Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Sonntag, 31. Mai 2015

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR TEILZEITBESCHÄFTIGUNG

Rechtliche Infos für Arbeitnehmer

Fragen und Antworten zur Teilzeitbeschäftigung


Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt sind. Bei vielen ArbeitnehmerInnen ist der Wunsch nach Teilzeitarbeit groß. Teilzeitarbeit lässt mehr Zeit für die Familie und für außerberufliche Interessen.
DGB und Gewerkschaften haben sich deshalb in den letzten Jahrzehnten dafür eingesetzt, dass Teilzeitarbeit zur Normalität wird und die Rechte von Teilzeitbeschäftigten gestärkt werden.
Neue Chancen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, bieten das 
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie die seit 2001 geltende Elternzeitregelung.

Doch nicht immer haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Wahl: 
Immer häufiger werden gerade im Einzelhandel von den Arbeitgebern nur Teilzeitarbeitsplätze angeboten, um eine möglichst große Flexibilität bei niedrigen Kosten zu erzielen. 
Aufgrund der nach wie vor schwierigen Arbeitsmarktsituation nehmen dann Menschen einen Teilzeitjob an, obwohl sie eigentlich nach einer Vollzeitstelle suchen. Bundesweit würde fast jeder siebte Erwerbstätige gegen entsprechende Vergütung gerne mehr arbeiten.


Welche Vor- und Nachteile hat eine Teilzeittätigkeit?

Teilzeitarbeit ermöglicht ArbeitnehmerInnen mehr Freiraum für andere Aktivitäten.
Sie haben mehr Zeit für die Famile, für ehrenamtliche Aufgaben und für die berufliche Fortbildung. Auch der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen außerhalb des Betriebes oder einfach das Verfolgen von Hobbys können Motive für die Teilzeittätigkeit sein.

Nachteile sind ein niedrigeres Einkommen sowie dementsprechend geringere Rentenbeiträge. Leider wird Teilzeitkräften häufig der Zugang zu betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen erschwert. Dies gilt auch für berufliche Aufstiegschancen. Zwar gibt es eine Reihe von Vorschriften zur Vermeidung von Nachteilen wie der Schutz vor Diskriminierung sowie die Teilhabe an Qualifikation und Auftstieg (Diskriminierungsverbot).
In der Realität haben TeilzeitarbeiterInnen immer noch mit diesen Nachteilen zu kämpfen.

Unfreiwillige Teilzeit und ständige Unterbeschäftigung sind nachteilig. Denn große Gruppen von Erwerbspersonen werden damit teilweise oder ganz von der Erwerbsarbeit ausgeschlossen - z.B. wenn die Teilzeitarbeitsstelle auch noch befristet ist.
Erwerbsarbeit wird somit für viele Menschen zu einer unsicheren Form der Teilhabe an der Gesellschaft. Weniger Einkommen sowie Unsicherheit sind die Folge. Es entfüllt der Schutz vor materieller und sozialer Unsicherheit, wie ihn eine Vollzeitbeschäftigung oder ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis mit existenzsichernden Einkommen bietet.


Wann habe ich Anspruch auf Teilzeittätigkeit?

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz legt fest, dass ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten einen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben.
Allerdings kann der Arbeitgeber den Wunsch auf Arbeitszeitreduzierung aus betrieblichen Gründen verweigern. Das Gesetz erleichtert Beschäftigten, die sich für eine Teilzeitbeschäftigten entscheiden, wieder auf einen Vollzeitarbeitsplatz zurück zu kehren. Damit haben Beschäftigte jedoch durchaus bessere Chancen, ihre Arbeitszeitinteresssen zu verwirklichen als früher.


Welche Pflichten hat mein Arbeitgeber?

Die Höhe des Arbeitsentgelts sowie der Anspruch auf geldwerte Leistungen muss sich bei einem Teilzeitarbeitsplatz an einer in Art und Tätigkeit vergleichbare Vollzeitstelle orientieren.
Das bedeutet, dass kein geringerer Stundenlohn gezahlt werden darf!
Sollten in dem Betrieb keine vergleichbaren vollzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen arbeiten, ist ein in der Brache anwendbarer Tarifvertrag die Vergleichsbasis. Dies gilt auch, wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist!


Gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz auch für geringfügig Beschäftigte?

Ja, das Gesetz erfasst auch geringfügig Beschäftigte als Teilzeitbeschäftigte!
Damit sind auch geringfügig Beschäftigte genauso zu behandeln wie andere Teilzeitbeschäftigte!


Welche Rechte und Ansprüche habe ich als Teilzeitbeschäftigte in der Sozialversicherung und was ist mit den Steuern?

Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen Sozialversicherungspflichten wie Vollzeitbeschäftigte.
(Achtung: das gilt nicht für sogenannte Mini- und Midijobs). Die Steuern und Abgaben werden anteilig errechnet. Die gesetzlichen Urlaubsansprüche gelten ebenfalls anteilig - letzteres gilt auch für Minijobs.
Neu ist die "Gleitzone" für Einkommen über 450 Euro bis zur Obergrenze von 850 Euro.


Mir wird die Beförderung verweigert - mit der Begründung, ich würde "nur" Teilzeit arbeiten. Ist das rechtens?

Gleichbehandlung gilt über die Frage des Entgelts hinaus auch bei beruflichem Aufstieg.
Die Teilzeitbeschäftigung darf kein Argument dafür sein, ArbeitnehmerInnen von Beförderungen auszuschließen. Um berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu gewährleisten, verpflichtet das Gesetz den Arbeitgeber, dafür Sorge zu tragen, dass auch Teilzeitbeschäftigte an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können (§ 10 TzBfG)
Dieser Anspruch ist allerdings wieder durch ein Vorliegen dringender betrieblicher Gründe eingeschränkt. Gibt es keine solchen Gründe, müssen Teilzeitkräfte die gleichen Möglichkeiten erhalten wie ihre KollegInnen mit Vollzeitverträgen. 


Gilt das Recht auf Gleichbehandlung auch noch für andere Bereiche?

Ja, das Recht auf Gleichbehandlung gilt nicht nur beim Lohn, sondern auch bei Aufstieg und Qualifizierung. Um mehr Akzeptanz für Teilzeit zu erreichen, legt das TzBfG gleich in mehreren Paragraphen die Pflicht zur Gleichbehandlung von MitarbeiterInnen auf Teilzeitstellen fest.
Das betrifft die Höhe des Arbeitsentgelts genauso wie die Berücksichtigung bei Aufstieg und Beförderung oder die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.

So heißt es in § 4, Abs. 1 TzBfG: "Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen".
Zu rechtfertigen ist eine unterschiedliche Behandlung also nur dann, wenn sie nicht wegen der Teilzeitarbeit erfolgt, sondern z. B. wegen geringerer Qualifikation oder Berufserfahrung.

Ich möchte aus einer unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung herauskommen. Was kann ich tun?

Bei Wünschen und Problemen können Sie sich jederzeit an ihren Betriebsrat wenden odere aber an ihre zuständige Einzelgewerkschaft.
Um berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu befördern, ist es immer sinnvoll, sich - möglichst nach Beratung - individuell an den Arbeitgeber zu wenden und die eigenen Wünsche und Vorstellung vorzutragen. In den letzten Jahren gehen Arbeitgeber immer mehr dazu über, Teilzeitbeschäftigung zur Kostensenkung einzusetzen. Hier kann man als einzelner nur bedingt etwas ausrichten. Stattdessen sind gesellschaftliche, gewerkschaftliche und betriebliche Gegenstrategien zu entwickeln.

Gibt es Beratungsangebote, wenn ich Teilzeit beanspruchen möchte?

Wer sein Recht auf Teilzeit in Anspruch nehmen möchte, sollte sich in jedem Fall vom Betriebsrat beraten lassen. Das beginnt bereits mit der Antragsstellung. Wird der Antrag abgelehnt, kann mit Hilfe der Arbeitnehmervertretung vielleicht noch erfolgreich interveniert werden. Zum Beispiel in Bezug auf die benannten im Gesetz vage bezeichneten "betrieblichen Gründe", mit denen die Ablehnung möglicherweise begründet wird. Als letzter Weg bleibt sonst nur noch die Klage vor dem Arbeitsgericht.



3 Kommentare:

  1. Falscher Platz für meine Frage vermutlich,
    ABER was steckt hinter Dehner 2020???
    Bin noch nicht lange im Unternehmen und sah heute auf dem
    Schreibtisch des Marktleiters einen Brief / Einladung zu diesem Thema.

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  2. Zukunftsmusik??
    Vielleicht wird ja doch mal was investiert??
    Oder weniger/mehr Personal??

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  3. Unser Respekt ! Endlich wird bei Dehner mal gestreickt. Diese Aktion war längst überfällig. Natürlich werden jedes Jahr fette Gewinne eingefahren auf Kosten der Mitarbeiter/innen.Hauptsache die Kasse klingelt un die obrige Führungsriege sahnt ordentlich ab! Mann bekommt leicht den Eindruck bei Dehner ist der kleine Mann nichts mehr wert. Hauptsache unserem Regionsleiter Sch... geht es richtig gut und das Gehalt reicht für einen ausgiebigen Urlaub.

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