Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Mittwoch, 7. März 2012

MACHT DEHNER DOCH NICHT SO SCHLECHTE UMSÄTZE ?

Dehner erwirbt Heimtiermarke pitti

Rain am Lech, 01. März 2012 – Europas größte Garten-Center-Gruppe Dehner, erwirbt zum 1. März 2012 sämtliche Rechte an der Heimtiermarke pitti. Mit der Übernahme stellt Dehner den Vertrieb der Marke pitti sowie das vollständige Produktportfolio des Willicher Traditionsunternehmens sicher, das seit über 50 Jahren für Kompetenz und Qualität im Heimtierbereich steht. Der neue Eigentümer wird am Standort Willich in Zukunft 16 ehemalige pitti-Mitarbeiter beschäftigen und mit ihnen die operative und administrative Kundenbetreuung gewährleisten.

Durch den Erwerb der Heimtiermarke pitti baut Dehner die Marktstellung seiner Großhandelssparte im Bereich Garten- und Heimtierprodukte aus und stellt die Weichen für den Unternehmensbereich Heimtier auf weiteres Wachstum. „pitti ist ein kompetenter Spezialist für Tierprodukte, der über ein ausgezeichnetes Sortiment und jahrelanges Know-how in der Heimtierbranche verfügt“, so Georg Weber, geschäftsführender Gesellschafter von Dehner. „Der Markenerwerb ist ein wichtiger Wachstumstreiber für unser Geschäft. Die Integration von pitti in unsere unternehmerischen Aktivitäten ermöglicht es, neben unserer Kernkompetenz Garten, die Stärken in den Bereichen Großhandel und Heimtierbedarf weiter auszubauen.“

Das Familienunternehmen Dehner mit Stammsitz im bayerischen Rain am Lech verzeichnet 107 Garten-Center in Deutschland und Österreich mit rund 5.000 Beschäftigten. Die Sortimentsgestaltung in den Dehner Zooabteilungen, Zoo-Erlebniswelten und eigenständigen Zoo-Filialen umfasst ein breites Produktportfolio an Markentierfutter und Zubehör für das Heimtier. Darüber hinaus setzt Dehner mit den Eigenmarken „Zoo“, „Selection“ und „Best Nature“ seit Jahren Maßstäbe im Zoohandel. Im Großhandelsbereich vertreibt Dehner Handelsmarken im Bereich Garten- und Heimtierprodukte an andere Einzelhandelsunternehmen. Dehner produziert heute in 17 Anlagen in Deutschland einen Großteil der eigenen Marken und der Handelsmarken selbst und wird auch im pitti-Sortiment die eigene Produktion vorantreiben. Das Vollsortiment von pitti, das mit Markenprodukten von Hauptfutter über Futterergänzung bis hin zu Spielzeug und Zubehör reicht, komplementiert die Stärken und Schwerpunkte von Dehner. Die Produkte für Katze, Hund, Vogel, Nager, Teich, Aquaristik und Terraristik werden weiterhin über den Lebensmitteleinzelhandel, Discounter, Drogerien, Baumärkte und den Fachhandel vertrieben.

Dehner
2012 feiert Dehner Garten-Center sein 65-jähriges Bestehen. 1947 unter «Dehner & Co. - Samenzucht - Samengroßhandel» gegründet, hat sich das Familienunternehmen mittlerweile zu Europas größter Garten-Center-Gruppe entwickelt. Heute verzeichnet das Unternehmen 107 Garten-Center in Deutschland und Österreich mit rund 5.000 Beschäftigten. Damit ist Dehner die europaweit größte Garten-Center-Gruppe. Dehner ist bei den Kunden als der Qualitätsanbieter unter den filialisierten Gartencentern im Bereich Blumen und Pflanzen bekannt. Neben der Kernkompetenz Garten hat Dehner weitere Stärken in den Bereichen Zoo und Heimtierbedarf, Großhandel für Garten- und Heimtierprodukte und Agrar (Landwirtschaft). Der Stammsitz befindet sich im bayerischen Rain am Lech. Die Inhaberfamilie Weber führt nun bereits in dritter Generation die Geschäfte des Marktführers. Diese Kontinuität schlägt sich auch in der Firmenphilosophie nieder: Unternehmerisch orientiert an den Bedürfnissen der Zeit bei höchsten Qualitätsstandards. Nachhaltig als verantwortungsbewusstes Unternehmen, das Wert auf hohe ökologische Standards legt.

Quelle: Link Hompage Dehner

Es wird nicht erwähnt,das pitti insolvent war.

Ca. 100 Mittarbeiter waren angestellt.
16 Mitarbeiter wurden scheinbar übernommen.

Was ist mit den anderen Angestellten?


Die Pressemitteilung auf der Hompage war wesentlich informativer, als die Information der Geschäftsleitung  an den Wirtschaftsausschuß der Fa. Dehner.


Wieder mal ein Beweiß für vertrauensvolle Zusammenarbeit, die dem Wirtschaftsausschuß immer zu Lasten vorgeworfen wird.

