Ihre voraussichtliche Abwesenheit unverzüglich dem Betrieb mitteilen!
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Betrieb vorzulegen!
Die Regelungen aus dem Manteltarifvertrag und eventuell aus Ihrem Arbeitsvertrag sind zwingend zu beachten!