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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Donnerstag, 17. April 2014

Du darfst streiken! ( zur Auffrischung )


Streiks sind zulässig!

Du darfst streiken!

Wenn deine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann darfst du streiken.
 Das erlaubt in Deutschland das Gesetz.
 Durch Streik machst du deine Forderung deutlich. Das kann zum Beispiel die Lohnerhöhung sein.
Bestraft werden darfst du für die Teilnahme an einem Streik nicht. Auch eine Kündigung ist nicht erlaubt.

Aber: Dein Chef zahlt bei Streik keinen Lohn.

Wenn der Streik vorbei ist, muss dein Chef dich weiter beschäftigen und dir wieder Lohn zahlen.

Dein Chef darf dich wegen der Teilnahme an einem Streik nicht bestrafen. Das Gesetz schütz dich.  Manchmal wird gedroht. Dann wende dich an den Betriebsrat oder deine Gewerkschaft.

Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen nur verunsichern. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz in Anspruch zu nehmen.

Kein Mensch ist zum Streikbruch verpflichtet. Wenn gestreikt wird, dann brauchst du nicht arbeiten. Zeige, dass du und deine Kollegen zusammengehören. Es ist eure Forderung und dafür steht ihr gemeinsam ein.
Wer bei einem Streik trotzdem arbeitet ist unsolidarisch und gefährdet alle.

Kein/e Beschäftigte/r ist zum Streikbruch bzw. direkter Streikarbeit verpflichtet.
Diese Arbeit kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verweigert werden.
Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung.
Eine berechtigte Verweigerung von Streikarbeit führt nicht zum Verlust des Arbeitsentgeltanspruchs, zumindest nicht, wenn die eigentlich geschuldete Arbeitsleistung trotz des Streiks noch erbracht werden kann (BAG v. 10.9.1985 – 1 AZR 262/84).

Streikbrecher/innen dürfen nicht bevorzugt werden.

Das bedeutet: Jede auf dem Streikbruch beruhende Vergünstigung für Streikbrecher durch den Arbeitgeber für die kein sachlicher Grund vorliegt, steht auch den streikenden Kolleginnen und Kollegen zu. (BAG v. 11.8.1992 - 1 AZR 103/92, BAG v. 13.7.1993 – 1 AZR 676/92).

Manchmal soll deine Teilnahme an einem Streik mit deinen Überstunden verrechnet werden.
Das ist nicht zulässig. Lass dich nicht darauf ein. Wende dich an den Betriebsrat oder deine Gewerkschaft. 
 Du brauchst die durch den Streik ausgefallene Zeit nicht nacharbeiten.

Überstundenanordnungen aus Anlass der Teilnahme am Streik sind rechtswidrig und unwirksam.
Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht.
Insoweit erforderliche Mehrarbeit bedarf im Übrigen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates gem. § 87 Betriebsverfassunggesetz.

Notdienst

Wenn du Notdienst machen sollst, dann frage deine Gewerkschaft ver.di, ob dieser Notdienst vereinbart ist. Dein Chef darf nicht alleine entscheiden, dass du Notdienst machen sollst.

In Arbeitskämpfen darf die Geschäftsleitung nicht so genannte "Notdienstarbeiten" einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer/innen hierauf verpflichten (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80 und LAG Hannover v. 1.2.1980 – 2 Sa 110/79 sowie vom 22.10.1985 – 8Sa 32/85).
Die Regelung der Modalitäten eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist – zumindest zunächst – gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft (BAG v. 31.1.1995 – 1 AZR 142/94).
Entsprechend vorformulierte Unterwerfungserklärungen sind nichtig. Notdienstarbeiten dürfen im Übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verlangt werden (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80). Notdienstvereinbarungen sind nur mit der ver.di Streikleitung zulässig.

Dehner ist aus der Tarifbindung ausgestiegen. Deshalb gibt es bei Dehner keine Friedensplicht.
Streiks sind bei Dehner deshalb zulässig.



10 Kommentare:

  1. Dr.Palette hat uns gewarnt zu streiken, wenn wir dies vorhaben werden unsere Zeitverträge nicht verlängert!

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    1. Was sagt denn da seine Frau als BR dazu??!!

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    2. Tja, wie immer. Die Geschäftsleitung ist nicht dumm und wird immer dreister mit all ihren Handlungen. Denn die wissen genau: Wo kein Kläger, da kein Richter.

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    3. Ist schon eine heftige Schweinerei. Ich habe es selbst mitbekommen, wie Dr Palette MA unter Druck gesetzt hat , wenn sie auch nur auf die Idee kämen zu streiken oder sich ein BR in Märkten bildet. Er kennt da kein Pardon , Menschlichkeit kannte er ja seit Antrittsbeginn noch nie. Wie seine Frau da sieht ???? Damit der Haussegen nicht schief hängt müsste sie ja jetzt klein beigegeben ( so sieht dann ein BR)aus.alles recht erbärmlich und unzufriedend. Es ist wohl jetzt an der Zeit, dass sie nicht mehr dem BR angehört, denn glauben kann man ihr ja auch nichts mehr.

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    4. Die ganze Fam Sch. Ist zu einer Lachnummer geworden.
      Der eine wirbt für BR und der andere fährt harte Geschütze gegen BR auf....passt irgendwie nicht oder ???

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  2. Tja unser Dr. Palette hat wohl doch seine Lieblinge. So langsam zeigt er sein wahres Gesicht. So wie es aussieht gibt es bei Dehner zum 1. Mai keine Lohnerhöhung wie bei den anderen tarifgebundenen im Einzelhandel, der dicke Gewinn bis jetzt langt Dr. Palette noch nicht!! Bei Dehner wir der kleine Mitarbeiter zur armen Sau.....Es wird so langsam Zeit, daß diesem Regionsleiter mal die Mundbremse angezogen wird. Frohe Ostern euch allen

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  3. Mundbremse reicht nicht für dieses hohle Geschwätz was Dr. Palette RL Schielk. Von sich gibt sollte man ihn besser dahin zurück schicken wo er hergekommen ist.Oder besser zu OBI You Never Talk Alone, da kann er sich mit Paletten Plazierungen austoben und sich selber grüßen. Aber bei uns werden ja so Dummschwätzer noch gefördert

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  4. Genau so ist es. Dieser Dummschwätzer wird bei Dehner noch in den Himmel gehoben für seine dummen Sprüche in den Märkten. Hauptsache er bekommt sein dickes Gehalt fürs dummschwätzen.

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  5. Naja, der Dummschwätzer Sch..legt der GF ja ein dickes Osterei ins Nest, das Wetter spielt mit und gleichzeitig auch der Umsatz, da freut sich natürlich der XXL Choleriker H., somit Freifahrtschein für Dummschwätzerei für Dr Palette aus Rain. Dazu kann man nur sagen.. Mehr Glück als Verstand...schöne Ostern

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  6. Wie sagt man so schön, das Glück IST mit den Doofen So auch bei Dr.Palette,der sein dummes Geschwätz weiter führt, nicht grüßen kann, dieser RL gehört einfach weg

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