Montag, 5. März 2012

DIE SAISON ÜBERLEBEN

Aktuelle sehr oft gestellte Fragen an die Blog-Redaktion wollen wir noch einmal kurz und bündig beantworten.

Der Arbeitgeber bzw. der Marktleiter braucht manchmal etwas Nachdruck, damit sie sich um korrekte Schichtpläne und Vergütung kümmern.
Es ist eine heikle Aufgabe, mit zu wenig Personal vernünftige Dienstpläne hinzubekommen um den Markt vernünftig betreiben zu können.

Gründsätzlich sind wohl dann die betroffenen Kollegen die dummen.


Die Betroffenen aber kennen oft noch nicht einmal ihre Rechte.
Das wollen wir ändern!


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Können Minus -Stunden mit Urlaub verbucht werden?

NEIN.

Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz und im Manteltarifvertrag geregelt und dient der Erholung. Eine Verrechnung mit Minusstunden ist nicht möglich, weil dies eine Kürzung des Jahresurlaubs des Beschäftigten zur Folge hätte.
Arbeitszeitregelungen haben mit Urlaubsregelungen grundsätzlich nichts zu tun!




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Kann mein Chef den Dienstplan einfach ändern?

NEIN

Der angeordnete Dienstplan ist verbindlich, Änderungen sind nur einvernehmlich möglich!
Auch wenn sich kurzfristig das Wetter ändert oder andere Kolleginnen und Kollegen nicht da sind, kann der Chef nicht einfach die Dienstpläne ändern.

Arbeit ist keine Überraschungsparty, der Dienstplan keine Wundertüte – ich darf meine Freizeit auch planen!

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Ich habe einen Arbeitsvertrag über wöchentlich 30 Stunden und werde nur 20 Stunden eingeteilt, oder einfach nach Hause geschickt weil keine Arbeit da ist, ist das rechtens?

NEIN

Der Arbeitgeber kauft mit dem Arbeitsvertrag das Recht, für uns die vereinbarte Arbeitszeit anzuordnen. Nimmt der Arbeitgeber sein Recht nicht in Anspruch, dann straft ihn das Arbeitsleben – denn seine Ansprüche auf unsere Arbeitskraft verfallen.


Bürgerliches Gesetzbuch § 293 Annahmeverzug und § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko.
Eins müsst ihr jedoch tun, eure Arbeitskraft anbieten und die Einhaltung des Arbeitsvertrags verlangen.
Werde ich dann nicht beschäftigt, habe ich auf alle Fälle Anspruch auf die mir zustehende Vergütung.

Mein Lohn darf auf keinen Fall gekürzt werden, die entstandenen Minuszeiten muss ich nicht einarbeiten.

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Der Chef sagt wir haben eine Jahresarbeitszeit, er kann einteilen wie er will. Es muss lediglich am 31.Dezember die durchschnittliche vertragliche/tarifliche Arbeitszeit erreicht werden.
Stimmt das?


NEIN

Eine Jahresarbeitszeit kann in einer Betriebsvereinbarung oder in Betrieben ohne Betriebsrat im Arbeitsvertrag vereinbart werden.


Nach den Regelungen des bayerischen Manteltarifvertrags Einzelhandel (§ 5 MTV) ist dann die Länge und Lage der Arbeitszeit für jeden Arbeitstag des Jahres oder Planungsabschnittes zu planen und festzulegen.


Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es so nicht gemacht wird!


Es werden durch die Behauptung „wir haben eine Jahresarbeitszeit“ den Kolleginnen und Kollegen die tariflichen Zuschläge für Überstunden vorenthalten.

Richtig geplant werden Arbeitszeiten von den Chefs selten.

Die Kolleginnen und Kollegen haben da zu sein wenn es für notwendig befunden wird.


Das Risiko des Geschäftsbetriebes wird voll auf die Beschäftigten übertragen, Arbeit auf Abruf, Minusstunden aufbauen, Minusstunden einarbeiten, Überstunden leisten, kein freier Tag, usw.…..sind die Folgen. 


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Pause, muss ich in die Abteilung wenn der Chef ruft?

NEIN

Pause ist meine Zeit zur Erholung und müssen im Voraus festgelegt werden!


Pausen werden nicht bezahlt und somit kann der Chef mich nicht einfach in die Abteilung befehlen. In der Pause unterliege ich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und muss seinen Weisungen nicht nachkommen.

Ich kann selbstverständlich in der Pause einen Spaziergang machen und den Markt verlassen.
Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern, nach 6 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten gewährt und genommen werden, nach 9 Stunden ist eine Pausenzeit von 45 Minuten einzuhalten.

Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten sind keine Pausen im Sinne des § 4 Arbeitszeitgesetzes!


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Muss ich geteilte Schichten arbeiten, und deshalb lange unbezahlte Pausen machen?

NEIN

In den Arbeitsverträgen sind, die Anzahl der Arbeitstage und die zu leistende Stundenzahl vereinbart.

Die tägliche Arbeitszeit ist an einem Stück zu leisten.


Der Arbeitgeber kann nicht einfach Arbeitszeiten anordnen wie es im gerade passt.
Er hat die Grenzen des „billigen Ermessens“ einzuhalten.


