Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Sonntag, 14. Juni 2015

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM THEMA ELTERNZEIT

Rechtliche Infos für Arbeitnehmer

Elternzeit - Rechte und Ansprüche


Wann habe ich Anspruch auf Elternzeit?

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternzeit.
Vielen Arbeitgebern ist jedoch unbekannt, dass während dieser Zeit Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden besteht.
Damit haben junge Eltern die große Chance, Familie und Beruf in den Anfangsjahren zu vereinbaren. Der Wunsch nach Arbeitszeitkürzung muss allerdings mindestens drei Monate vorher angekündigt werden.


Habe ich Anspruch auf Elternzeit? Und wie sieht das mit dem Kündigungsschutz aus?

Elternzeit können alle in Anspruch nehmen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und ein - in der Regel - neugeborenes Kind betreuen möchten.
Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte - unabhängig davon, ob diese in eine Minijob oder anderweitig in Teilzeit arbeiten.
ArbeitgeberInnen können Vollzeitbeschäftigte nicht zwingen, in ein Teilzeitarbeitsverhältnis zu wechseln oder umgekehrt. Eine Kündigung aufgrund der Verweigerung eines solchen Wechsels ist unzulässig § 11 TzBfG).


Mein Arbeitgeber möchte, dass ich während der Elternzeit in einen Minijob wechsele. Muss ich das akzeptieren?

Nein! ArbeitgeberInnen können weder Teilzeit- noch Vollzeitbeschäftigte zu einem Minijob zwingen, wenn sie in Elternzeit gehen wollen oder bereits in Elternzeit sind.
Allergrößte Vorsicht ist auch angebracht bei arbeitgeberseitigen "Angeboten", während der Elternzeit zu kündigen und als Minijobber oder per Werkvertrag in der gleichen Firma weiter zu arbeiten.
Viele ArbeitnehmerInnen sehen hier aus ihrer augenblicklichen Situation heraus zunächst nur die Vorteile - wie z. B. einen anscheinend höheren Geldbetrag für einen Werkauftrag oder die vermeintlich höhere Flexibilität mit einem Minijob.
Über die Konsequenzen sind sich jedoch ArbeitnehmerInnen oft nicht im klaren - zum Beispiel den Verlust des Krankenversicherungsschutzes (Minijob) oder den Verlust des Rechts auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Werkvertrag).

Unterschreiben Sie hier nichts, ohne sich vorher arbeitsrechtlich beraten zu lassen, denn hier soll ohne Not ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgegeben werden.


Gibt es Beratungsangebote, wenn ich Elternzeit in Anspruch nehme möchte?

Wer sein Recht auf Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, sollte sich in jedem Fall vom Betriebsrat beraten und gegebenenfalls durch die einzelnen Phasen des Verfahrens begleiten lassen. Das beginnt bereits mit der Antragsstellung.
 Dabei müssen der Termin und die Gestaltung der zukünftigen Arbeitszeit vorgeschlagen werden.
 Die nächst Phase sind die Gespräche mit dem Arbeitgeber, bei denen die beiderseitigen Interessen abgewogen werden müssen - bis hin zum endgültigen Bescheid über die Arbeitsaufnahme mit verringerter Arbeitszeit.

Wird der Antrag abgelehnt, kann mit Hilfe der ArbeitnehmerInnen-Vertretung vielleicht noch erfolgreich interveniert werden. Zum Beispiel in Bezug auf die benannten im Gesetz vage bezeichneten "betrieblichen Gründe", mit denen die Ablehnung möglicherweise begründet wird.

Als letzter Weg bleibt sonst nur noch die Klage vor dem Arbeitsgericht.


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