Streiks sind zulässig!
Du darfst streiken!
Wenn deine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann darfst du
streiken.
Das erlaubt in
Deutschland das Gesetz.
Durch Streik machst
du deine Forderung deutlich. Das kann zum Beispiel die Lohnerhöhung sein.
Bestraft werden darfst du für die Teilnahme an einem Streik nicht. Auch eine
Kündigung ist nicht erlaubt.
Aber: Dein Chef zahlt bei Streik keinen Lohn.
Wenn der Streik vorbei ist, muss dein Chef dich weiter
beschäftigen und dir wieder Lohn zahlen.
Dein Chef darf dich wegen der Teilnahme an einem Streik
nicht bestrafen. Das Gesetz schütz dich.
Manchmal wird gedroht. Dann wende dich an den Betriebsrat oder deine Gewerkschaft.
Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am
Streik sind verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen nur
verunsichern. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Artikel 9 Absatz 3
Grundgesetz in Anspruch zu nehmen.
Kein Mensch ist zum Streikbruch verpflichtet. Wenn gestreikt
wird, dann brauchst du nicht arbeiten. Zeige, dass du und deine Kollegen
zusammengehören. Es ist eure Forderung und dafür steht ihr gemeinsam ein.
Wer bei einem Streik trotzdem arbeitet ist unsolidarisch und
gefährdet alle.
Kein/e Beschäftigte/r ist zum Streikbruch bzw. direkter
Streikarbeit verpflichtet.
Diese Arbeit kann nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts (BAG) verweigert werden.
Die Ablehnung direkter
Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung.
Eine berechtigte
Verweigerung von Streikarbeit führt nicht zum Verlust des
Arbeitsentgeltanspruchs, zumindest nicht, wenn die eigentlich geschuldete
Arbeitsleistung trotz des Streiks noch erbracht werden kann (BAG v. 10.9.1985 –
1 AZR 262/84).
Streikbrecher/innen dürfen nicht bevorzugt werden.
Das bedeutet: Jede auf dem Streikbruch beruhende
Vergünstigung für Streikbrecher durch den Arbeitgeber für die kein sachlicher
Grund vorliegt, steht auch den streikenden Kolleginnen und Kollegen zu. (BAG v.
11.8.1992 - 1 AZR 103/92, BAG v. 13.7.1993 – 1 AZR 676/92).
Manchmal soll deine Teilnahme an einem Streik mit deinen
Überstunden verrechnet werden.
Das ist nicht zulässig. Lass dich nicht darauf
ein. Wende dich an den Betriebsrat oder deine Gewerkschaft.
Du brauchst die durch
den Streik ausgefallene Zeit nicht nacharbeiten.
Überstundenanordnungen aus Anlass der Teilnahme am Streik
sind rechtswidrig und unwirksam.
Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch
den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht.
Insoweit erforderliche
Mehrarbeit bedarf im Übrigen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates gem. §
87 Betriebsverfassunggesetz.
Notdienst
Wenn du Notdienst machen sollst, dann frage deine
Gewerkschaft ver.di, ob dieser Notdienst vereinbart ist. Dein Chef darf nicht
alleine entscheiden, dass du Notdienst machen sollst.
In Arbeitskämpfen darf die Geschäftsleitung nicht so
genannte "Notdienstarbeiten" einseitig organisieren und einzelne
Arbeitnehmer/innen hierauf verpflichten (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80 und
LAG Hannover v. 1.2.1980 – 2 Sa 110/79 sowie vom 22.10.1985 – 8Sa 32/85).
Die Regelung der Modalitäten eines arbeitskampfbedingten
Notdienstes ist – zumindest zunächst – gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und
der streikführenden Gewerkschaft (BAG v. 31.1.1995 – 1 AZR 142/94).
Entsprechend vorformulierte Unterwerfungserklärungen sind
nichtig. Notdienstarbeiten dürfen im Übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des
Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verlangt
werden (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80). Notdienstvereinbarungen sind nur mit
der ver.di Streikleitung zulässig.
Dehner ist aus der Tarifbindung ausgestiegen. Deshalb gibt es bei Dehner keine Friedensplicht.
Streiks sind bei Dehner deshalb zulässig.
Dehner ist aus der Tarifbindung ausgestiegen. Deshalb gibt es bei Dehner keine Friedensplicht.
Streiks sind bei Dehner deshalb zulässig.
Dr.Palette hat uns gewarnt zu streiken, wenn wir dies vorhaben werden unsere Zeitverträge nicht verlängert!
AntwortenLöschenWas sagt denn da seine Frau als BR dazu??!!
LöschenTja, wie immer. Die Geschäftsleitung ist nicht dumm und wird immer dreister mit all ihren Handlungen. Denn die wissen genau: Wo kein Kläger, da kein Richter.
LöschenIst schon eine heftige Schweinerei. Ich habe es selbst mitbekommen, wie Dr Palette MA unter Druck gesetzt hat , wenn sie auch nur auf die Idee kämen zu streiken oder sich ein BR in Märkten bildet. Er kennt da kein Pardon , Menschlichkeit kannte er ja seit Antrittsbeginn noch nie. Wie seine Frau da sieht ???? Damit der Haussegen nicht schief hängt müsste sie ja jetzt klein beigegeben ( so sieht dann ein BR)aus.alles recht erbärmlich und unzufriedend. Es ist wohl jetzt an der Zeit, dass sie nicht mehr dem BR angehört, denn glauben kann man ihr ja auch nichts mehr.
LöschenDie ganze Fam Sch. Ist zu einer Lachnummer geworden.
LöschenDer eine wirbt für BR und der andere fährt harte Geschütze gegen BR auf....passt irgendwie nicht oder ???
Tja unser Dr. Palette hat wohl doch seine Lieblinge. So langsam zeigt er sein wahres Gesicht. So wie es aussieht gibt es bei Dehner zum 1. Mai keine Lohnerhöhung wie bei den anderen tarifgebundenen im Einzelhandel, der dicke Gewinn bis jetzt langt Dr. Palette noch nicht!! Bei Dehner wir der kleine Mitarbeiter zur armen Sau.....Es wird so langsam Zeit, daß diesem Regionsleiter mal die Mundbremse angezogen wird. Frohe Ostern euch allen
AntwortenLöschenMundbremse reicht nicht für dieses hohle Geschwätz was Dr. Palette RL Schielk. Von sich gibt sollte man ihn besser dahin zurück schicken wo er hergekommen ist.Oder besser zu OBI You Never Talk Alone, da kann er sich mit Paletten Plazierungen austoben und sich selber grüßen. Aber bei uns werden ja so Dummschwätzer noch gefördert
AntwortenLöschenGenau so ist es. Dieser Dummschwätzer wird bei Dehner noch in den Himmel gehoben für seine dummen Sprüche in den Märkten. Hauptsache er bekommt sein dickes Gehalt fürs dummschwätzen.
AntwortenLöschenNaja, der Dummschwätzer Sch..legt der GF ja ein dickes Osterei ins Nest, das Wetter spielt mit und gleichzeitig auch der Umsatz, da freut sich natürlich der XXL Choleriker H., somit Freifahrtschein für Dummschwätzerei für Dr Palette aus Rain. Dazu kann man nur sagen.. Mehr Glück als Verstand...schöne Ostern
AntwortenLöschenWie sagt man so schön, das Glück IST mit den Doofen So auch bei Dr.Palette,der sein dummes Geschwätz weiter führt, nicht grüßen kann, dieser RL gehört einfach weg
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