Die Grenzen des billigen Ermessens gemäß § 106 Gewerbeordnung bei der Festlegung der Arbeitszeit sind überschritten, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit in unzumutbarer Weise stückeln und dadurch zu lange unbezahlte Pausen unterbrechen will.
In Betrieben / Märkten ist die Lage der Schichtzeiten, die Dauer der täglichen Arbeitszeit und die Pausen in Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat zu regeln.
Das gilt auchauch für die Teilzeitbeschäftigten.

Betriebsvereinbarungen schaffen die Probleme der einzelnen Beschäftigten aus der Welt,
ohne Betriebsrat muss es jeder für sich selbst regeln
auch für die Teilzeitbeschäftigten.

Betriebsvereinbarungen schaffen die Probleme der einzelnen Beschäftigten aus der Welt.

Ohne Betriebsrat muss es jeder für sich selbst regeln 

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Ich bin im Urlaub oder habe meinen freien Tag, muss ich zur Arbeit gehen, wenn der Chef anruft?

NEIN
Wir sind hier nicht im Krieg!


Der Chef ist nicht das Parlament!


Der Vorgesetzte kann mich nicht einfach dienstverpflichten!


Wenn dies zulässig wäre, hätten die Unternehmer endlich die herbeigesehnte flexible Jahresarbeitszeit oder sogenannte kapazitätsorientierte Arbeitszeit, also die Arbeit auf Abruf.


Da schützt uns noch der anzuwendende Manteltarifvertrag Einzelhandel.

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Welche Vergütung steht mir im Krankheitsfall zu?

Grundsätzlich gilt, „Krank ist wie gearbeitet“

Es sind die Zeiten gutzuschreiben wie ich nach Dienstplan gearbeitet hätte.

Das heißt, es sind die auch geplanten Überstunden und Zuschläge zu vergüten, bzw. dem Freizeitkonto gutzuschreiben.


Eine Änderung des Dienstplans während Krankheit ist unzulässig (S. Dienstplanänderung),
zum Beispiel Freizeitabbau oder Minusstunden.
Dienstpläne dürfen nur einvernehmlich geändert werden, also nur mit Zustimmung des Betroffenen!

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Darum ver.di Mitglied werden und einen Betriebsrat wählen!





Allein machen sie Dich ein.
Gemeinsam wehren wir uns besser.


Mein Chef beutet mich nicht aus,
er nimmt nur das von mir
was ich zulasse!

Donnerstag, 1. März 2012

Gute Arbeit sieht anders aus!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bedeutung von Innovationen fuer Produktivitaet und Oekonomie sind unumstritten. Aufgrund der wachsenden Relevanz von Dienstleistungen fuer Wirtschaft und Beschaeftigung ruecken Dienstleistungsinnovationen notwendigerweise zunehmend in das Zentrum nicht nur des oekonomischen, sondern auch des wissenschaftlichen und politischen Interesses. Mittlerweile sind fast drei Viertel aller Beschaeftigten in der BRD im Dienstleistungssektor taetig.

Wie es tatsaechlich in den Dienstleistungsunternehmen hinsichtlich ihrer Innovationsfaehigkeit aussieht, habt ihr uns durch eure Teilnahme an unserer Befragung anvertraut. Welche Arbeitsbedingungen das Innovationshandeln eher behindern, habt ihr zu erkennen gegeben.

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass wachsender Zeit- und Leistungsdruck zunehmend die Innovationstaetigkeit in den Unternehmen ausbremst. 90 Prozent der befragten Betriebs- und Aufsichtsraete beobachten in ihren Unternehmen eine so stark gestiegene Arbeitsintensitaet, dass die Innovationsfaehigkeit darunter leidet. Dies zeigt sich nach Auffassung der Befragten insbesondere darin, dass die Anzahl der von gesundheitlichen Problemen - zum Beispiel dem Burnout-Syndrom - betroffenen Beschaeftigten zugenommen hat. 68 Prozent der Befragten attestieren aufgrund der zu hohen Arbeitsintensitaet eine tendenziell abnehmende Qualitaet der Innovationen - ablesbar unter anderem an Kundenbeschwerden oder Rueckrufaktionen. Auch wuerden Innovationsprojekte vermehrt abgebrochen, zeitlich verzoegert oder gar nicht erst begonnen.

Die Resultate des Innovationsbarometers helfen uns ein grosses Stueck weiter bei der Thematisierung des Zusammenhangs von Guter Arbeit und Innovationsfoerderung. Denn mit dem Barometer wird klar aufgezeigt: Die Handlungs- und Entscheidungsspielraeume fuer die Beschaeftigten sind zu gering, um neue Ideen zu entwickeln und auszuprobieren. Um die Innovativitaet in den Unternehmen zu erhoehen, ist ein Abbau der Arbeitsbelastung, eine staerker Beteiligung und bessere Qualifizierung sowie mehr Wertschaetzung fuer die Beschaeftigten dringend notwendig. Ein gutes Innovationsklima braucht Gute Arbeit.

Wir danken euch fuer eure Unterstuetzung!